Eindingen

Eindingen

Eindingen, 1) in den Vertrag mit einschließen; 2) das Gericht (Ding), nach der Hegung anfangen; 3) neuerwählte Schöppen einführen; 4) sich ein od. andingen, den Richter um Erlaubniß bitten, etwas vorzutragen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Einwerben — Einwerben, so v.w. Eindingen 3) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dingen — Dingen, verb. irreg. act. Imperf. ich dung, Mittelwort gedungen; welches ehedem in eben so vielfachen Bedeutungen üblich war, als 1 Ding. Es bedeutete, 1. * Reden, sprechen. Vnz er thingota mit in, so lange er mit ihnen redete, Ottfried.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kauf, der — Der Kauf, des es, plur. die Käufe, von dem Zeitworte kaufen, doch nur in dessen engsten Bedeutung, die Erwerbung des Eigenthumes einer Sache von einem andern gegen ein von demselben bewilligtes Geld; zum Unterschiede so wohl von dem Verkaufe, als …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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