Adoptiren

Adoptiren

Adoptiren (v. lat.), 1) an Kindes Statt annehmen, s. Adoption; daher Adoptivvater, ein Mann, u. Adoptiveltern, ein Ehepaar, welches ein fremdes Kind an Kindes Statt (Adoptivkind), annimmt; 2) die Meinung, Gewohnheit etc. eines Anderen annehmen; daher: adoptirte Tugend, nicht wahre, sondern nur auf Neigung beruhende Tugend.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Adoptiren — Adoptiren, verb. reg. act. aus dem Lat. adoptare, an Kindes Statt annehmen. Daher die Adoptiōn, die Annahme an Kindes Statt. Im Oberdeutschen hat man dafür den Deutschen Ausdruck anwünschen, und Anwünschung; aber man siehet gleich, daß dieß eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Adoption — (v. lat. Adoptio), Annahme an Kindes Statt, die unter öffentlicher Autorität erfolgte Aufnahme einer Person in das bürgerlich rechtliche Verhältniß eines Kindes od. Enkels von Jemand, zu welchem dieselbe darin bisher nicht gestanden, od. sich zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Adoption — Adoption, Annahme an Kindesstatt. Im deutschen Recht unbekannt, ebenso im größeren Theile der Schweiz. Dagegen durchs römische Recht, soweit es. Geltung erlangte, eingeführt. Der Adoptirte wird Descendent, d.h. Kind oder Enkel; an Brudersstelle u …   Herders Conversations-Lexikon

  • Oper — (ital. Opera), ein mit Gesang u. Orchestermusik, od. doch mit Instrumentalbegleitung vereinigtes Drama, dessen äußeren Rahmen die Dichtung (Text, Libretto) bildet, u. dessen Hauptaufgabe es ist, durch harmonisches Zusammenwirken der Musik, des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sklaverei [1] — Sklaverei. Das Verhältniß unbedingter, d.h. mit dem Verlust aller persönlichen Freiheit verbundener Dienstbarkeit, in welchem der Dienende nicht als Person, sondern als Sache betrachtet u. behandelt wird, so daß der Herr über ihn u. sein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Tribunen — (Tribūni), 1) die Tribusvorsteher des ältesten Rom. Später wurde der Name auch auf andere Beamte übertragen. Ihr Amt hieß Tribunat (Tribunatus). 2) Tribuni aerarii (T. aeris) od. Curatores tribuum, deren später bis acht in jeder Tribus waren u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bentinckscher Erbfolgestreit — Bentinckscher Erbfolgestreit. Anton Günther, Graf zu Aldenburg u. Delmenhorst, Herr zu Jever u. Kniphausen, hatte von Elisabeth von Ungnad einen natürlichen Sohn, Anton, geb. 1638, u. da Graf Anton Günther keine ehelichen Nachkommen hatte, so… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bourbōn [2] — Bourbōn (spr. Burbong), das Land, welches später Bourbonnois hieß u. von Nivernois, Berry, Auvergne, Bourgogne begrenzt war, war zur Römerzeit von den Äduern, Arvernern u. Biturigern besetzt; zu Ersteren kamen zu Cäsars Zeit noch die Bojer. Unter …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Clodius — Clodius. I. Glieder der römischen Clodia gens, so v. w. Claudius (s.d.): diese Schreibung wählten bes. in der letzten Zeit einige der Familie Pulcher, unter ihnen namentlich 1) Publius C. Pulcher, Bruder des Claudius 16), ein schlauer, verwegener …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

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