Jansen [1]

Jansen [1]

Jansen, Cornelius, geb. 28. Octbr. 1585 zu Akoi in der Grafschaft Leerdam in Nordholland; gebildet in Utrecht u. Löwen, wurde 1617 Vorstand des Pulcheriacollegiums, wo er Theologie lehrte, u. seit 1630 Professor der Theologie in Löwen, seit 1636 Bischof in Ypern. Als Feind der Jesuiten, welche er Philosophie in Löwen zu lesen verhinderte, beschäftigte er sich bes. mit dem Studium Augustins u. arbeitete in 22 Jahren einen Lehrbegriff desselben mit polemischer Beziehung auf die Jesuiten aus, welchen er sterbend (6. Mai 1638) seinen Freunden empfahl, u. welchen Libertus, Tromond u. Kalen als Augustinus s. doctrina Augustini de humanae naturae sanitate, aegritudine et medicina adversus Pelagianos et Massilienses, 1640, 3 Bde., Fol., Par. 1641, Rouen 1643, Fol., herausgaben. Er bewies darin, daß Bajus u. die Gegner der Jesuiten den Sinn des Augustinus getroffen u. beschuldigte die Jesuiten Fonseca, Leß, Molina u. And. des Pelagianismus. Er schilderte dabei die Philosophie als Mutter aller Ketzereien u. verwarf das Recht der Vernunft bei theologischen Untersuchungen. Die Jesuiten disputirten öffentlich dagegen u. beschuldigten den J., daß er die Sätze lehre, welche Pius V. bei Bajus verdammt habe, u. als seine Freunde ihn in Schriften vertheidigten, bewirkten sie, daß Urban VIII. 1641 durch die Inquisition u. 1643 durch die Bulle In eminenti dieselben verdammte u. das Lesen der Werke des J., als Irrthümer enthaltend, verbot. Allein trotz aller Bemühungen der päpstlichen Nuntien in Köln u. Brüssel erhoben doch mehrere Bischöfe u. namentlich die Theologen der Universität Löwen dagegen entschiedenen Widerspruch, u. die Bulle wurde erst unter dem Statthalter Wilhelm Leopold 1647, jedoch unter wichtigen Abänderungen u. Vorhalten, von dem Clerus angenommen.

Viel wichtiger wurde die Jansenistische Sache in Frankreich, dessen Politik J. durch seine Schrift: Mars Gallicus, 1635 (Nachweisung der Ungerechtigkeit des Krieges zwischen Spanien u. Frankreich); gereizt hatte. Hier gaben mehrere Theologen von Bedeutung, die Gelehrten Nicole, Perrault, Pascal, Anton Arnauld, Sacy u. Andere dem Jansenismus ihren Beifall, erklärten sich gegen das Verbot u. vertheidigten die von Innocenz. X. als calvinisch verdammten fünf Sätze, indem sie in einem Aufsatz (Scriptum trium calumniatorum) darzuthun suchten, daß der Papst J. falsch verstanden habe, u. dadurch die Frage auf die bisher unbezweifelte Unfehlbarkeit des Papstes lenkten. Dennoch wurden die Sätze vom Papst Alexander VII. verworfen u. die Zweifel über des Papstes Unfehlbarkeit von dem König Ludwig XIV. höchlich gemißbilligt. Obschon sich Ludwig auf Anstiften der Jesuiten 1661 durch Gewaltmaßregeln gegen die Jansenisten in den Streit mischte, so war deren Zahl doch schon so bedeutend u. durch den Beitritt mehrer Großen des Reichs, vornehmlich der Herzogin Anna von Longueville, so mächtig, daß Clemens IX. 1668 in einem Vergleich (Pax Clementis IX), nach welchem die Sätze zwar verdammlich, aber nicht die Sätze des J. seien, Auskunft suchte, worauf sich der Jansenismus um so mehr festsetzte, je mehr erst die eintretenden Differenzen zwischen dem Päpstlichen Stuhl u. dem französischen Cabinet über Spanien, dann die tolerantere Denkart Innocenz' XI. u. die würdevolle wissenschaftliche Haltung der Jansenisten, welche bei allen Bußübungen doch zugleich auf Sittlichkeit des Herzens u. Lebens drangen, endlich durch Quesnels ascetische Wirksamkeit, die Entscheidungen der Sorbonne. trotz der Bulle Vineam Domini Sabaoth, u. die Mäßigung des Erzbischofs Noailles von Paris sie gegen die Jesuiten schützten u. ihre Verbreitung beförderten. Einen bedeutenden Anhaltepunkt hatten damals die Jansenisten in dem gelehrten Theologen Arnauld (s.d. 2) u. dessen Schwester Angelica, Äbtissin im Cistercienserkloster Port Royal, indem gleichgesinnte Männer mit ihm nach Art der alten Einsiedler in der Umgebung von Port Royal des Champs (s.d.) zu einer Gemeinschaft zusammentraten. Auf Anrathen seiner Beichtväter, der Jesuiten la Chaise u. le Tellier, verlangte der König vom Papste Clemens XI. die Verdammung der Schrift Quesnels: Réflexions morales, was 1713 durch die Bulle Unigenitus od. Constitutio geschah. Zugleich wurde Quesnel selbst aus der Reihe der Väter des Oratoriums gestoßen u. exilirt u. das Kloster Port Royal zerstört. Die Bulle erregte deshalb großes Aufsehen, da Sätze Quesnels darin verdammt waren, welche in der Bibel standen u. auch in der katholischen Dogmatik Aufnahme gefunden hatten.

