Anhalt [2]

Anhalt [2]

Anhalt (Geogr.). I. Land in NDeutschland, jetzt aus 3 Herzogthümern unter 2 Regenten bestehend, zusammengesetzt aus dem bei Weitem größern östlichen u. dem kleinern westlichen Theil u. aus 3 unbedeutenden Enclaven, ist fast überall vom preußischen Gebiet, u. zwar nördlich von den Regierungsbezirken Magdeburg u. Potsdam, südlich vom Regierungsbezirk Merseburg umschlossen, u. grenzt außerdem nur etwa 2 St. lang westlich an das Herzogthum Braunschweig; 46 QM., 168,500 Ew.; eben, bis auf den westlichen Theil, der durch den Fuß u. die Vorgebirge des Harzes gebirgig ist (höchster Punkt Ramberg, 2100 F., mit Victorshöhe); Flüsse: schiffbare Elbe u. ihre Nebenflüsse des linken Ufers, Mulde, auch schiffbare Saale (mit Wipper, Bode, diese mit Selke u. Fuhne, die aber auch der Mulde einen Arm abgibt), auf dem rechten Elbufer die Nuthe. Boden: fruchtbar u. gut angebaut; Producte: Getreide, Hülsenfrüchte, Gemüse, viel Runkelrüben, Tabak, Obst u. a.; das Land bringt außerdem Nutz- u. Bauholz, Wildpret, hohes u. anderes, in Menge, welches zum Theil gehegt wird, ferner Geflügel, Fische, Bienen, Pferde, Rindvieh, besonders Schafe; Silber, Blei, Eisen, Kupfer, Marmor u. Mineralwässer. Die Einwohner sind größtentheils evangelisch (der Hof von Dessau reformirt, der von Bernburg lutherisch), nur in Köthen bestehen noch Reformirte u. Lutheraner getrennt, im ganzen Lande wenig Katholiken, viel Juden. Man treibt Acker- u. Gartenbau, Vieh-, besonders Rindvieh- u. Schafzucht, Woll- u. Leinweberei u. bereitet Öl, Papier, Branntwein, Rübenzucker, Eisenwaaren; der Handel besteht hauptsächlich in Ausfuhr der Naturproducte u. deckt größtentheils die Einfuhr. Eisenbahnen hat das Land: die Berlin-Anhaltische u. die Magdeburg-Leipziger. Nach Aussterben der Zerbstischen Linie 1793, deren Besitzungen die übrigen Linien 1797 theilten, u. seitdem am 23. Novbr. 1847 der Mannsstamm der Linie A-Köthen mit Herzog Heinrich erloschen ist, bestehen noch 2 Linien: Dessau u. Bernburg, von denen die erstere das Herzogthum Köthen für gemeinschaftliche Rechnung mit verwaltet. Nach Verträgen von 1603 u. 1635 steht dem ältestregierenden Herzoge, als Senior des Hauses A. (seit 1847 Herzog Leopold von A-Dessau) die Leitung u. Initiative in gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu; Gesammtarchiv in Dessau. Die Regenten succediren nach der Erstgeburt u. sind nach dem Herkommen mit 21 Jahren volljährig, nur bei Bernburg wurde 1821 festgesetzt, daß der Regent mit 18 Jahren succediren solle. Das Gesammthaus führt mit den Häusern Oldenburg u. Schwarzburg am Bundestage die 15. Stimme; im Plenum jede Linie eine besondere (früher auf dem Reichstage nur Eine Stimme); als Bundescontingent stellt A. zur Reserveinfanteriedivision 1428 Mann, u. außerdem 428 Mann Reserve u. 203 Mann Ersatzmannschaft. Verfassung: Erbmonarchisch, doch in Hinsicht der Besteuerung durch Landstände beschränkt. Die 1848 zur Anwendung gekommene Verfassung ist wieder aufgehoben, u. in Dessau-Köthen seit März 1852, in Bernburg seit 28. Februar 1850 durch eine neue ersetzt worden. Gesetzgebung: In A., dem Vaterlande des Sachsenspiegels, ist auch Sächsisches Recht üblich, daher in Ermangelung von Specialgesetzen auf das gemeine Sachsenrecht, dann auf gemeines u. erst, wenn diese nicht genügen, auf römisches Recht zurückzugehen ist Die Grundlage der Specialgesetzgebung bildet die