Hofcommissionen

Hofcommissionen

Hofcommissionen, 1) in der deutschen Reichsverfassung Commissionen, welche der Reichshofrath ernannt hatte, u. welche auch in dem Sitz desselben gehalten wurden; 2) Untersuchungscommissionen, durch welche der Kaiser od. der Reichshofrath irgend Einem den Auftrag ertheilte, über eine streitige od. in Untersuchung begriffene Sache Erkundigung einzuziehen u. zu berichten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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