Mönch [1]

Mönch [1]

Mönch (v. gr. Monachus), ursprünglich in der Christlichen Kirche ein Mann, welcher eine einsame Lebensweise aus irgend einem religiösen Grunde führte. Diese M-e sonderten sich nämlich von den übrigen Menschen, welche sie mit dem Namen der Welt bezeichneten, ab, weil ihnen die sittliche Verderbtheit derselben mißfiel, od. weil sie meinten, in der Einsamkeit ihre Tugend um so fester gründen u. eine höhere Vollkommenheit erstreben zu. können. Nach Einigen dienten ihnen als Vorbilder dieser Lebensart die jüdischen Therapeuten (s.d.), Andere leiten die Entstehung des christlichen Mönchslebens. aus den Zeiten derblutigen Verfolgungen der römischen Kaiser, bes. des Decius, her, denen zu entgehen sich viele Christen in die Wüsten Ägyptens flüchteten, wo sie auch darauf noch verblieben. Bereits in sehr frühen Zeiten kam eine doppelte Klasse von M-en in der Christlichen Kirche auf: einige waren wirkliche Einsiedler od. Anachoreten (s.d.), u. brachten ihre Tage von aller menschlichen Gesellschaft abgesondert zu; andere dagegen sammelten sich in den Wüsten zu bald größeren, bald kleineren Gesellschaften. Der Vater jener soll Paulus der Einsiedler im Jahr 250, der Stifter dieser Antonius im Jahr 270, gewesen sein. Allein erst Pachomius unterwarf im 4. Jahrh. die in Gemeinschaft lebenden M-e bestimmten Gesetzen, stellte sie unter einen Vorsteher (Vater od. Abbas) u. wurde hiemit der Gründer des eigentlichen Klosterlebens (s. Kloster), welches in der Folge vornehmlich Basilius von Kappadokien im Orient u. Benedict von Nursia im Occident verbreiteten, auch auf Städte übertrugen u. sogar für Frauen, welche man später Nonnen nannte, einrichteten. Anfangs bestanden diese mönchischen Gesellschaften aus bloßen Laien; doch schon gegen das Ende des 4. Jahrh. sing man an mindestens einige der vorzüglichsten derselben zu Klerikern zu weihen. Auch die sogenannten ewigen Gelübde kamen erst in der Folge auf, u. es war früher blos gewöhnlich, beim Eintritt od. nach vollendetem Probejahr Gehorsam in die Hand des Abtes zu versprechen. Die Eintretenden wurden bes. zur Einsamkeit, zu asketischen Übungen (Gebet, Fasten, Casteien u. dgl.) u. zu Handarbeiten verpflichtet. Indeß durch das Verpflanzen der M-e in Städte änderte sich Manches an ihren Obliegenheiten, noch mehr aber dadurch, daß in der Folge Mönchsgesellschaften, die sogenannten Mönchsorden, erstanden, welche sich besondere Zwecke, als Aushülfe in der Seelensorge, Kinderunterricht, Krankenpflege u. dgl. vorsetzten. Strenge Einsamkeit hörte dann auf verbindlich u. das Kennzeichen eines M-s zu sein, u. man fing seitdem an, M-e alle diejenigen Personen zu nennen, welche sich zu einer Gesellschaft hielten, deren Glieder die drei Gelübde der Armuth, der Keuschheit u. des Gehorsams ablegten. Die merkwürdigsten Mönchsorden, welche nach u. nach errichtet wurden, waren die Benedictiner u. die Bettelmönche im 13. Jahrh. Jeder dieser Orden aber unterschied sich von dem anderen durch seine besonderen Vorschriften (Ordensregel), welche ihnen ihre Stifter gegeben hatten, durch seine besonderen Gebräuche u. seine besondere Kleidung; ihre Vorsteher nannten sich bald Äbte (s.d.), wie beiden Benedictinern, den Regulirten Chorherren u.a., bald Ordensgenerale, Provinziale, Priore, Guardiane etc., wie bei den Bettelmönchen. Bei den Letzteren fand auch die Einrichtung statt, daß sie nicht an ein bestimmtes Ordenshaus gebunden waren, sondern von ihren Oberen nach Befund der Umstände in andere Klöster versetzt werden konnten, weshalb man sie die wandernden M-e nannte, zum Unterschiede von den anderen, welche einen stabilen Aufenthalt hatten u. nicht ohne wichtige Ursache versendet werden durften.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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