Errungene Güter

Errungene Güter

Errungene Güter (Bona adquisita), Güter, welche der Besitzer aus eigenen Mitteln erworben hat u. über die er frei verfügen kann; vgl. Allod.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Kind — 1. Ach, dass ich meine armen Kinder so geschlagen, klagte der Bauer, und sie waren des Pfaffen. – Eiselein, 375. 2. Alle Kinder werden mit Weinen geboren. Lat.: Clamabunt E et A quotquot nascuntur ab Eva. (Binder I, 193; II, 497; Seybold, 77.) 3 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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