Muttertheil

Muttertheil

Muttertheil (Muttergut), diejenige Erbportion, welche den leiblichen Kindern aus der Erbschgst der Mutter zufällt. Gemeinrechtlich wird dasselbe nach den Regeln eines Peculium adventitium regulare (s.u. Peculium) behandelt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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