Neufürstliche Häuser

Neufürstliche Häuser

Neufürstliche Häuser waren solche, welche auf den Reichstagen Sitz u. Stimme hatten, aber nicht im Fürstencollegium saßen, s.u. Altfürstliche Häuser.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • neufürstliche Häuser — neufürstliche Häuser,   Fürstenhäuser im Heiligen Römischen Reich, die im Unterschied zu den altfürstlichen Häusern erst nach 1582 in den Reichsfürstenstand erhoben wurden. Seit 1641 war die Erhebung an die Zustimmung des Reichstages und den… …   Universal-Lexikon

  • Altfürstliche Häuser — Altfürstliche Häuser, zur Zeit des frühern Deutschen Reichs diejenigen Fürstenhäuser, die schon 1582 auf dem Reichstage zu Augsburg unter den Fürsten Sitz und Stimme gehabt hatten (Österreich, Pfalz, Sachsen, Brandenburg, Braunschweig,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsfürsten — Reichsfürsten, im deutschen Reiche Mitglieder des Fürstenstandes, sowohl wirkliche Beherrscher eines reichsunmittelbaren Gebiets, als auch bloße Titularfürsten (und diese nicht nur deutsche, sondern auch italien., russ., polnische etc.);… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Fürst — (althochd. furisto, d.i. der Vorderste, Oberste, lat. princeps), bei den german. Völkerschaften der Führer, Häuptling eines polit. Verbandes, später diejenigen Personen des Landadels, welche Reichslehne unmittelbar vom Kaiser empfangen haben,… …   Kleines Konversations-Lexikon

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