Ausschließliches Recht

Ausschließliches Recht

Ausschließliches Recht (Rechtsw.), so v.w. Privilegium exclusivum.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Leistungsschutzrecht — Als verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem verwandt sind. Leistungsschutz ist der… …   Deutsch Wikipedia

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