Landwirthschaft

Landwirthschaft

Landwirthschaft, das Gewerbe, welches sich mit dem Anbau nutzbarer Pflanzen u. der Erziehung der Thiere u. mit der nützlichen Verwendung beider beschäftigt. Der Zweck der L. ist demnach theils ein allgemeiner, nämlich die Hervorbringung der zur Nahrung, Kleidung u. anderen Bequemlichkeiten der Menschen dienenden Thiere u. Pflanzen; theils ein besonderer (Productionslehre), nämlich die vortheilhafteste Benutzung der zum Betrieb der L. als Gewerbe verwendeten Capitale. Ein Hauptzweck der L. ist auch noch der, die Bevölkerung zu heben u. zu fördern. Zum Betriebe der L. ist nothwendig: Grund u. Boden, Gebäude, Inventarium (lebendes u. lebloses), Arbeitskräfte u. Vermögen. Der Pflanzen- od. Ackerbau schließt in sich: die Bodenkunde (Agronomie), die Ackerbestellungskunde (Agricultur), den Getreidebau, den natürlichen u. künstlichen Futterbau, den Hackfruchtbau (vgl. Ackerbau, Feldwirthschaft u. Kleebau), den Anbau von Handelsgewächsen (s.d.). Zur Viehzucht gehören Rindvieh-, Schaf-, Ziegen-, Schweine-, Pferde-, Federviehzucht; im weiteren Sinne auch Bienenzucht, Fischerei u. Seidenbau. Wegen des nöthigen Düngers ist der Pflanzenbau ohne Viehzucht nicht möglich, u. daher bes. Rindviehzucht fast mit jeder L. verbunden. Zu der landwirthschaftlichen Technologie, welche die gewonnenen Naturproducte verarbeitet, gehört, außer der Käse- u. Butterbereitung, die Verarbeitung des Flachses u. Hanfes zu Garn u. Leinwand, Stärkebereitung aus Kartoffeln u. Weizen, Zuckerbereitung aus Runkelrüben u. Kartoffeln, vorzüglich Bierbrauerei u. Branntweinbrennerei, da die Überbleibsek bei Bereitung dieser Fabrikate als Viehfutter benutzt werden, so eine größere Viehzucht erlauben u. auch die Verbesserung des Feldbaues befördern; im weiteren Sinne rechnet man auch Ziegel-, Kalk- u. Gypsbrennerei u. Torfgräberei dazu, obgleich sie keinen näheren Zusammenhang mit der L. haben, sondern nur als Nebenzweige der L. zu betrachten sind. Zuweilen unterscheidet man noch die Landhauswirthschaft, nämlich den Inbegriff der bei einer L. vorkommenden häuslichen Beschäftigungen, Obliegenheit des weiblichen Personals, wie bes. die Abwartung u. das Mästen des Hausviehes, Käse- u. Butterbereitung, Flachsspinnen, Zurichtung od. Aufbewahrung der Speisen u. der zum Verkauf bestimmten Speisestoffe, daher Kochen, Einpökeln u. Räuchern des Fleisches, Einlegen mancher Gemüse, Darren des Obstes; auch wohl der ganze Gartenbau. Welchen Theil der L. man als Hauptsache betreiben muß, hängt von der Beschaffenheit des Bodens, der Lage, der Bevölkerung, der Nähe großer Städte u. anderen Verhältnissen ab. Wird die Rindviehzucht als Hauptgegenstand betrieben, so heißt dies eine Holländerei; man findet sie am häufigsten in den norddeutschen Marschländern; auch bei der Alpenwirthschaft in der Schweiz u. den angrenzenden Ländern ist die Rindviehzucht Hauptgegenstand, s.u. Alp. Die L. kann betrieben werden a) handwerksmäßig (mechanisch), d. h. man richtet sich blos nach dem herkömmlichen Verfahren, mechanischen Regeln u. localen Erfahrungen; b) kunstmäßig (empirisch), wenn man dabei fremde Ideen, Versuche u. Erfindungen benutzt; c) wissenschaftlich (rationell), d. h. man verfährt dabei nach Grundsätzen, welche die Landwirthschaftswissenschaft angibt, u. die für alle Zweige[99] der L., für jede Gegend u. für ungewöhnliche Fälle das rechte Verfahren an die Hand geben. Der wissenschaftliche Betrieb der L. datirt erst aus dem 4. Jahrzehnt des 19. Jahrh., seitdem die Naturwissenschaften (zuerst durch Liebig) auf die L. angewendet worden sind.

