Concurriren

Concurriren

Concurriren (v. lat.), 1) zusammenlaufen; 2) sich mitbewerben um eine Sache; 3) gleiche Geschäfte treiben, gleiche Waaren führen; s. Concurrenz.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Amtsverbrechen — (Amtsvergehen). I. Im Allgemeinen jede strafbare Verletzung der Pflichten eines Beamten od. Amtscandidaten bezüglich eines Amtes; bes. solche Verletzung bei einem wirklichen Beamten rücksichtlich wirklicher Amtspflichten; strafbar durch förmliche …   Pierer's Universal-Lexikon

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