Bundesstaat

Bundesstaat

Bundesstaat, 1) (Föderativstaat), die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem Staatsganzen, welches Souveränetätsrechte ausübt, d.h. das Recht, Krieg zu erklären u. Frieden zu schließen, Gesandte bei fremden Staatsregierungen zu halten u. von diesen zu empfangen, Anleihen zu contrahiren, Steuern aufzulegen u. ein Heer aufzubieten; aber in die innere Verwaltung seiner Staatsglieder nur insofern eingreift, als es das allgemeine Interesse des ganzen Staates erheischt, so beim Münz-, Maß- u. Gewichtswesen, beim Post-, Telegraphen- u. Handelsverkehr. Der B. hält sonach unter den verschiedenen Staatsformen die Mitte zwischen dem einheitlichen Staate, dessen Provinzen unmittelbar von der Staatsgewalt abhängen u. keine Organe mit legislatorischer Befugniß besitzen, u. dem Staatenbunde, einer Vereinigung mehrerer souveräner Staaten zur Verwirklichung gemeinsamer Zwecke, welche ein dauerndes Bundesverhältniß u. einen engeren Anschluß als bei einem Bündniß (s.d.) bedingen. Bundesstaat u. Staatenbund stimmen gegenüber dem Bündniß darin überein, daß beide nur von wütisch aneinandergrenzenden od. durch Wasserstraßen in ungehindertem Verkehr stehenden Staaten gebildet werden können, daß beide durch Centralbehörden repräsentirt sind u. in dieser nach Außen hin als eigenes Rechtssubject eine Vertretung finden Wesentlich unterschieden ist der B. vom Staatenbunde dadurch, daß die Beschlüsse seiner Centralregierung unmittelbar bindende Kraft für alle Staatsangehörige haben, während im Staatenbunde solche Beschlüsse, nur wenn sie von den Einzelstaaten publicirt werden, für die Angehörigen derselben, da diese nicht als Unterthanen der Centralregierung zu betrachten sind, Gesetzeskraft erhalten; ferner dadurch, daß im B. die Vertreter der einzelnen Staaten bei der Centralregierung nicht nach besonderen Instructionen der Territorialregierung, sondern nach freiem Ermessen an Verhandlungen u. Beschlüssen Theil nehmen; endlich daß das Gesandtschaftsrecht ein unbeschränktes ist, während der Staatenbund dasselbe nur in Bezug auf die vertragsmäßig festgestellten Bundeszwecke ausübt, wogegen es jedem seiner Mitglieder freisteht, sich durch besondere Gesandten auswärts vertreten zu lassen. Da der Staatenbund keine Unterthanen, sondern nur Mitglieder kennt, so kann er auch keine gemeinsame Armee aufstellen u. zur Deckung seiner Ausgaben keine Steuern ausschreiben. Erheischt die Durchführung eines Bundeszweckes die Waffengewalt, so treten die Bundescontingente aus den Armeen der Einzelstaaten zusammen, während die Kosten der Verwaltung od. einer gemeinsamen Unternehmung als Matricularbeiträge repartirt werden. Unter den Bundesstaaten der Neuzeit sind die bemerkenswerthesten die Schweizer Eidgenossenschaft u. die Nordamerikanische Union, beide hervorgegangen aus einem, von einer kleinen Zahl souveräner Staaten gebildeten Staatenbunde, dort aus den 3 Urcantonen, hier aus den 13 Colonieen, welche 1776 die Unabhängigkeitserklärung unterzeichneten. Die Amerikanische Union ging schon 1787 vom Staatenbunde zum Bundesstaate über u. hat seitdem einen Zuwachs von 18 Staaten erhalten. Bei der Schweiz trat diese staatliche Umbildung erst im Jahre 1848 ein, wo der Zweck des Bundes dahin erweitert wurde, daß auch der Schutz der Freiheit u. der Rechte der Eidgenossen u. Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt zur Aufgabe der Bundesbehörde zählt. Die oberste Gewalt wurde der Bundesversammlung, die Executive dem Bundesrath u. die Rechtspflege, insofern einzelne Cantone od. der Bundesstaat selbst als Partei auftritt, dem Bundesgericht übertragen. Der, bedeutendste Staatenbund der Neuzeit ist der Deutsche B., hervorgegangen aus den durch die Machtschwächung der Kaiser zur Souveränetät gelangten deutschen Reichsfürsten u. freien Städte u. am 8. Juni 1815 gestiftet. Der Versuch, ihn in einen Bundesstaat umzuwandeln, schlug im Jahre 1848 fehl, s. Deutscher Bund; 2) zwei od. mehrere selbständige Staaten, die einen gemeinsamen Herrscher haben (Dynastischer Staatenbund, Personalunion). Ein solches Verhältniß bestand ehemals zwischen England u. Irland u. zwischen Österreich, Ungarn u. der Lombardei. In beiden Fällen hat die. Personal der Realunion Platz gemacht, wenn auch noch keine völlige Verschmelzung der verschiedenen Bestandtheile zu einem gleichmäßig organisirten Staatsganzen erfolgt ist. Gegenwärtig sind noch Schweden u. Norwegen, Dänemark u. Holstein durch Personalunion verbunden. Ein ähnliches Verhältniß findet bei Rußland u. Polen statt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bundesstaat — (Bundesreich), die Vereinigung verschiedener Staaten zu einem Gesamtstaat (s. Staat) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bundesstaat — Bundesstaat, eine Vereinigung mehrerer Staaten zu einem größern polit. Ganzen mit einer gemeinsamen Regierung an der Spitze (die Ver. Staaten von Amerika, seit 1848 die Schweiz, seit 1866 bez. 1870 das Deutsche Reich), verschieden von dem… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bundesstaat — Bundesstaat, die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem Gesammtstaate in der Weise, daß einzelne Rechte der Souveränität, namentlich das Recht über Krieg und Frieden, Bündnisse, Handelsverträge, das Münzregal, das Recht der freien Niederlassung,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bundesstaat — Bundesstaat,der:⇨Bund(I,1,b) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Bundesstaat — ↑Föderativstaat …   Das große Fremdwörterbuch

  • Bundesstaat — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • Staat • Zustand Bsp.: • Die Straße ist in einem schlechten Zustand …   Deutsch Wörterbuch

  • Bundesstaat — Weltweit gibt es 28 föderalistische Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Als Bundesstaat wird einerseits ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich betrachtet besteht ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesstaat — Bun|des|staat [ bʊndəsʃta:t], [e]s, en: 1. Staat, in dem mehrere Länder vereinigt sind. 2. einzelnes Land eines Bundesstaates (1) . * * * Bụn|des|staat 〈m. 23〉 1. Vereinigung mehrerer Staaten zu einem (neuen) souveränen Gesamtstaat 2. einzelner… …   Universal-Lexikon

  • Bundesstaat in SO-Australien — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Bsp.: • Heather und Frank Hohmann leben in Cobham, einer kleinen Stadt mit einer Bevölkerung von ungefähr 15.000 Leuten im nördlichen Victoria …   Deutsch Wörterbuch

  • Bundesstaat (Vereinigte Staaten) — …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”