Coëßgüter

Coëßgüter

Coëßgüter, in einigen Gegenden am Rhein eine Art Behandigungsgüter, bei deren Übernahme nach dem Tode des Zinsmannes (Coëßmann) der Erbnehmer dem Gutsherrn gewisse Stücke aus dem Nachlasse des Ersteren abliefern mußte.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Coëßgüter — Coëßgüter, Lehengüter in einigen Gegenden, wo nach dem Tode des Inhabers dem Herren gewisse Stücke aus dem Nachlasse verabreicht werden müssen, bevor der Nachfolger das Gut antritt; Coëßmann, ein solcher Bauer …   Herders Conversations-Lexikon

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