Flöße

Flöße

Flöße, 1) Anstalt, wodurch Holz (Floßholz) aus einer holzreichen Gegend auf fließendem Wasser in eine holzarme Gegend gebracht wird; meist Landesanstalt. Das Hinabtreiben desselben auf einem Flusse heißt Flößen (Abflößen, Abfluthen. Ein Fließwasser eignet sich nur dann zur F., wenn es allenthalben 5–6mal tiefer ist, als das zu flößende Holz im Durchmesser hat, u. nicht zu viele kurze Krümmungen macht. Man flößt. A) in Scheite von gewisser Länge (Flößscheite) zertheiltes Brennholz (Scheitflöße) u. nennt dies in manchen Gegenden schwemmen; gespaltne Scheite (Klobenholz) schwimmen besser als nur in Stücken geschnittne Stämme (Knüppelholz). Meist flößt man nur Nadelholz, da das Laubholz, bes. Eiche u. Buche, zu tief im Wasser geht u. sehr leicht sinkt, wenigstens ladet man das zerschnittne Holz auf ein Floß von Nadelholzstämmen u. flößt es so. Die beste Zeit hierzu (Flößzeit) ist im Frühjahre, wo das meiste Wasser in den Flüssen ist u. noch keine Überschwemmungen durch Gewitterregen zu befürchten sind. Dem ganzen Flößwesen, den bei der F. vorkommenden Arbeiten, Veranstaltungen, Rechnungswesen u. dgl. steht ein bes. Collegium, Flößamt, vor, das zuweilen auch entstandne Streitigkeiten entscheidet, die landesherrlichen Rechte bewahrt, bei der F. begangne Verbrechen bestraft u. die Oberaufsicht über die Flößkasse hat, in welche das aus dem verkauften Flößholze gelöste Geld fließt, u. aus welcher die beim Flößwesen vorkommenden Ausgaben bestritten werden. Unter dem Flößamte stehen die Flößbeamten u. Flößbedienten, als: der Flößmeister, welchem der Flößschreiber, bes. zu Schreibereien in Rechnungssachen, beigegeben ist; der Flößverwalter; der Flößanweiser, welcher das zum F-n bestimmte Holz anweist; die Flößhüter, welche an den Flößgräben wachen müssen, damit kein Holz entwendet wird (über den Flößholzdiebstahl s.u. Diebstahl III.); die Flößer mit ihren Flößknechten, welche das Einwerfen, das Fortschaffen u. Herausnehmen des Holzes zu besorgen haben. Der Ort, wo das Holz ans Land gezogen (ausgewaschen, ausgezogen) wird, heißt Aufschwemme, diese Verrichtung selbst Aufschwemmen, u. die Arbeiter dabei Aufschwemmer (Auswäscher). Sie bedienen sich dazu Haken, Flößhaken, mit welchen sie das auf das Seichte gerathne Holz fortstoßen u. beim Herausnehmen anspießen. Das Holz wird, nachdem es in dem Thalweg des Flusses bis zum Ort seiner Bestimmung geflößt ist, durch den Flößrechen, einen Balken, an dem andere rechenartig befestigt sind, aufgehalten u. durch Haken, od. die Flößscheitaushebemaschine herausgenommen. Diese besteht aus einer quer über den Fluß gelegten Welle mit 6 od. mehr durchgehenden Kreuzarmen, auf welche starke Latten genagelt werden; die Welle wird mit Hebeln umgedreht, u. Sperrklauen verhindern das Zurückdrehen derselben; das Lattengatter fischt die vorliegenden Scheite aus dem Wasser, welche alsdann die Arbeiter von demselben wegnehmen. Auf breiten Flüssen muß zu Anwendung dieser Maschine das Flößholz erst durch Rechen in einen engen Raum gebracht werden. Die Scheite werden dann in Klaftern aufgesetzt u. kommen zum Flößhandel. Ist die Strecke, auf der man flößt, zu lang, so muß man das Holz mehrere Male herausnehmen u. aufsetzen, damit nicht durch untersinkendes Holz (Senkholz) zu viel verloren geht. Die Befugniß, eine