Balkenrecht

Balkenrecht

Balkenrecht (Jus tigni immitendi), das Recht eines Grundstücks, daß die Balken in die Mauer des Nachbarhauses gelegt werden u. auf derselben ruhen können.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Balkenrecht — (Tramrecht, lat. Jus tigni immittendi), die Grunddienstbarkeit (s. d.), Balken eines Gebäudes in die Wand oder Mauer des Nachbars einzuschieben und darin ruhen zu lassen. Mangels andrer Vereinbarungen hat nach § 1022 des Bürgerlichen Gesetzbuches …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Balkenrecht — Balkenrecht, das Recht, in eine fremde Maurer einen Balken zu legen, auf dem ein Teil des eigenen Gebäudes ruht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Balkenrecht, das — Das Balkenrêcht, des es, plur. inusit. ein Recht, nach welchem der Nachbar geschehen lassen muß, daß in seine Wand ein Balken eingeleget wird; in Oberdeutschland das Tramrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Tramrecht — Tramrecht, so v.w. Balkenrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baupolizei — Baupolizei, die öffentliche Gewalt, die das Recht des Besitzers eines Grundstückes, dieses nach seinem Belieben zu bebauen, beschränkt. Die Beschränkung erfolgt zur Wahrung des freien Verkehrs, der öffentlichen Sicherheit (Feuer und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grunddienstbarkeiten — sind untrennbar mit dem Eigentum an einem bestimmten Grundstück oder mit einem bestimmten Erbbaurecht verbundene Nutzungsrechte an andern Grundstücken (§ 1018 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Grundstück, dessen Bedürfnisse die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tramrecht — Tramrecht, s. Balkenrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tramrecht — Tramrecht, s.v.w. Balkenrecht (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Tramrecht, das — Das Tramrêcht, des es, plur. inusit. von Tram, ein Balken, ein im Oberdeutschen für Balkenrecht übliches Wort, S. dasselbe. In einigen Mundarten verderbt Traumrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Tram — Tram, abgeschnittenes Stück; Balken; Faden, der Einschlagfaden eines Gewebs. T. recht, Balkenrecht, das Recht, Balken in des Nachbars Haus einzuzapfen …   Herders Conversations-Lexikon

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