Electĭo

Electĭo

Electĭo (lat.), Wahl, Auswahl; E. fori, die Auswahl des Gerichtsstandes, s.d.; bes. das Recht eines Reichsstandes, welcher, wenn er verklagt werden sollte, zu bestimmen hatte, vor welchem der beiden höchsten Reichsgerichte er Rechtnehmen wolle; E. legati, die durch letzten Willen Einem überlassene Wahl unter verschiedenen Dingen, s. Legatum electionis; E. per compromissum, Vereinigung der Wahlberechtigten dahin, daß ein Anderer, von ihnen bestimmt, wählen soll.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”