Hansa

Hansa

Hansa (Hanseatischer Bund, Unio civitatum hanseaticarum, U. hanseatica), 1) im Altdeutschen überhaupt ein Bund, Bündniß, Vereinigung Mehrer zu einem Unternehmen; bes. 2) die Vereinigung einzelner Kaufleute, dann 3) ganzer Städte u. Gegenden gegen die See- u. Landräubereien des Mittelalters. Die deutsche H., vorzugsweise H. genannt, als deren Grundlage man sonst den 1239 zwischen Hamburg, Ditmarsen u. den Hadlern, u. dann den 1241 zwischen Hamburg u. Lübeck geschlossenen Bund zur Abwehr von See- u. Landräuberei ansah, entstand eigentlich, als 1247 Braunschweig[23] dem Bunde beitrat, aus mehrern, allmälig nach Zweck u. Umfang sich ausdehnenden, jedoch noch nicht in Form ausdrücklichen Bündnisses, zum Theil gar nicht schriftlich abgefaßten Verabredungen nordischer Städte. Der älteste bekannte Bundesbrief, auf einer in Köln abgehaltenen Tagfahrt beschlossen, ist von 1364, aber schon früher hatte die H. von ihrem Dasein kräftige Proben gegeben. Überhaupt lassen sich. für das erste Auftreten der H. keine sicheren Anhaltpunkte angeben; ihre Entstehung verliert sich bis in die früheste Zeit des niederländischen Handels. Die H. umfaßte nach u. nach 85 Städte, von der Mündung der Schelde bis Esthland, diese waren: Anklam, Andernach, Aschersleben, Bergen (in Norwegen), Berlin, Bielefeld, Boldward (in Friesland), Brandenburg, Braunsberg, Braunschweig, Bremen, Buxtehude, Danzig, Demmin, Deventer, Dorpat, Dortmund, Duisburg, Eimbeck, Elbing, Elburg, Emmerich, Frankfurt a. d. O., Gollnow, Goslar, Göttingen, Gröningen, Greifswald, Halle, Halberstadt, Ham, Hamburg, Hameln, Hannover, Harderwyck, Helmstädt, Hervorden, Hildesheim, Kampen, Köln, Kolberg, Kösfeld, Krakau, Kulm (in Preußen), Kiel, Königsberg, Lemgo, Lix, Lüneburg, Magdeburg, Hannöverisch Münden, Münster, Nimwegen, Nordheim, Osnabrück, Osterburg, Paderborn, Quedlinburg, Reval, Riga, Rostock, Rügenwalde, Ruremont, Salzwedel, Seehausen, Stendal, Stade, Stargard, Stavern, Stettin, Stolpe, Stralsund, Soest, Thorn, Ülzen, Unna, Venlo, Warburg, Werben, Wesel, Wisby, Wismar, Zütphen, Zwoll; aber den Kern des Bundes bildeten seine ältesten Mitglieder, die Ostseestädte, Lübeck an der Spitze. Die H. war in vier große Kreise getheilt, deren Hauptorte Quartierstädte hießen: Lübeck war der Hauptort der wendischen u. überwendischen Städte u. zugleich wurden von hier die Bundesämter verwaltet u. die Bundestage gehalten; Danzig war die Quartierstadt der preußischen u. liefländischen Städte, Braunschweig die der sächsischen u. brandenburgischen u. Köln die der westfälischen, rheinischen u. niederländischen Orte. Zu anderer Zeit theilte sich der Bund in drei Bezirke. Der Bund hatte zum Hauptzweck, den Handel der Städte gegen Räubereien zu schützen, denselben im Ausland zu befördern u. bes. das Monopol des Alleinhandels von Nordost u. West zu wahren, die von Fürsten erhaltenen Privilegien zu behaupten u. zu mehren u. auf Recht u. innere Ordnung in jedem einzelnen Staat durch eine Art republikanischer Verfassung zu halten. Zu diesen Zwecken unterhielt die H. nach einem bestimmten Matricularanschlag Schiffe u. Mannschaft; statt dessen wurde in manchen Fällen Geld gezahlt, auch die Finanzen durch Geldstrafen u. Pfundzoll in Ordnung gehalten. Die H. übte eine eigne Justiz aus u. that in den größern u. kleinern Bann (verhauseln). In allen Streitigkeiten der Bundesglieder trat der Bund als Schiedsrichter vermittelnd ein, um damit jeder Einmischung einer fremden Macht in die städtischen Angelegenheiten vorzubeugen u. das Ansehen der Stadtobrigkeit u. in letzter Instanz die Competenz des Bundes zu wahren. Auf den Comptoiren des Bundes herrschte eine fast klösterliche Zucht, die sogar so weit ging, daß die Glieder derselben ehelos bleiben mußten. Die Würde des Bundesprotectors führte der Großmeister des Deutschen Ordens, jedoch ohne Obergewalt u. nur, bis der Orden unter polnische Oberherrschaft kam. Die höchste Bundesgewalt stand den städtischen Deputirten zu, welche sich auf einem Hansatage (Tagfahrt) rechtskräftig