Schutzgerechtigkeit

Schutzgerechtigkeit

Schutzgerechtigkeit (lat. Advocatia, Vogtei), das Recht eines Fürsten od. sonstigen Großen, eine Stadt, ein Stift, Kloster u. dgl. unter seinen Schutz zu nehmen; im Mittelalter oft eine große Ehre, gab sie späterhin vielfach den Anlaß dazu, daß der Beschützer (Schutzherr) die Beschützten od. deren Grundbesitz als Eigenthum an sich zog u. den Schützlingen als Lehn blos wiedergab, od. daß aus der S. sich ein Recht der Landeshoheit über die Stadt etc. bildete.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Erfurt [1] — Erfurt, 1) Regierungsbezirk der preußischen Provinz Sachsen; gebildet aus Erfurt, Theilen des ehemaligen thüringer u. neustädter Kreises Sachsens, dem preußischen Hohenstein u. Eichsfelde, Nordhausen, Mühlhausen, Treffurt, Voigtei Dorla, 2… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Monăco — 1) ein bisher souveränes, unter der Schutzherrlichkeit des Königs von Sardinien stehendes, seit 1860 aber (factisch wenigstens) von Frankreich mediatisirtes Fürstenthum am Mittelmeere zwischen Genua u. Nizza; 21 QM., 8000 katholische Ew.; liegt… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Kroatien [2] — Kroatien. Das jetzige K. war Anfangs von den Pannoniern bewohnt, nach deren Besiegung durch Augustus, 35 v. Chr., es eine Provinz von Illyrien bildete, welche 395, bei der Theilung des Römischen Reichs, zu dem Abendländischen Reiche gezogen wurde …   Pierer's Universal-Lexikon

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