Antheilbau

Antheilbau

Antheilbau (Antheilwirthschaft), ist das Verhältniß zwischen Arbeitgebern u. Arbeitern, wo Letzteren statt des Lohnes eine Theilnahme am Reinertrag des Ackerbaues gewährt wird.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Arbeitslohn — Arbeitslohn, die Entschädigung für geleistete Arbeit, insofern sie einen Aufwand an Zeitn. Kraft erfordert. Der Arbeiter empfängt seinen Lohn entweder nach der Zeit, wie lange er arbeitet (Tagelohn), od. nach den Stücken, wie viel er fertigt, od …   Pierer's Universal-Lexikon

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