Siebenbürgen [2]

Siebenbürgen [2]

Siebenbürgen (Gesch.). S. gehörte zu der Römer Zeiten zu Dacien u. wurde unter Decebalus von Trajan 105 n. Chr. unterworfen. Seit 274 verließen die Römer das Land, u. les brachen über dasselbe u. die daselbst zurückgebliebenen Walachen die Wogen der Völkerwanderung herein; es wurde nach u. nach von den Hunnen, Ostgothen, Gepiden u. Longobarden besessen, dann von den Bulgaren u. Avaren erobert, denen es im 9. Jahrh. die mit den Bulgarenverbündeten Petschenegen entrissen. Diese theilten das Land, wozu die Moldau, die Walachei u. ein Theil von Ungarn gehörte, in acht Provinzen. Eine davon, Erdem od. Erdely, umfaßt das heutige S.; 894 wurden die Petschenegen unter Leontin'von den Ungarn unter Arpad geschlagen u. in die östlichen Grenzgebirge von S. getrieben. Die Ungarn S-s jetzten im 10. Jahrh. die Bekriegung der Petschenegen fort u. um 950 waren sie im Besitz des größten Theiles. Sie theilten dasselbe in verschiedene Provinzen, denen Woiwoden vorgesetzt wurden, welche sich von dem Oberwoiwoden unabhängig[29] machten. Einer davon, Gyla der Ältere, beherrschte das Schwarze Ungarn, wozu auch S. gehörte. Er nahm nach der Sage das Christenthum in Constantinopel an u. ließ durch den Mönch Hierotheus viele seiner Unterthanen bekehren; doch sein Vetter u. Nachfolger, Gyla der Jüngere, rottete es wieder aus. Deshalb bekriegte ihn der König Stephan von Ungarn 1002, nahm ihn nebst seinen Söhnen gefangen u. vereinigte das Land mit Ungarn, ohne jedoch zu dessen festem Besitzthum zu kommen. Die Petschenegen hielten sich noch einige Zeit unabhängig in einem Theile der Walachei u. an den östlichen Grenzen S-s. Da sie von hier aus das Byzantinische Reich durch Streifzüge belästigten, so bekriegte sie 1058 der Kaiser Isaak u. nöthigte sie sich den Ungarn zu unterwerfen. Die Petschenegen blieben im Besitz des nordöstlichen Theiles von S., welchen sie in acht Kreise od. Sitze (Szek) theilten (daher Szekler). Sie hatten schon damals die Verpflichtung das Reich gegen die Einfälle der benachbarten Völker zu schützen u. in Kriegszeiten eine Anzahl Truppen zu stellen. Um den Besitz des Landes kämpften die Könige Salomon u. Ladislaw mit den Kumanen in der letzten Hälfte des 11. Jahrh., u. erst dem Letzteren gelang es S. dauernd an die Krone Ungarn zu knüpfen. Er gründete auch das Bisthum Weißenburg, dessen erster Bischof um 1103 vorkommt.