Darüber theilte sich die französische Geistlichkeit in zwei Parteien, die Constitutionisten waren für, die Anticonstitutionisten gegen[740] die Annahme der Bulle, u. es standen auf Seiten der Letzteren viele Laien u. Cleriker, namentlich der Erzbischof von Paris, Cardinal Noailles. Als darauf der Papst mittelst eines Decrets vom 2. Septbr. 1718 Alle, welche der Bulle sich nicht gänzlich unterwerfen würden, excommunicirte, so appellirten Peter la Broue, Bischof zu Mirepoix, Karl Joachim Colbert, Bischof zu Montpellier, Peter Langle, Bischof zu Boulogne, u. Joh. de Sognen, Bischof zu Senez, an ein allgemeines Concil (daher Appellanten) u. fanden dadurch trotz der Drohungen des Hofes unter Jansenisten u. Nichtjansenisten, welche daher alle Appellanten hießen, viele Anhänger, so daß der Herzog von Orleans u. der Papst mildere Saiten aufzogen u. Letzter das Compendium doctrinae, einen von Noailles verfaßten Auszug der Lehren, an die man in den streitigen Punkten sich halten solle, nicht verwarf, sondern blos in einigen Ausdrücken änderte. Obschon der König 1717 den 7. Octbr. u. 1719 den 5. Juni wiederholt streng gebot, daß während der Unterhandlungen mit dem Papst alle Discussionen über die Bulle Unigenitus ruhen sollten, so wurden dennoch viele Streitschriften gewechselt, u. 100 Doctoren zu Paris erklärten endlich 1710, daß sie mit den Appellanten nichts zu thun hätten, sondern die Bulle annehmen wollten.

Allein zu derselben Zeit erließ auch das Parlament zu Paris eine 1720 wiederholte Erklärung gegen die neueste, einen strengen Gehorsam gegen die Bulle Unigenitus fortdauernde Bulle Pastoralis officii, des Inhalts, daß der Papst nur in vermeinter Unfehlbarkeit sich weigere, der Bulle die verlangten Erläuterungen hinzuzufügen, weshalb nach den Rechten der Gallicanischen Kirche über die Bulle Unigenitus ohne das Placitum regium nichts anzunehmen sei. Hierauf bekannte sich die ganze Sorbonne zu den Appellanten, u. man wies selbst dem Papst in jener Bulle Ketzereien nach. Dennoch hofften der König u. der Herzog von Orleans unter Vermittlung Dubois' beide Parteien noch zu vereinigen. Da aber der Papst damit, daß Noailles: Corpus doctrinae als Basis gelten sollte, eben so wenig, als die Appellanten zufrieden war, so suchte der König dadurch sein Ziel zu erreichen, daß er 1720 den 4. August einen Befehl erließ, kraft dessen die Bulle auf das Corpus doctrinae in ganz Frankreich angenommen, alle geschehene u. noch künftig geschehende Appellationen für nichtig erklärt, alle vom Papst od. dem König ergangene Verdammungen des Jansenismus bestätigt, die Gerichtsbarkeit in Religionssachen ausschließlich den Geistlichen zugestanden u. dadurch aller Zwiespalt aufgehoben werden sollte. Da Noailles die Bulle nicht eher unterzeichnen wollte, bis dieselbe vom Parlament registrirt sei, das Parlament aber dies hartnäckig verweigerte, so vermochte der Hof, wiewohl mit Mühe, den Großen Rath dazu, worauf endlich auch das Parlament, doch mit ausdrücklichem Vorbehalt der Gerechtsame der Krone u. der Gallicanischen Kirche, nachgab. Noailles unterzeichnete, ebenso die Generale der Benedictiner- u. der St. Genovefa-Congregation; diese hießen Acceptans (Acceptanten). Gegen die Widerspenstigen (Opposans) wurden Einkerkerungen u. Verweisungen verhängt. Gleichwohl verwarf der Papst den Vergleich u. forderte, daß Noailles sich anders erklären sollte, aber sein Tod hinderte ihn an der Durchsetzung dieser Forderung. Sein Nachfolger, Innocenz XIII., ließ sich zwar durch den Cardinal Rohan mildere Gesinnungen gegen die Jansenisten einflößen, allein ein hartes Schreiben der Bischöfe von Tournay, Apamiers, Senez, Montpellier, Boulogne, Auxerre u. Maçon entrüstete ihn von Neuem, daß dasselbe verdammt wurde. Vergebens setzte sich die Pariser Universität entgegen; der Hof verfuhr mit Entsetzungen, Verweisungen u.a. Strafen gegen die Appellanten, u. selbst die von Noailles aufgestellten u. von Rom acceptirten Bedingungen wurden nicht mehr geachtet, sondern unbedingte Annahme der Bulle gefordert u. erzwungen. Vergebens hofften dieselben bessere Zeiten nach dem Tode Dubois' von dem neuen Papste Benedict XIII., einem Dominicaner, u. von dem Parlamente. Eine Synode zu Rom 1725 decretirte die unbedingte Annahme der Bulle; Noailles trat förmlich auf die Seite des römischen Hofes u. Fleury vermochte sogar den König 1730 durch ein Lit de justice die Protestationen des Parlaments niederzuschlagen u. die Bulle zu einem Reichsgesetz zu erheben.

