Freischürfen

Freischürfen

Freischürfen, die Erlaubniß, in einer Gegend zu schürfen u. das Gebirge zu untersuchen; sie wird durch einen vom Bergmeister ausgestellten Schürfzettel erlangt, u. kein Grundbesitzer darf dann das Schürfen hindern.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freischurf — (Freischürfen), im Bergrecht die Befugnis, in einem bestimmten Felde (Schürffeld) allein unter Ausschluß jedes Dritten nach Mineralien zu suchen …   Kleines Konversations-Lexikon

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