F. anzulegen, kommt dem Landesherrn zu (Flößgerechtigkeit, Flößrecht, Flößregal, lat. Jus grutiae); keine Privatperson kann ihn daran hindern, doch wird Privaten, wenn dieselben durch die F. an den in das Wasser gebauten Werken Schaden leiden, eine Entschädigung zu Theil, welche häufig als Flößzoll entrichtet wird. Flößzoll muß aber auch da entrichtet werden, wo die F. über die Landesgrenze hinausgeht, wenn hierüber nicht besondere Verträge existiren. Um das auf den Flößgehauen (Flößhieben, wenn es Berge sind, Flößwände) gewachsene, von den Flüssen entferntere Holz dahin zu bringen, bedient man sich auch kleiner Bäche (Flößbäche), welche vertieft werden, od. bes. angelegter Flößgraben, die man durch nahe Teiche (Flößteiche, Stauungen, Wasserstuben) auf kurze Zeit speist. Diese Flößgräben werden auch zur Verbindung von 2 Flüssen angelegt, od. um einen großen Bogen eines Flusses abzuschneiden, bes. wenn an demselben sich mehrere der F. hinderliche Mühlenwerke befinden. Zur Schonung der Wehre sind auch oft an denselben Flößgassen (Flößstraßen) angebracht. Sie bestehn aus 2 Wänden von Balkenholze, die auf dem Wehre errichtet werden, u. zwischen welchen der Boden des Wehres mit Pfosten schräg ausgelegt wird, auf welcher schrägen Fläche das Holz allmählig herabfällt. B) F. von Bau- u. Nutzholz. Das meist von Privatpersonen auf Privatkosten betriebene F-n von ganzen od. in Bohlen zerschnittenen Stämmen findet nur auf größern Strömen statt, welche geeignet sind ein Floß zu tragen, ohne daß der Schifffahrt dadurch Hindernisse bereitet werden. Zum Bau eines Floßes werden Balken der Länge nach neben einander gelegt u. mit zähen Ruthen (Flößwieden) an einen Querbalken (Flößband) festgebunden. Das an dem 1. u. 2. Verbande eines Flosses befestigte Stück Holz heißt Beschlahe; der Baumstamm, welcher auf einem Ständer am Hinter-, auch am Vordertheil desselben ruht u. zum Steuerruder dient, Bartsche, er ist vorn spitzig zum Angreifen u. hinten breit gehauen; der Blocknagel ist ein großer hölzerner Nagel, womit die Bänder des Flosses an die einzelnen Baumstämme befestigt werden. Der Besitzer eines solchen Flosses heißt Flößherr; hat er mehrere, so läßt er sie durch Flößknechte (Flößmänner, Flößer) auf dem Wasser führen. Um Breter durch die F. fortzuschaffen (Breter-, Bretflöße), durchschneidet man sie an dem einen Ende nicht ganz u. bindet sie so zu F-n zusammen. Auch transportirt man F. aus einer Unterlage von Stammholz. Auf Flüssen, welche ein breites Fahrwasser u. tiefes Bett haben, werden mehrere Lagen von Baumstämmen über einander angebracht, so vorzugsweise bei den Rheinflößen, welche oft 6 u. mehr Fuß[378] Tiefgang u. eine Ausdehnung bis zu 1000 Fuß Länge u. 100 Fuß Breite haben. Dergleichen große F. werden durch lange Schlagruder regiert, von denen eine Reihe bis zu zwanzig auf dem untern, eine andre auf dem obern Ende des Flosses angebracht sind. Da diese F., welche namentlich Schiffsbauholz aus dem Schwarzwalde nach Holland führen, tagelang unterwegs sind, so sind auf denselben Hütten errichtet, in welchen der Theil der Mannschaft, welcher von den Rudern abgetreten ist, sowie die Vorräthe an Victualien zum Unterhalt der Floßmannschaft untergebracht werden. Der Floßführer ertheilt das Commando nach Art der Schiffscapitaine. Der Werth eines einzigen solchen