Bodmereiassecuranz

Bodmereiassecuranz

Bodmereiassecuranz, 1) das Versichern des, einem Schiffer auf sein Schiff geliehenen Capitals bei einer Assecuranz durch den Darleiher; 2) dieses Versichern durch den Schiffer, wo er dann dem Bodmereigeber den Versicherungsschein einhändigt, damit derselbe, im Fall das Schiff verloren ginge, sich durch die Assecuranz schadlos halten kann.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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