Costa-Rica [2]

Costa-Rica [2]

Costa-Rica (Gesch.). Schon 1522 aufgefunden u. früh von den Spaniern besetzt, gelangte C.-R. zu hohem Wohlstande, der jedoch durch Überfälle von Corsaren u. die Anlegung der Handelsstraße von Panama später sehr litt. Unter spanischer Herrschaft bildete es eine Intendanz des Generalcapitanats Guatemala u. trat 1824 der damaligen Union von Centralamerika (s.d.) bei. Seit 1833 wurde dieses staatsrechtliche Band lockerer, bis sich endlich C.-R. 1842 unabhängig erklärte. Ein neues Verfassungsgesetz vom I. 1848 befestigte diese Selbständigkeit auf demokratischer Grundlage, u. der vom Volke gewählte Präsident Juan Rafael Mora leitete die Angelegenheiten mit Festigkeit u. Geschicklichkeit. In demselben Jahre wurde ein Indianeraufstand bekämpft u. ein Handels- u. Schifffahrtsvertrag mit den deutschen Hansestädten geschlossen, wozu 1849 noch ein Handelsvertrag u. Freundschaftsbündniß mit England kam. Im Mai 1853 wurde Mora fast einstimmig wieder zum Präsidenten gewählt, obwohl er sich nicht immer an die Verfassung band. Am 7. Oct. 1852 hatte er mit dem Papste ein Concordat abgeschlossen, wonach die Römisch-Katholische Religion die Staatsreligion bleibt u. der öffentliche Unterricht unter Leitung u. Oberaufsicht des Clerus steht. Die Finanzen standen gut, C.-R. hatte keine auswärtigen Staatsschulden u. die Tilgung der inneren schritt rasch vorwärts. Im Jahre 1853 beanspruchte Nicaragua die Herausgabe der Provinz Guanacaste u. drohte Gewalt zu brauchen, hatte jedoch sehr bald mit inneren Unruhen zu kämpfen, so daß die innere u. äußere Ruhe C.-R-s ungestört blieb u. unter der weisen Verwaltung Mora's die finanzielle u. nationalökonomische Lage des Landes sich gedeihlich entwickelte. Als im Sommer 1855 Walker in Nicaragua landete u. im Herbste dort an der Spitze eines kleinen siegreichen Heeres herrschte, fühlten sich die benachbarten Staaten Centralamerikas in ihrer Sicherheit u. Unabhängigkeit gefährdet, u. C.-R. war der erste darunter, welcher zu offenen Feindseligkeiten gegen die fremden Eroberer schritt. Präsident Mora weigerte sich, mit einem Agenten, welchen Walker an ihn gesandt hatte, in Verhandlung zu treten, u. rief im Febr. 1856 den Nationalcongreß zusammen, der ihn ermächtigte, entweder allein od. im Bunde mit den übrigen Centralamerikanischen Staaten den Krieg gegen Walker zu beginnen, um denselben mit seinen Schaaren aus diesem Theile Amerikas zu vertreiben. An der Spitze von 9000 M. u. mit Hülfe einer inländischen Anleihe von 100,000 Piaster drang er im März 1856 in Nicaragua ein u. schlug am 20. März bei Santa-Rosa eine kleine Abtheilung Walkerscher Truppen, worauf die Stadt Rivas, San Juan del Sur u. der Hafen Virgen am Nicaraguasee mit dem größten Theile von Nicaragua in seine Hände fiel. Krankheiten nöthigten zu einer Unterbrechung der Kriegsbewegungen; allein Hülfstruppen von Guatemala, Salvador u. Honduras, welche zu denen des Präsidenten Mora stießen, u. ein Aufstand unter Patricio Rivas in Nicaragua gegen Walker bahnten den Weg zum Siege, obwohl in C.-R. selbst eine Meuterei gegen Mora vorher zu unterdrücken war u. eine Zeit lang die Truppen der Verbündeten unterlagen. Im Dec. 1856 bemächtigten sich die Costa-Ricaner sämmtlicher Dampfschiffe der Nicaraguaschifffahrtsgesellschaft, welche unter dem Schutze Walkers entstanden war u. seine Verbindung mit Nordamerika vermittelte, eroberten 2 kleine Festungen, welche die Wasserstraße in das Atlantische Meer beherrschen, u. schnitten so Walker von seinen Hülfsquellen ab. Eine nordamerikanische Schifffahrtsgesellschaft, welche durch Walker die Schifffahrt auf dem Nicaraguasee verloren hatte, wirkte dabei im Einverständniß mit C.-R. Am 16. März 1857 schlugen die Verbündeten unter dem Oberbefehl von General Mora, einem Bruder des Präsidenten, die Hauptmacht Walkers bei San Jorge u. schlossen denselben mit dem Reste der Seinigen in der Stadt Rivas ein. Durch Vermittelung eines nordamerikanischen Schiffscapitäns kam eine Capitulation zu Stande, in Folge deren Walker mit seinen Leuten die Waffen niederlegte u. nach Nordamerika zurückkehrte. Die Costa-Ricaner hatten also thatsächlich die höchste Gewalt in Nicaragua in Händen u. wollten diese Stellung benutzen, um die Grenzstreitigkeit mit Nicaragua wegen der Provinz Guanacaste zu beendigen. Schon Domingo Juarros, der eingeborene Geschichtsschreiber des Königreichs Guatemala, gibt in seinem 1808 erschienenen Werke als die nördliche Küstengrenze C.-R-s[479] die Mündung des Flusses San Juan in das Atlantische Meer an; die nordwestlichste Provinz C.-R-s, Guanacaste, gehörte aber allerdings zur Zeit der spanischen Herrschaft zu Nicaragua, schloß sich jedoch in den darauffolgenden Jahren freiwillig an das ruhige C.-R. an. Der Congreß der Conföderation von Centralamerika billigte durch einen Beschluß vom 9. Dec. 1825 diesen vorläufigen Anschluß Guanacastes an C.-R., u. als die Conföderation auseinander fiel, sprach die Provinz ihre beschließliche Vereinigung mit C.-R. aus; seitdem ist der Besitz von Guanacaste ein stehender Gegenstand des Streites zwischen Nicaragua u. C.-R. geblieben. In dem zwischen England u. der Nordamerikanischen Union zur Regelung der centralamerikanischen Angelegenheiten geschlossenen Vertrage wurde der Besitzstand C.-R-s anerkannt. Das südliche Ufer des Flusses San Juan, die Wasserstraße zwischen dem Nicaraguasee u. dem Atlantischen Meere, in deren Besitz C.-R. sich durch Guanacaste befindet, gibt der Streitfrage eine allgemeinere Bedeutung, weshalb auch nach Walkers Vertreibung der Krieg zwischen C.-R. u. Nicaragua fortdauerte, obgleich sich ersteres bereit erklärte, sobald eine geordnete Regierung in Managua, dem Hauptsitz des Widerstandes gegen C.-R., bestände, einen billigen Frieden abzuschließen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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