Polizei- u. Landesordnung von 1572 (zuletzt privat im herausgeg. von Lobethan, Köthen 1804), welche 1666 als erneuerte u. verbesserte Landes- u. Proceßordnung erschien. Die Gesetzgebung der einzelnen Herzogthümer ist gesammelt erschienen, für Dessau 1691–1817, 2 Bde., die spätern Gesetze als Beilagen zum Dessauer Wochenblatt u. Erläuterungen etc. zu der A. Landesordnung Dessau 1822; für Bernburg (von 1720–1834) 1833f., 4 Bde.; für Köthen (von 1800–1822), nebst Nachtrag 1829. A. ist dem allgemeinen deutschen Zollverband beigetreten u. hat das indirecte Steuersystem desselben angenommen. Justizpflege: Oberste Instanz seit 1850 das Oberappellationsgericht zu Jena. Die Landesregierungen bilden die Mittelinstanzen u. die erste für privilegirte Gerichtsstände, auch die Lehnshöfe. Die erste Instanz sind Justizämter, Patrimonial- u. Stadtgerichte. Die Verwaltung gleicht der der sächsischen Lande. Beiden souveränen Herzogen sind, außer einigen unbedeutenden Änderungen, Wappen u. Titel gemeinschaftlich. Wappen: das Herzschild (in der Mitte der 2. Reihe) getheilt, links die sächsischen Balken mit dem Rautenkranz, rechts der halbe schwarze Adler in Silber (wegen veralteter Ansprüche auf Brandenburg); in der obern Reihe: die sächsischen Balken mit Rautenkranz (wegen ähnlicher Ansprüche an Sachsen), ein goldener, gekrönter Adler in Blau (Pfalz Sachsen), 3 rothe Schröterhörner in Silber (Grafschaft Brehna); in der 2. Reihe: ein schwarzer Bär mit goldener Krone u. Halsband auf rother Mauer (Stamm der Beringer), 5 schwarze Balken in Gold (Ballenstedt); in der 3. Reihe: schwarz u. silbern 4eckig geschacht (Askanien), ein geviertheiltes Feld, Roth u. Gold (Grafschaft Waldensee), 2 halbe goldene schräge Balken in Blau (Grafschaft Warmsdorf); in der 4. Reihe: ein weißer Adler mit rother Zunge u. goldenen Fängen in Blau (Grafschaft Mühlingen), ein blutrothes Feld, bisweilen damascirt (die Regalien), ein schwarzer Bär mit silbernem Halsbande auf einer Mauer in Silber (Bernburg). Seit 1837 ist für das Gesammthaus A. der Orden Albrechts des Bären gestiftet (s. Albrechtsorden 1) u. eine Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1813–15, in Bernburg außerdem die Alexander-Karl-Denkmünze. Münzen: In beiden Herzogthümern rechnet man nach preußischen Thalern, à 30 Sgr., à 12 Pf.; wirklich geprägte Münzen kommen vor, in Gold sehr wenig: Alexiusd'or à 5 Thlr., Ducaten à 23/4 Thlr.; in Silber: Species à 11/2, Gulden à 2/3 u. 1/6, 1/12, 1/24 Thlr. im Conv.-Fuß, u. seit 1834 unter Alexander Karl als Ausbeute des anhaltischen Bergbaus Thalerstücke nach preußischem Münzfuß, desgl. seit 1838 Zweithalerstücke als Vereinsmünze; als Scheidemünzen Groschen u. Sechser, in Kupfer. la 3- u. 1 Pfennigstücke. Seit 19. Januar 1840 ist A. dem allgemeinen deutschen Münzverein beigetreten, die Wechselcourse von Berlin u. Leipzig dienen den Herzogthümern zur Richtschnur. Maaße u. Gewichte sind die preußischen, doch ist die köthner Elle 181,8 pariser Linien od. 100 köthner Ellen = 95,349 berliner; der köthner Scheffel häl. 2670 französische Cubikzoll, also 100 = 96,265 berliner Scheffel; das Pfund Medicinalgewicht zu 12 Unzen à 8 Drachmen à 3 Skrupel à 20 Grat[502] ist = 349,832 Grammen. Vgl. Lindner, Geschichte u. Beschreibung des Landes A., Dessau 1838; Melchert, Staats- u. Adreßhandbuch für das Herzogthum Dessau, 1845; Staatshandbuch für das Herzogthum Bernburg, 1832.

