Lebensfähigkeit

Lebensfähigkeit

Lebensfähigkeit (Vitalität), die Fähigkeit neugeborener Kinder, das Leben nach der Geburt unabhängig von der Mutter fortzusetzen. Die L. kann dem Kinde entweder darum fehlen, weil es bei der Geburt noch nicht die erforderliche Reise erlangt hatte, od. darum, weil es durch besondere körperliche Mißbildung außer Stande ist, selbständig fortzuleben. In erster Beziehung nimmt man gewöhnlich an, daß ein Kind wenigstens 181 Tage nach der Conception im Mutterleibe zugebracht haben müsse, um die L. erlangen zu können; manche Ärzte dehnen dies sogar bis zum 210. Tage der Schwangerschaft od. den Ablauf des 7. Monates aus. Zu den Mißbildungen, welche die L. ausschließen, gehören das Fehlen von wesentlichen Bestandtheilen des Kopfes, z.B. des Gehirns, ferner sehr große Wasserköpfe, Hirnbrüche mit hervorhängendem Sacke, bedeutende Spaltungen der Wirbelsäule, der Brust- u. Bauchwand, Mangel der Nieren od. der Harnleiter u. dgl. Die Frage der L. ist bes. deshalb von Wichtigkeit geworden, weil man sowohl im Civilrecht die Rechtsfähigkeit eines Kindes u. daher auch z.B. die Fähigkeit, Erbe zu werden, erst von der Erlangung der L. datiren zu dürfen glaubte, als auch im Criminalrecht es für ein Erforderniß des Thatbestandes der Tödtung u. insbesondere des Kindesmordes (s.d. c) erachtete, daß das getödtete Kind nicht blos ein lebendes, sondern auch ein lebensfähiges gewesen sein müsse, u. neuere Strafgesetzgebungen lassen die Strafe des Kindesmords um die Hälfte herabsinken, wenn die L. des getödteten Kindes mangelte od. wenigstens zweifelhaft erscheint.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Lebensfähigkeit — (Vitalität), im ärztlichen Sinne derjenige Zustand eines neugebornen Kindes, in dem es seiner Entwickelungsstufe nach, d.h. nach der Bildung seiner Organe, befähigt ist, fortzuleben. Eine fünfmonatige Frucht, sie mag noch so wohlgebildet sein,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lebensfähigkeit — Lebensfähigkeit, oder Vitalität, die Fähigkeit der Neugeborenen, nach erfolgter Geburt das Leben unabhängig von der Mutter fortzusetzen, ist beim Menschen erst vom Ende des 7. Schwangerschaftsmonats an möglich …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Lebensfähigkeit — Lebensfähigkeit, natürliche Möglichkeit des Fortlebens eines neugeborenen Kindes als Bedingung seiner Rechtsfähigkeit, in der Regel vom 6. Monat der Schwangerschaft an. Auch zum Begriffe des Kindesmordes wird L. gefordert …   Herders Conversations-Lexikon

  • Lebensfähigkeit — ↑Vitalität …   Das große Fremdwörterbuch

  • Lebensfähigkeit — gyvybingumas statusas T sritis ekologija ir aplinkotyra apibrėžtis Organizmo gebėjimas išsaugoti, pratęsti savo ir savo rūšies egzistavimą. atitikmenys: angl. vigour; vital capacity; vitaly vok. Lebensfähigkeit, f; Lebenskraft, f rus.… …   Ekologijos terminų aiškinamasis žodynas

  • Lebensfähigkeit — Existenzfähigkeit * * * Le|bens|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 lebensfähige Beschaffenheit * * * Le|bens|fä|hig|keit, die <Pl. selten>: Fähigkeit zu leben. * * * Le|bens|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: Fähigkeit zu leben …   Universal-Lexikon

  • Lebensfähigkeit — Le|bens|fä|hig|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Existenzfähigkeit — Lebensfähigkeit * * * Exis|tẹnz|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: Fähigkeit zu existieren. * * * Exis|tẹnz|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: Fähigkeit zu existieren …   Universal-Lexikon

  • Interdependency — wird ein von Christoph Philipp Schließmann erarbeitetes Konzept und Instrumentarium genannt, das der Analyse, Früherkennung und Steuerung von komplexitätsbedingten Systemrisiken in Organisationen aller Art dient. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schwangerschaftsabbruch — Ein Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch Abtreibung, manchmal mit negativer Konnotation; medizinisch abruptio graviditatis oder induzierter Abort) ist die absichtliche Beendigung einer unerwünschten oder die Gesundheit der Frau… …   Deutsch Wikipedia

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