Bergeigenthum

Bergeigenthum

Bergeigenthum (Bergwerkseigenthum), erstreckt sich auf die Lagerstätte der zu schürfenden Fossilien u. auf das Grundstück, auf welchem der Bau angelegt ist, so wie auf die Tagebäude, Wässer etc. Über die Erwerbung des B-s s.u. Bergrecht b).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verträgebuch — Verträgebuch, Buch, in welches die sämmtlichen, auf das Bergeigenthum Bezug habenden Verträge chronologisch eingeheftet werden, s.u. Bergrecht b) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergwerkseigenthum — Bergwerkseigenthum, so v.w. Bergeigenthum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergwerksverfassung — (Rechtsw.), die Einrichtung der für das Bergwesen eingesetzten Behörden, sowie der bei den einzelnen Bergwerken selbst vorkommenden genossenschaftlichen Verbindungen. a) Die Aufsicht u. Leitung des Bergbaues ist gewöhnlich in erster Instanz einem …   Pierer's Universal-Lexikon

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