Anklagestand

Anklagestand

Anklagestand, die Lage eines Angeschuldigten, in welche derselbe nach dem Anklageverfahren durch Erhebung förmlicher Anklage wider ihn, welche von dem Richter für begründet erachtet ist, versetzt wird u. in welcher er bis zur Fällung endlichen Spruches über ihn, zu verharren hat. Die Versetzung in den A. ist in gewisser Beziehung dem Beginne der Specialinquisition nach älterem Inquisitionsverfahren zu vergleichen. Der Angeschuldigte, welcher zwar schon früher zur Auskunftsertheilung über einen wider ihn entstandenen Verdacht vernommen, ja selbst gefänglich eingezogen werden kann, um etwaige Collusionen od. ein Entweichen unmöglich zu machen, wird doch erst von diesem Augenblicke an als dringend verdächtig angesehen. Er hat nunmehr die Pflicht, sich wider, von Seiten des Anklägers ihm bestimmt vorgelegte Verdachtsgründe zu vertheidigen, u. wenn ihm dies nicht gelingt, seine Verurtheilung zu gewärtigen. Bei schwereren Verbrechen wird seine Inhaftirung eine gesetzlich vorgeschriebene u. deshalb nicht zu umgehende Maßregel; auch werden in der Regel erst von da an die politischen Berechtigungen des Angeschuldigten bis zum Ausgange des Processes suspendirt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Anklagestand — Anklagestand, der Zustand, in dem sich ein Beschuldigter (s. d.) befindet, gegen den die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage erhoben (Angeschuldigter) oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens (s. d.) beschlossen hat (Angeklagter) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anklagestand — Ạn|kla|ge|stand 〈m. 1u; unz.〉 = Anklagezustand …   Universal-Lexikon

  • Versetzung in den Anklagestand — Versetzung in den Anklagestand, s. Eröffnung des Hauptverfahrens …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verweisungsbeschluß — (Verweisungserkenntniß), im neueren Anklageverfahren (s. Criminalproceß) der Beschluß der Raths od. Anklagekammer darüber, ob nach Beendigung der durch den Untersuchungsrichter geführten Voruntersuchung die Sache nunmehr zur Hauptverhandlung reif …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Christian Albrecht Bluhme — Christian Albrecht Bluhme. Christian Albrecht Bluhme (* 27. Dezember 1794 in Kopenhagen; † 10. Dezember 1866 ebendort) war ein dänischer Staatsmann. Er arbeitete nach beendeten Rechtsstudien beim Hofgericht in Kopenhagen und war 1824 in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Jean Maudit de Larive — (* 6. August 1747 in La Rochelle; † 30. April 1827 in Montlignon) war ein französischer Schauspieler. Jean Maudit de Larive, debütierte 1770 am Théâtre Français in Paris und erhielt nach dem Tod Henri Louis Lekains (1778) die erste …   Deutsch Wikipedia

  • Larive — Jean Maudit de Larive Jean Maudit de Larive (* 6. August 1747 in La Rochelle; † 30. April 1827 in Montlignon) war ein französischer Schauspieler. Jean Maudit de Larive, debütierte 1770 am Théâtre Français in Paris und erhielt nach dem Tod Henri… …   Deutsch Wikipedia

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