Adhäsionsproceß

Adhäsionsproceß

Adhäsionsproceß, der Proceß, der dadurch entsteht, daß ein Verletzter dem wider den Verbrecher eingeleiteten Strafverfahren sich anschließt, um neben Bestrafung des Verbrechers zugleich den Ersatz seines Schadens od. die Rückgabe der geraubten, gestohlenen etc. Sache zu erlangen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schaden [3] — Schaden, 1) (Damnum), jeder vermögensrechtliche Nachtheil, welchen Jemand erleidet. Man theilt ihn in positiven S. (D. emergens), wenn die Minderung des Vermögens sich auf einen schon gegenwärtigen Bestandtheil desselben bezogen hat; u. negativen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Civilpunkt — Civilpunkt, diejenigen civilrechtlichen Fragen, welche im Strafprocesse neben der nach criminalrechtlichen Grundsätzen zu leitenden Verhandlung über die öffentliche Bestrafung einer That in ihrer besondern Eigenschaft als Verbrechen vorkommen.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Adhäsion — Adhäsion, in der Physik das Anhängen zweier verschiedenen Körper, wenn mehre Punkte ihrer Oberflächen sich gegenseitig berühren; die Adhäsion findet besonders bei sehr glatten und flüssigen Körpern statt. 2. In der Medicin das Zusammenwachsen… …   Herders Conversations-Lexikon

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