II. Anhalt-Bernburg, zerstreut an der Saale, Elbe u. am Harze, theilt sich in die Lande an der Saale, Wipper u. Fuhne u. in administrativer Hinsicht in die Kreise Bernburg, Koswig u. Ballenstedt, 15 QM., mit 53,500 Ew. im J. 1855, worunter ungefähr 1000 Juden. Handel unbedeutend. Regent ein Herzog (seit 1834 Alexander Karl, Mitregentin seit 1855 Herzogin Friederike [s. u. Gesch.]); der Hofstaat wird durch ein Hofmarschallamt verwaltet. Oberste Staatsbehörden: ein Staatsministerium; Mittelbehörden: Landesregierung in 2 Abtheilungen, Consistorium u. Appellationsgericht, als besondere Commissionen die Medicinal-, Bergwerks-, Eisenhütten-, Bau-, Dammbau-, Bühnenbau- u. Wegecommission, Brunnendirection (für Alexisbad), Directorium der Witwen- u. Waisenkasse; Unterbehörden: 2 Kreisämter, u. zwar in Bernburg u. Ballenstedt, 1 Kreisgerichtscommission in Koswig, die städtischen Magistrate (Geschäftsordnung vom 6. Nov. 1823 u. Edict vom 15. Dec. 1831). Die Landgemeindeangelegenheiten nach der Dorfordnung vom 28. Mai 1810 verwaltet. Militär: 432 Mann Hauptcontingent in 2 Compagnien Jäger, 122 Mann Reserve u. 61 Mann Ersatz; Uniform dunkelgrün mit ponceaurothen Aufschlägen u. weißen Knöpfen, Bewaffnung mit Büchsen; Helme u. schwarzes Lederzeug; Feldzeichen hellgrün. Finanzen: Einkünfte 979, 073 Thlr., Ausgabe 983, 721 Thlr.; Staatsschuld: verzinslich 1,549, 500 Thlr., Kassenscheine 370, 000 Thlr., Activa 440, 000 Thlr. Das Übrige s. oben I.