Indem so der römische Hof u. die Nichtappellanten triumphirten, wanderten viele Jansenisten nach den Niederlanden aus, wo sie besonders durch eine Kirchenzeitung den Streit fortsetzten. Aus ihnen gingen hervor die Convulsionärs, die Securisten, die Figuristen u. Naturalisten, u. aus diesen wieder die Discernanten u. Melangiften (s.d. a.), meist schwärmerische Secten, die unter ihrer Bedrückung auf allerhand Wunder warteten u. deren sie auch auf Gräbern der Ihrigen mit Kranken geschehen sahen. Eine solche Secte waren auch die Augustinisten, die einen Pater Augustin für ihren Erlöser Elias hielten. Der Streit, ob denen, welche die Bulle nicht angenommen hatten, das Sacrament gereicht werden könne, welchen der Erzbischof Beaumont von Paris angeregt hatte, indem er die Frage verneinte, u. wobei selbst dem Herzog von Orleans die Sacramente verweigert wurden, wurde endlich 1756 von Benedict XIV., wiewohl gemäßigt, entschieden. Ob aber schon dadurch die Jansenisten, welche sich am liebsten Schüler St. Augustins nennen lassen, dem Namen nach vertilgt u. nach den Vereinigten Niederlanden verdrängt wurden, so lebte doch der Geist der Lehre in mehreren angesehenen Anhängern derselben unter Papst Clemens XIV. u. Kaiser Joseph II., in dessen Staaten ohnehin die Bulle Unigenitus nicht wie in Frankreich, Spanien, Portugal u. Italien angenommen worden war, dermaßen fort, daß Quesnels Réflexions morales selbst von Cardinälen fleißig gelesen u. das Jansenistische System, ohne seinen Namen zu nennen, in den Schulen gelehrt wurde. In Sardinien wurde die Bulle Unigenitus wohl angenommen, aber nicht publicirt; in Polen hatte sie mit großen Schwierigkeiten von Seiten der Reichsstände zu kämpfen. In den Vereinigten Niederlanden, als dem Zufluchtsort des J., wurde 1763 in Utrecht eine Provinzialsynode gehalten, auf welcher sie sich, ohne sich von der, sie unerbittlich als Abtrünnige betrachtenden Katholischen Kirche auszuschließen, als eine eigene öffentliche Kirche unter dem Erzbischof zu Utrecht u. den Bischöfen zu Harlem u. Deventer erklärten u. unter den Schutz[741] der protestantischen Regierung begaben. 1856 erklärten sich die Jansenistischen Bischöfe sehr entschieden gegen die Unbefleckte Empfängniß der Maria u. beriefen sich von dem Concil zu Rom auf ein wirkliches Generalconcil, wurden aber deshalb aufs Neue excommunicirt. Die Zahl der Jansenisten in Holland beträgt über 6000 mit sehr tüchtigen Geistlichen. Indem sie zwar den Papst noch als ihr Oberhaupt erkennen, aber dessen Untrüglichkeit leugnen u. die Bulle Unigenitus nicht annehmen, halten sie sich zu dem Augustinischen Lehrbegriff, besitzen eine musterhafte Kirchenordnung u. befleißigen sich einer strengen Tugend. In Frankreich, wo die Jansenisten den Constitutionseid bereitwillig ablegten, lebte der Zwiespalt unter dem Namen der geschworenen u. nichtgeschworenen Priester noch immer fort. Die Jansenisten neigten sich den liberalen Theologen zu, ohne der Revolution od. dem Atheismus anzuhängen, wie ihnen ihre Gegner Schuld gaben. Ihr Streben ging auf kirchliche Freiheit, innerliches Leben u. auf einen sittlichen Geist in der Kirche, u. ihr Augustinismus hatte stets eine praktische Richtung, obschon nicht ohne Überspannung u. Schwärmerei. Vgl. Leydecker, Historia Jansenismi, Utrecht 1695; Gerberon, Hist. de Jans., 1700; Lucchesini, Hist. polemica Jans., 1711; H. Reuchlin, Geschichte von Porte-Royale, 1839–44, 2 Bde.; Sainte-Beuve, Porte royale, 1840, 2 Bde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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