versammelt hatten; diese Tagfahrten wurden vorzugsweise in Lübeck abgehalten. Statutengemäß sollten die Tagfahrten alle 3 Jahre abgehalten werden, aber zur Zeit der Blüthe fanden sie von Jahr zu Jahr statt; das Recht, die Tagfahrt zu berufen, stand Lübeck zu, sobald es sich mit einer benachbarten Stadt ins Einvernehmen gesetzt hatte. Jede wirkliche Bundesstadt war befugt, ihre Abgeordneten zu schicken; kleinere Städte konnten ihre Vollmacht auf größere übertragen. Die Strafe gegen das Ausbleiben von der Tagfahrt bestand in Geldbußen u. selbst Ausstoßung aus dem Bunde. Nicht selten schickten Kaiser u. Könige außerordentliche Gesandte zu den Tagfahrten, um ihre Anliegen u. Werbungen vorzubringen. Die Gesandten wurden mit Pracht empfangen, hatten aber keinen Zutritt zu den Sitzungen. Vier große Stapelstädte, London (seit 1250), Brügge (seit 1252, später Antwerpen), Bergen (seit 1272) u. Nowgorod (seit 1278, später Narva), dienten als Hauptstützen des äußern Handels. Auf dem oben angegebenen Wege u. durch mancherlei Privilegien der Nordischen Reiche, des Kaisers u. des Deutschen Reichs erlangte die H. großes Ansehn. Sie behauptete Jahrhunderte lang den Sund u. die Handlung in Dänemark, Schweden, Polen u. Rußland; bes. führte sie gewaltige, meist glückliche Kriege mit den Skandinavischen Reichen, gewann große Seetreffen, zwang 1285 Norwegen u. 1370 den dänischen König Waldemar Attertag zu einem, dem Bunde vortheilhaften Frieden, setzte den König Magnus von Schweden ab u. den Herzog Albert von Meckenburg als König ein, sendete 1428 eine Flotte von 248 Schiffen mit 12,000 Mann bewaffnet gegen Kopenhagen, nöthigte den König Philipp IV. von Frankreich, den Briten alle Handlung auf den französischen Küsten zu verbieten; eroberte mit 100 Schiffen Lissabon, u. England mußte den Frieden von ihr mit 10,000 Pfd. Sterl. erkaufen. Sie sicherte die Polizei in der Ost- u. Nordsee, rottete die berüchtigten Vitalienbrüder in diesen Meeren aus, schaffte das Strand- u. Grundrecht in denselben ab, baute Wasserstraßen u. Kanäle u. führte gleiches Maß u. Gewicht in ihrem Wirkungskreise ein. In den unter Burgund vereinigten Niederlanden wurde die H. zuerst beschränkt. Die Unterwerfung Nowgorods durch den Czar Iwan Wasiljewitsch u. die Preußens durch Polen, die feindliche Eifersucht Dänemarks, der durch die großen Entdeckungsreisen u. die kühner gewordene Schifffahrt veränderte Gang des Handels u. der durch den, 1495 in Deutschland geschlossenen Landfrieden aufblühende Handel auch anderer deutschen Staaten führten der Verfall der H. herbei. Ihr Fall wurde vollendet, als Karl V. unter Begünstigung des mit Schweden vereinten Dänemarks den Niederländern 1536 die Ostsee öffnete u. als Gustav Wasa, welcher mehre Schlachten gegen die H. gewann, 1539 alle ihre Freiheiten in Schweden u. Elisabeth von England, wo sie Eduard I. sehr begünstigt hatte, 1597 in England vernichtete. Auch hatten unterdessen verschiedene Fürsten ihre Landstädte unterworfen u. vom Bunde abgezogen, u. andere kleine Städte,[24] die großen Ausgaben scheuend, sich vom Bunde zurückgezogen. Der Dreißigjährige Krieg wurde auch das Grab der H. Auf dem letzten Hansatage erschienen nur noch 6 Städte (Hamburg, Bremen, Lübeck, Danzig, Braunschweig u. Köln); er wurde 1669 nach Lübeck ausgeschrieben, wo sich die meisten Städte feierlich vom Bunde lossagten. Nur Lübeck, Bremen u. Hamburg blieben endlich noch als Hansestädte übrig, welche 1810 zum Französischen Reiche geschlagen u. 1815 als Freie Städte hergestellt wurden; wo sie dann ihr Hanseatisches Bündniß erneuerten; dadurch aber nur den Namen u. nicht die Sache auf unsere Zeit fortsetzten, denn mit dem alten Bunde der H. hat dieses Bündniß Nichts gemein. Vgl. Sartorius, Geschichte des Ursprungs der deutschen H., Gött. 1802–08, 3 Bde.; fortgesetzt von Lappenberg, Hamb. 1830, 2 Bde.; Burmeister, Beiträge zur Geschichte Europa's im 16. Jahrh., Rost. 1843.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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