Faustrecht

Faustrecht

Faustrecht (, Jus manuarium), die seit der Anlegung fester Burgen, bei der kriegerischen Roheit des Mittelalters u. der Unvollkommenheit u. Kraftlosigkeit des damaligen Rechts, sich im 8. Jahrh. ausbildende, 6 Jahrhunderte hindurch währende Befugniß des Adels, mittelst des Schwertes sich Selbstgenugthuung zu verschaffen. Der vom Kaiser Konrad II. bekräftigte Gottesfriede 1038, u. der Land- u. Burgfriede unter Friedrich I. konnten das Übel nur wenig mildern. Erst als das F. während des Interregnums, von 1250–73, seinen Culminationspunkt erreicht hatte, u. der Geist edler Ritterlichkeit mit seinen Fehdegesetzen einschritt, vermochte Rudolf von Habsburg, der viele Raubschlösser zerstörte, es abzuschaffen; zwar erhob es nach seinem Tode sein Haupt noch einmal gegen die Goldene Bulle (1356), allein die Bildung des Schwäbischen Bundes 1488, der Ewige Landfriede u. die von Maximilian I. gegebene Kammergerichtsordnung 1495 machten den Fehden ein Ende. Von da kamen die Fälle der Anwendung des F-s nur einzeln vor, wie namentlich in den Grumbachschen Händeln, u. hörten seit dem Ende des 16. Jahrh. gänzlich auf. F. Majers Allgemeine Geschichte des F-s in Deutschland, Berl. 1799.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Faustrecht — Faustrecht, Durch die Ritterromane ist seit Veit Webers »Sagen der Vorzeit« dieser Name, so wie die Sache oft gemißbraucht worden, aber auch zu einer größern Kenntniß des Publikums gekommen, und es bildet in der That eines der Hauptelemente der… …   Damen Conversations Lexikon

  • Faustrecht — (Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. In Deutschland währte das F. am längsten, weil die Zerstückelung des Reiches und die dadurch veranlaßte Schwäche der Zentralgewalt keine nachdrücklichen und wirksamen Maßregeln dagegen gestattete …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht, Zustand, in welchem aus Mangel an einem öffentlichen Rechtsschutz niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann, wie bes. in Deutschland zur Zeit des Interregnums …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht, Fehderecht, das alte german. Recht eines Freien, sich für jede Verletzung an Person, Eigenthum und Ehre Genugthuung mit Gewalt zu nehmen, wenn er sich den Gerichten nicht unterwerfen wollte; es ging später auf den Feudaladel über und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht,das:⇨Selbsthilfe FaustrechtSelbstjustiz,Selbsthilfe …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Faustrecht — Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, als überholt geltende Rechtsordnung im objektiven Sinn („Das Recht des Stärkeren“), in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt. Als Rechtsinstitut… …   Deutsch Wikipedia

  • Faustrecht — 1. Faustrecht gilt mehr als Kopfrecht. – Sailer, 250. 2. Faustrecht ward nie schlecht. – Franck, I, 156b; Henisch, 1024; Simrock, 2312; Graf, 390, 567; Eiselein, 162. Lat.: Si vinum postulet, pugnos illi dato. (Eiselein, 162.) *3. Faustrecht… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Faustrecht — Faust|recht 〈n. 11; unz.〉 1. Selbstjustiz 2. Zustand allgemeiner Rechtlosigkeit, in dem jeder sein Recht mit Gewalt durchzusetzen sucht * * * Faust|recht, das <o. Pl.>: rechtloser Zustand, in dem sich jeder durch Selbsthilfe sein… …   Universal-Lexikon

  • Faustrecht — das Faustrecht (Oberstufe) Rechtsordnung, in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt, das Recht des Stärkeren Beispiel: Während des Krieges herrschte das Faustrecht und nur die Stärksten überlebten …   Extremes Deutsch

  • Faustrecht — Faust: Das nur im Westgerm. bezeugte Wort mhd. vust, ahd. fūst, niederl. vuist, engl. fist ist verwandt mit der slaw. Sippe von russ. pjast᾿ »flache Hand«, älter »Faust«. Vielleicht gehören die Wörter zu dem unter ↑ fünf behandelten Zahlwort und …   Das Herkunftswörterbuch

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