Patentcharpie

Patentcharpie

Patentcharpie, leinenes gebleichtes Gewebe mit weit auseinanderliegenden Schußfäden, welche in nur zweierlei Weise abwechselnd über je fünf Kettenfäden hinweggehen, also ohne Köper zu bilden; auf einer od. beiden Seiten barchentartig aufgerauht, kann sie in Hospitälern als Ersatz für die gezupfte Charpie dienen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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