Die Landwirthschaftswissenschaft ist ein logisch geordneter Inbegriff der besten, gewissesten, auf Erfahrung u. Vernunft gegründeten Regeln, um den Zweck der L. auf die schnellste, leichteste, vollkommenste u. angenehmste Weise zu erreichen. Dies geschieht hauptsächlich, indem man die Naturwissenschaften, die Mathematik u. die Statik auf die L. anwendet. Die Ausbildung der L. kann geschehen auf Universitäten (doch hier für den praktischen Landwirth, wenn nicht ein praktisches landwirthschaftliches Institut damit verbunden ist, unzulänglich); auf Landwirthschaftlichen Instituten, wo mit dem theoretischen auch der praktische Theil verbunden, d. h. die Ausübung der einzelnen landwirthschaftlichen Geschäfte, die Landwirthschaftskunst, gelehrt wird. Landwirthschaftliche Lehranstalten sind: A) in Deutschland das Landwirthschaftliche Institut zu Mögelin in der Mark, von Thaer gestiftet, 1819 zur königlichen Akademie des Landbaues erhoben; die Land- u. Staatswirthschaftliche Akademie zu Eldena bei Greifswald; die Landwirthschaftlichen Lehranstalten zu Regenwalde in Hinterpommern, zu Walsau bei Königsberg, zu Muskau in Schlesien, zu Poppelsdorf bei Bonn, das Landwirthschaftliche Institut zu Weihenstephan in Baiern, die Land- u. Forstwirthschaftliche Lehranstalt zu Hohenheim in Württemberg, die Land- u. Forstwissenschaftliche Lehranstalt zu Tharandt in Sachsen, die Landwirthschaftlichen Institute zu Geisberg im Nassanischen u. zu Jena, die Landwirthschaftlichen Lehranstalten zu Ebstorf u. Göttingen in Hannover etc.; B) in Frankreich die Landwirthschaftliche Anstalt in Grignon; C) in Ungarn die Landwirthschaftliche Lehranstalt in Ungarisch-Altenburg; D) in Rußland die Landwirthschaftliche Lehranstalt in Gordjoretz; E) in Spanien die Landwirthschaftliche Centralschule in La Flamenca; F) in Serbien die Landwirthschaftliche Schule in Topschidern; G) in Italien das Landwirthschaftsinstitut in Sicilien; H) in England die Landwirthschaftlichen Schulen in Cirencester u. Royal Corn Institution in Irland; I) in Polen das Landwirthschaftliche Institut in Marimont bei Warschau; K) in Dänemark die Landwirthschaftliche Lehranstalt in Kopenhagen.

Die L. ist eine vorzügliche Quelle des Staatsreichthums, indem sie die unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse erzeugt, Stoffe für Fabriken u. Waaren für den Handel liefert u. etwa vier Fünftel, also bei weitem den größten Theil des Volkes, unmittelbar od. mittelbar beschäftigt. Der Staat hatalso bes. dafür Sorge zu tragen, den Landbau zu heben; dies geschieht dadurch, daß er die Ausfuhr u. überhaupt den Verkauf der Landesproducte erleichtert, Unternehmungen, die für den einzelnen Landwirth zu kostspielig sind, unterstützt, Prämien aussetzt, Landwirthschaftliche Lehranstalten u. Versuchsstationen gründet, die der L. hinderlichen Servituten abschafft, z.B. Frohnen, Weide-, Jagd- u. Zehntrecht u. dergl. für ablösbar erklärt, Güter von allen Größen neben einander bestehen läßt, die zu großen in kleinere zu theilen möglich macht, nicht aber alle große Güter in möglichst kleine zerstückeln läßt.

