- Gewährbrief
Gewährbrief, 1) Bescheinigung, daß Jemand eine Verpflichtung, für Etwas zu haften, übernommen hat; 2) gerichtliche Urkunde über das Recht, in den Besitz der Güter des Beklagten einzutreten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gewährbrief, 1) Bescheinigung, daß Jemand eine Verpflichtung, für Etwas zu haften, übernommen hat; 2) gerichtliche Urkunde über das Recht, in den Besitz der Güter des Beklagten einzutreten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gewährbrief, der — Der Gewährbrief, des es, plur. die e, in den Oberdeutschen Gerichten, eine Urkunde, vermittelst welcher der Kläger in die Gewähr, d.i. in den Besitz der Güter des Beklagten gesetzet wird. S. die Gewähr 2 … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Peregrin Teuschl — (* 27. April 1822 in Kaisersteinbruch, Westungarn, heute Burgenland; † 9. Oktober 1870 in Wien) war ein österreichisch ungarischer Steinmetzmeister und Bildhauer des Historismus. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 … Deutsch Wikipedia