III. Anhalt-Dessau besteht aus dem Haupttheile (den Kreisen Dessau, Quellendorf u. Oranienbaum), aus den durch die Besitzungen von Anhalt-Bernburg u. Anhalt-Köthen davon getrennten Ämtern Gröbzig, Sandersleben u. Zerbst u. aus dem ganz im Preußischen als Enclave liegenden Amte Groß-Alsleben, 16 QM. mit 68,200 Ew., worunter 1400 Katholiken u. 1800 Juden sind. Regent ein Herzog (seit 1817 Leopold Friedrich); der Hofstaat wird durch 1 Hofmarschall, 1 Oberstallmeister u. 1 Oberjägermeister verwaltet. Der Herzog besitzt noch zahlreiche Domänen in Deutschland u. OPreußen im Umfange von 9 QM. mit 12,000 Ew. Oberste Staatsbehörden zugleich mit für das Herzogthum Köthen: das Staatsministerium; die Landesregierung in 2 Abtheilungen: Consistorium u. Oberlandesgericht, welchem letzteren alle Justizämter untergeordnet sind, bei dem auch die Eximirten Recht nehmen müssen u. unter dem die Innungssachen u. die Brandkasse stehen; die Kammer hat die Verwaltung der herrschaftlichen Einkünfte u. Güter u. die Besorgung der Polizei in letzter Instanz; sie zerfällt in 3 Abtheilungen, des Innern u. der Polizei, der Domänendirection u. der Steuerdirection; außerdem sind die Grenzcommission, die Steuerdirection, die Direction des Zerbster Zucht- u. Zwangsarbeitshauses, mit ihnen vereint; die Armen- u. Arbeitscommission, die Medicinalcommission u. das Bauamt sind der Kammer untergeordnet; die Rechnungskammer steht seit 1833 nach einem erweiterten Wirkungskreis unter dem unmittelbaren Befehl des Herzogs, wie auch von Alters her das Oberforstamt, das Wittwenkassencuratorium, die Leopoldstipendiencommission. Unterbehörden: Kreisgerichtscommissionen u. in den Städten die Stadträthe; die neue Gemeindeordnung ist von 1852; im Zerbstschen Antheil Patrimonialgerichte. Die Finanzverwaltung ist mit dem seit 1853 durch landesherrliches Patent zugehörigen Herzogthum Köthen seit 1854 vereinigt worden, während die Staatsschulden getrennt geblieben sind. Beide Herzogthümer haben Einkünste: 1,303, 500 Thlr., davon 623, 000 Thlr. aus dem Domanialvermögen; Ausgabe: 1,259, 500 Thlr. Verzinsliche Staatsschuld: 1,970, 000 Thlr. u. außerdem 500, 000 Thlr. Kassenscheine. Activa 700, 000 Thlr. Militär: für Dessau 617 Mann Hauptcontingent, in 4 Compagnien formirt, 176 Mann Reserve u. 88 Mann Ersatz, u. für Köthen 379 Mann Infanterie in 2 Compagnien als Hauptcontingent, 108 Mann Reserve u. 54 Mann Ersatz; Bewaffnung: Gezogene Gewehre nach Delvignes System. Feldzeichen: weiß u. grün.

IV. Anhalt-Kothen besteht aus 4 Parcellen, dem Haupttheile, den Ämtern Köthen, Reinsdorf, Wulfen u. Nienburg, aus dem durch bernburgische Besitzungen davon getrennten Amte Warmsdorf, u. dem auf dem rechten Elbufer liegenden Amte Roslau, nebst Lindau u. Dornburg (diese von Preußen umschlossen), 141/2 QM. mit 46,800 Ew., davon 15,000 Lutheraner, die übrigen meistens Reformirte. Regent gegenwärtig der Herzog von Dessau. Staatsbehörden. In K. ward nur vorübergehend am 28. Dec. 1810 eine dem französischen Kaiserreiche nachgebildete Staats- u. Regierungsverfassung eingeführt, aber 1813 durch Reorganisationspatent vom 24. Oct. 1812 des Herzogs Franz von Dessau suspendirt. Seit 1819 war die oberste Behörde eine Landesdirection, in welcher ein Departement der auswärtigen Besitzungen bestand, indem A-K. außer der Secundogenitur, dem Fürstenthum Pleß in Schlesien (18 QM. mit 54,000 Ew.), das seit 1847 dem Grafen von Hochberg vererbt worden ist, einen 101/2 QM. großen Landstrich im russischen Gouvernement Taurien, Ascania nova genannt, besitzt. Oberste Behörden: die Dessauischen (s. oben III.). Die Finanzverwaltung hat Köthen mit Dessau gemeinschaftlich, die verzinsliche Staatsschuld beträgt 2,350, 000 Thlr. u. außerdem 300,000 Kassenscheine. Activa 100, 000 Thlr.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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