Die L. im engeren Sinne od. Feldbau wurde zuerst wahrscheinlich in Indien u. Ägypten betrieben u. mußte überall da Eingang finden, wo die zunehmende Bevölkerung dazu nöthigte, der Erde durch Kunst mehr Nahrungsmittel abzugewinnen. Auch in Palästina u. Persien fand der Landbau frühzeitig Eingang. Die Perser betrachteten den Anbau des Landes auch als eine Pflicht gegen Gott. Bei den Griechen u. Römern trieben die Vollbürger, als die Besitzer des Grund u. Bodens, den Ackerbau durch ihre Sklaven. Über den Landbau bei ihnen schrieben Hesiodos, Cato, Columella, Varro, Virgilius, Palladius. Bei den Deutschen wurde der Landbau ebenfalls durch die Hörigen betrieben, in den südlichen u. südwestlichen Gegenden Deutschlands soll zuerst die Dreifelderwirthschaft, angeblich eine Erfindung der Römer, verpflanzt worden sein. Karls des Großen Beispiel auf seinen Gütern wirkte vortheilhaft auf den Landbau. Mehr geschah dafür, als im 12. Jahrh. viele Niederländer nach Deutschland einwanderten, auch schon, als unter Heinrich dem Vogler die Städte aufkamen, deren Bewohner dem Landmann seine überflüssigen Producte abkauften, u. eben so wie die Kreuzzüge die Veranlassung zu einem Mittelstande zwischen Herren u. Hörigen wurden. Durch die Aufhebung der Klöster, zur Zeit der Reformation, wurde der Landbau noch mehr befördert, indem dadurch große Strecken Land aus todter in lebende Hand kamen u. zweckmäßiger bestellt wurden. Seiner Vollkommenheit eilte er im 18. Jahrh. zu, wo man das Verfahren des Landbaues wissenschaftlich zu begründen suchte; Christian Thomasius lehrte zuerst die L. auf der Universität in Halle u. Landwirthschaftliche Gesellschaften bildeten sich, suchten die Landeswissenschaften zu erweitern, neue Geräthschaften zu erfinden u. zu verbreiten. Zur Belebung der L. trug auch die Aufhebung der hier u. da noch herrschenden Leibeigenschaft, der Weidegerechtigkeit u.a. Servituten, so wie die Zertheilung der Domänengüter bei. Am vortheilhaftesten wirkten aber auf die L. die Einführung des Kartoffelbaues, ferner die Einbürgerung des Kleebaues u. die Sommerstallfütterung durch Schubert von Kleefeld, ferner wirkt in neuester Zeit die Anwendung der Naturwissenschaften, namentlich der Chemie, Physiologie u. Physik auf die L. Vgl. A. Thaer, Grundsätze der rationellen L., Berl. 1809, 4 Bde.; 4. Aufl. 1845; Sturm, Handbuch der L., Jena 1823, 2 Bde.; Putsche, Allgemeine Encyklopädie der gesammten Land- u. Hauswirthschaft, Lpz. 1827–31, 13 Bde.; Supplemente von Krause, ebd. 1836, 3 Bde.; Block, Mittheilungen landwirthschaftlicher Erfahrungen, Bresl. 1830, 3 Bde.; Koppe, Unterricht im Ackerbau u. in der Viehzucht, Berl., 5. Aufl. 1856, 3 Bde.; Schweitzer, Anleitung zum Betriebe der L., Lpz. 1832, 2 Bde.; A. Rothe, Die rechte Mitte in Beziehung auf die L., Lissa 1837, 2. Aufl. 1857, 2 Bde.; v. Schwerz, Anleitung zum praktischen Ackerbau, Stuttg. 1857, 4. Aufl., 3 Bde.; L. Zierl. Die Encyklopädie der L., Münch. 1848, 3. Aufl.; A. von Lengerke, Landwirthschaftliches Conversationslexikon, Prag 1837, 4 Bde.; Supplemente, Braunschw. 1842; I. von K., Handbuch für angehende Landwirthe, Lpz. 1838–39, 2. Aufl. ebd 1841; I. Burger, Lehrbuch der L., Wien 1838, 4. Aufl., 2 Bde.; I. G. Elsner, Die Bildung des Landwirths, Stuttg. 1838; R. Veit, Handbuch der Güterverwaltung, Augsb. 1838, 3 Bde.; Kreyßig, [100] Handbuch zu einem natur- u. zeitgemäßen Betrieb der L., Königsb. 1840, 2. Aufl., 4 Thle.; Papst, Lehrbuch der L., Darmst. 1841, 2. Aufl., 2 Bde.; Veit, Lehrbuch der L., Augsb., 2. Ausg. 1845; Kluben, Die Landwirthschaftslehre, Genf 1850, 2. Aufl.; Schlipf, Handbuch der L., Stuttg. 1858, 7. Aufl.; Schober, Lehrbuch der L., Dresd. 1858; Schmidt, Die L. in ihrem ganzen Umfang, ebd. 1859, 3 Bde.; Magerstedt, Bilder aus der römischen L., Sondersh. 1859 ff.; W. Löbe, Handbuch der rationellen L., Lpz. 1860, 4. Aufl. Über Zeitschriften s.d.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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