Contrasigniren

Contrasigniren

Contrasigniren, mitunterzeichnen, gegenzeichnen; durch eine Signatur (vd., hat es gesehen) etwas, z.B. ein Protokoll, bestätigen. Die Contrasignatur, Mitunterschrift, eines Ministers, ist in constitutionellen Staaten bei jedem Erlaß der Krone[414] erforderlich, indem der Minister dadurch die Verantwortlichkeit für den betreffenden Act übernimmt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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