Flosses beläuft sich oft auf mehrere 100,000 Thaler. Werden mehrere Holzstämme zusammen verbunden geflößt, so nennt man dies gebundenes Floß; flößt man hingegen einzelne Stämme auf schmalen Waldbächen, so sind dies lose Langholzflöße. Die einzelnen Stämme, bes. Sägeblocke, läßt man durch den Bach in einen Teich od. dgl. führen, hier werden mehrere mit starken Wieden neben einander gebunden u. dann mehrere solcher Tafeln (Gestöre) hinter einander befestigt. So läßt man sie fortschwimmen u. fährt damit bei zunehmender Breite u. Wassermasse fort; der Flößer befindet sich auf dem Vorfloß u. leitet mit langen Floßstangen das Ganze so, daß das Vorfloß (Vorspitz) nicht ans Ufer stößt. Um das Floß still stehen zu machen, od. den zu schnellen Lauf desselben zu hindern, dient die etwa gegen die Mitte befindliche Sperre. Dies ist ein starker, zugespitzter Balken (Sperrbalken), der durch eine kleine Öffnung im Gestöre schräg nach vorn in den Boden gesteckt wird. Eichenholz kommt entweder zwischen die Nadelholzstämme, od. oben auf das Floß. Ein ähnliches Verfahren findet bei der losen Kurzholzflöße Statt. Auf Landseen u. größern Flüssen, wo man Klafterholz nicht in losen Scheiten flößen kann, wird die Karinen- (Kiepen-) flöße angewendet; es werden dazu 2 starke Stangen, geringe Bauholzstücke etc. so weit neben einander gelegt, daß quer übergelegte Klafterspalten nur wenig überstoßen, letztre werden 3–4 Fuß hoch aufgepackt u. mittelst biegsamer Stangen u. Wieden darauf befestigt; durch Flößer werden sie an den bestimmten Ort gerudert. Kleine Karinenflöße läßt man zuweilen auch ohne Führer forttreiben u. fängt sie durch quer über den Fluß gelegte, schwimmende u. lose an einander befestigte Balken wieder auf. In Oberschlesien findet auch die Malaischenflöße Anwendung, d.h. das Klafterholz wird in eine Art Rahmen kreuz- u. schichtweise gelegt, der aus einem länglichen Viereck von etwa. 40 Fuß Länge u. 20 Fuß Breite besteht u. aus starken Ballen von Nadelholz zusammengesetzt ist. Die Holzmasse muß etwa 11/2 Fuß über die Balken, welche das Holz einschließen, emporragen; durch 2 Ruder an jeder langen Seite wird die Matgische fortbewegt. Um die F. besser übersehen zu können, hat man Flößcharten, die Alles enthal ten, was an Flüssen planimetrisch ausdrückbar ist u. auf das Flößwesen Bezug hat; bes. alle Werke, Einrichtungen u. Verhältnisse am Flößwasser selbst, als Uferbauten, Brücken, Stege, Wehre, Rechen, Schleußen. Die ganzen Verhältnisse der F. ordnet gewöhnlich eine eigne Flößordnung an. Durch das lange Liegenbleiben des Holzes verliert dasselbe viel an Hitz- u. bes. an Brennkraft; man rechnet diesen Verlust auf 15 Proc. u. den durch Abstoßen, Splittern, Senkholz u. dgl. auf 5–6 Proc. Vgl. Jägerschmid, Handbuch für Holztransport- u. Floßwesen, Karlsr 1827 f., 2 Bde; 2) (Bergb.), ein langer, hölzerner Kasten, welcher in die Dammerde gegrabenwird, um dem einfallenden Wasser mehr Kraft zu geben, welches man zum Verwaschen der Seifengebirge gebraucht, damit die unhaltigen Massen ohne große Kraftanstrengung der Arbeiter entfernt werden; 3) (Hüttenw.), steinernes Gerinne, in welchem man das geschmolzne Zinn fließen läßt, damit sich das Dornichte abscheidet.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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