Corpus Evangelicorum

Corpus Evangelicorum

Corpus Evangelicorum, die vereinigten evangelischen Reichsstände Deutschlands. Die über den Protestantismus entstandenen Differenzen veranlaßten die evangelischen Fürsten zur Aufrechthaltung ihrer Confession gegen den Katholicismus Bündnisse unter sich zu schließen, das erste zwischen Sachsen u. Hessen 1528. Diesem schlossen sich nach u. nach die übrigen evangelischen Reichsstände an, traten in der Protestation zu Speier 1529 schon als C. E. auf u. schlossen im Nürnberger Religionsfrieden 1532 als solches mit den katholischen Reichsständen, die sich ebenfalls zu einer Körperschaft vereinigten (C. Catholicorum), einen Vergleich ab. Das Oberhaupt des katholischen Corpus war Kurmainz u. das des evangelischen Kursachsen als vorsitzender protestantischer Reichsstand. Am Ende des 16. Jahrh. übernahm der protestantisch gewordene Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz das Directorium, u. da dieser im Dreißigjährigen Kriege alle Länder verlor, führte bei dem Westfälischen Frieden Schweden das Directorium, welches jedoch auf dem Reichstag von 1652 Kursachsen wieder übertragen wurde. Nach der Confessionsveränderung des kurfürstlichen Hauses 1697 erhielt es Anfangs Sachsen-Gotha, ferner Sachsen-Weißenfels, später machte Preußen als Kurfürst von Brandenburg darauf Ansprüche; doch verblieb es Kursachsen, welches es durch seinen Reichstagsgesandten, welcher seine Instructionen vom Geheimenrathscollegium in Dresden bekam, verwaltete. Nach der kaiserlichen Wahlcapitulation waren diese Verbindungen völlig gesetzmäßig. Sie bezweckten die gegenseitige Unabhängigkeit beider Religionsparteien u. hörten mit der deutschen Reichverfassung 1806 auf.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Corpus evangelicorum — Corpus evangelicorum, s. Corpus catholicorum …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Corpus evangelicōrum — (lat.), die geschlossene Körperschaft der protestantischen deutschen Reichsstände auf den Reichstagen, wenn die Verhandlungen Religions und kirchliche Angelegenheiten betrafen. Ausdrücklich und regelmäßig geschah dies erst seit dem Westfälischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Corpus Evangelicorum — Corpus Evangelicorum, Verbindung der evangelischen Reichsstände für Wahrung ihrer Interessen, 1555 durch den Religionsfrieden und 1648 durch das jus eundi in partes mit Gegenübersetzung des C. Catholicorum reichsgesetzlich. Von Chursachsen kam… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Corpus Evangelicorum — Das Corpus Evangelicorum wurde im Jahre 1653 konstituiert und umfasste alle lutherischen und reformierten Reichsstände. Das Direktorium befand sich in Kursachsen. Seit Gründung des Corpus Evangelicorum wurden Beschlüsse in Religionsfragen nur in… …   Deutsch Wikipedia

  • Corpus evangelicorum — Cọrpus evangelicorum   [lateinisch], im Heiligen Römischen Reich die entsprechend den Bestimmungen des Westfälischen Friedens (1648) am 22. 7. 1653 auf dem Reichstag zu Regensburg gebildete Vereinigung der evangelischen Reichsstände unter… …   Universal-Lexikon

  • Corpus catholicorum — Corpus catholicōrum und Corpus evangelicōrum (lat.), Bezeichnung der kath. und evang. Reichsstände, die sich, bes. seit dem Westfäl. Frieden (1648), auf den Reichstagen als zwei fest geschlossene Korporationen zur Wahrung ihrer beiderseitigen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Corpus Catholicorum — Corpus Catholicorum, s. u. Corpus evangelicorum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Corpus catholicōrum — (lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen Reichsstände, sofern sie sich dem Corpus evangelicorum (s.d.) gegenüber zu einer für sich bestehenden Körperschaft verbunden hatten. Den Vorsitz im C. führte Kurmainz. Nur einigemal jahen sich die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Corpus Catholicorum — Der Corpus Catholicorum ist die Bezeichnung der Vereinigung der katholischen Reichsstände am Reichstag des Heiligen Römischen Reiches. Das Direktorium hatte Kurmainz inne. Im Gegensatz zum Corpus Evangelicorum, der evangelischen Vereinigung der… …   Deutsch Wikipedia

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