Beiwähr

Beiwähr

Beiwähr, sonst Gesammtbezeichnung der Münzen, die nicht im Lande geprägt waren, aber darin cursirten u. gesetzliche Gültigkeit hatten; das Gegentheil Oberwähr, die gesetzlich für das Land geprägten u. gültigen Münzen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Oberwähr — Oberwähr, die gesetzlich für das Land geprägten u. gültigen Münzen, s. Beiwähr …   Pierer's Universal-Lexikon

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