Schlag

Schlag

Schlag, 1) die heftige Bewegung eines Körpers wider einen anderen, wobei jener diesen mit seiner ganzen Oberfläche od. mit dem größten Theile derselben berührt; 2) eine solche Berührung des menschlichen Körpers od. eines Thieres mit der Absicht der Züchtigung; 3) (Med.), so v.w. Schlagfluß; 4) so v.w. Donnerschlag, bes. in dem Aus druck: kalter, heißer S. (s.u. Blitz S. 893); 5) die Verwundung, welche ein wildes Schwein mit den Hauzähnen od. ein Raubvogel mit den Krallen seiner Beute beibringt; 6) die Bewegung des Blattes gegen den eingeschlossenen Faden, um ihm die gehörige Lage zu geben, daher bei dichten Zeugen mit mehren Schlägen weben; 7) beim Rauhen des Tuches (s.d.) ein Zug mit den Karden; 8) so v.w. Deichschlag, s.u. Deich III.; 9) (Münzw.), so v.w. Gepräge; 10) so v.w. Hauschlag, s.u. Mühle Aa); 11) breite Gräben am Ende der Weinberge, in welchen das herabschießende Wasser aufgefangen wird; 12) (Meßk.), eine halbe Ruthe; 13) S. eines Taues, das Umschlingen eines Gegenstandes mit demselben; bei dem doppelten S. geht das Tau zweimal herum; 14) die Wendung eines segelnden Schiffes, in deren Richtung es fortgeht; 15) S. am Steuerruder, eine an die untere Seite desselben befestigte Planke, um das Wasser mehr zu fangen u. das Schiff wirksamer steuern zu können; 16) S. der See, das heftige Anschlagen der Wellen bei starkem Winde gegen das Schiff; 17) die einzelnen Theile des Zickzacks der zweiten Parallele, s.u. Festungskrieg S. 223; 18) (Bergb.), so v.w. Stollen; 19) so v.w. Schlagbaum; 20) bei Bearbeitung der Quadersteine der zuerst glatt gearbeitete Streif,[208] welchen man mit dem Richtscheit genau untersucht, um darnach die ganze Seite abzuarbeiten; 21) schmales Faschinenwerk od. nur in den Fluß gelegter, am Stammende durchlochter u. am Ufer angepfählter Baum mit den Ästen, um die Strömung u. das Eis vom Ufer abzuweisen; 22) bei der Verfertigung des Zinnbleches ein Büschel von vielen auf einander liegenden Blättern, welche zugleich geschlagen werden; 23) an Glocken die Stelle (Kranz), gegen welche der Klöppel schlägt; 24) (Webstuhl), so v.w. Lade 4); 25) so v.w. Fallthüre; 26) die Thür einer Kutsche; 27) ein einzelnes Fach an einem Tuchrahmen; 28) eine kleine Menge seines Schießpulver, welche in Feuerwerksgegenständen abgesondert eingesetzt ist u. bewirkt, daß, wenn diese Gegenstände zu Ende brennen, ein Knall entsteht; französischer S., so v.w. Kanonenschlag; 29) an Carcassen, Leuchtkugeln u. Sturmkränzen befestigte Stücken Flintenlauf, welche scharf geladen sind, damit die zum Löschen Herbeieilenden dadurch in Gefahr kommen; 30) der Schwanz eines Schiffes; 31) die Beschaffenheit, wodurch sich eine einzelne Abtheilung od. Gattung auszeichnet, daher bisweilen so v.w. Race, vgl. Pferd; 32) von einigen Vögeln, z.B. Wachtel, Canarienvogel, Nachtigall, so v.w. Gesang; 33) ein zusammenhängendes Stück Feld, welches in einer Art bestellt ist; 34) jede Fläche im Walde, wo das zum Abtriebe bestimmte Holz gehauen wird, od. bereits gehauen, od. jüngst abgefahren ist; einzelne dabei übergehaltene Stämme nennt man je nach ihrem Zwecke Samenbäume, Schutzbäume etc., im Mittelwalde Oberständer; 35) durch irgend welche Grenzen bestimmte Fläche, Abtheilung, welche nach u. nach zum Abtreiben kommen soll. Man theilt bei der Mittel- u. Niederwaldwirthschaft die Waldung gern in so viel Schläge, als die Umtriebszeit Jahre enthält. Die Eintheilung wird in der Regel nach Ertragsfähigkeit des Bodens gemacht, so daß ein S. ungefähr so viel Holz gibt, als der andere. Die Grenzen der Schläge werden durch Schlagpfähle, Schlagsteine bezeichnet, mit den Namen od. Nummern der Schläge. Man unterscheidet laufende Schläge, Flächen, welche innerhalb des laufenden Forstjahres abgetrieben werden sollen od. bereits geräumt sind; Kahlschläge, Besamungsschläge (nach Dunkelschlag, Lichtschlag u. Abtriebsschlag) im Hochwalde, bes. beim Laubholze; Coulissen- od. Springschläge etc. Der Gegensatz der Schlagwirthschaft ist die Plänker- od. Plänkerwirthschaft.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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