Bankrichter

Bankrichter

Bankrichter, 1) (Böttch.), der Arbeiter, welcher den andern die Fugebank u. die Hobel zurichtet; 2) der Arbeiter in den Maschinenspinnereien, unter dessen Aufsicht die Spinnbänke stehen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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