Generalhypothek

Generalhypothek

Generalhypothek, eine Hypothek, bei welcher ein ganzes Vermögen od. eine ganze allgemeine Gattung desselben. (z. B. sämmtliches Mobiliar) verpfändet werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Generalhypothek — (generelles Pfandrecht) ist ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht des gemeinen Rechts. Da das Bürgerliche Gesetzbuch bei der Hypothek das Spezialitätenprinzip (s. Spezialität)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vater [1] — Vater (Pater), 1) derjenige, welcher ein Kind erzeugt hat, od. von welchem doch die Gesetze annehmen, daß er der Erzeuger eines Kindes sei. Der V. ist entweder ein ehelicher, wenn das von ihm erzeugte Kind in rechtmäßiger Ehe geboren wurde; od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfandrecht, generelles — Pfandrecht, generelles, s. Generalhypothek …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”