Durch die verschiedenen Einfälle barbarischer Völkerschaften war der südwestliche Theil des Landes beinahe entvölkert worden; um ihn wieder zu bevölkern, berief König Geisa II. 1143 Deutsche aus Flandern u. vom Niederrhein, bes. aber Bergbaukundige vom Harz u. aus Thüringen, ins Land, ertheilte ihnen große Vorrechte u. eine eigene Nationalverfassung u. gab ihnen freies Grundeigenthum; von den Letzteren wurden später alle Deutschen in diesen Ländern Sachsen genannt. Mit ihnen kam neben dem griechischen Ritus der Walachen der römische. ins Land. Durch den Fleiß der Sachsen wurde das Land bald sehr blühend, u. sie erbauten mehre Städte darin, als Mediasch 1145, Mühlbach 1150, Hermannstadt 1160, Schäsburg 1168, Klausenburg 1178, Broß u. Reißmark 1200, Kronstadt 1203, Biesteritz 1206. Die Rechtspflege der Deutschen wurde Anfangs an sieben Stühlen od. Gerichtsstätten verwaltet, wovon Siebenbürgen den Namen hat, lateinisch wurde es seit dem 12. Jahrh. Transsilvania genannt. Die Vorrechte der Deutschen wurden von den Ungarn häufig beschränkt; auf ihre Klage deshalb stellte König Andreas II. von Ungarn 1224 durch eine Urkunde alle ihre. Gerechtsame her u. vermehrte sie noch. Sie wurden für eine Gesammtheit erklärt, ihre Abgabe auf 500 Mark Silber, ihr Kriegsdienst auf 600 Mark festgesetzt. Sie erwählten ihre Geistlichen, ihre Kaufleute waren zollfrei, kein Fremder durfte auf ihrem Gebiete sich ankaufen; der oberste Richter war der von ihnen gewählte Obergraf in Hermannstadt, der königliche Woiwode hatte nur den Oberbefehl über das Heer u. durfte sich nur in Kriegszeiten bestimmte Tage lang im Lande aufhalten; die Städte hatten deutsches Recht u. wählten ihren Magistrat selbst. Auch die Szekler erhielten ihre eigenthümliche Verfassung; sie standen unter eigenen Stammhäuptern (Primores); eine zweite Klasse waren, die. Primipili, welche den geringeren Adel bildeten; die dritte Klasse waren die Plebejer (Darabanten, Trabanten); ihre Richter u. Heerführer wurden nur aus ihrem Volke gewählt u. so auch ihr oberster Richter, welchen aber der König ernannte. 1167 ließ der byzantinische Kaiser Emanuel ein Heer in S. einbrechen u. besetzte S. bis 1172, wo er es in Folge eines Friedens mit den Ungarn wieder räumte. 1211 rief der König Andreas ll. den Deutschen Orden ins Land zur Hülfe gegen die Einfälle der Kumanen u. gab demselben das Burzenland, den südöstlichen Theil S-s. 1240 that der Mongolenkhan Kadan einen Einfall in S. In einem Streit des Königs Bela IV. mit seinem Sohne Stephan wurde 1262 das ungarische Reich mit seinen Nebenländern getheilt u. zu dem Theile Stephans gehörte auch S., welcher sich nun Herzog von Transsilvanien nannte; er vereinigte aber das Land wieder mit Ungarn, als er 1270 König wurde. Die Kumanen fielen 1282 von Neuem in S. ein, wurden aber vom König Ladislaw II. (III.) bei dem See Hood geschlagen. Wenn auch die Woiwoden von S. in dem Lande selbst wenig zu sagen hatten, so waren sie doch durch ihren Reichthum u. durch ihre Stellung als Vertheidiger der Grenzen sehr mächtig u. wurden nicht selten der königlichen Macht gefährlich. Der Woiwode Ladislaw Apor nahm sogar den, erwählten König Otto von Baiern, als derselbe 1310 nach S. kam, um sich mit seiner Tochter zu vermählen, gefangen u. beraubte ihn der ungarischen Krone (s. Ungarn [Gesch.]) u. gab die Krönungsinsignien erst zurück, als er vom Papste mit dem Bann belegt wurde. Als König Ludwig der Große 1342 den Thron von Ungarn bestiegen hatte, klagte der Woiwode Thomas, welchen die Freiheiten S-s ärgerten, die siebenbürgischen Sachsen wegen Verweigerung der Abgaben u. Aufruhrs an. Der König that einen Kriegszug nach S., fand aber nirgends Widerstand u. Ungehorsam; darum bestätigte er des Landes Freiheiten u. setzte einen anderen Woiwoden ein. 1344 gab König Ludwig S. einen eigenen Herzog in der Person seines Bruders Stephan. Dem König Ludwig leisteten die Siebenbürger in seinen Kriegen wesentliche Dienste u. dafür bestätigte u. vermehrte er ihre Gerechtsame. Als König Sigismund nach dem Tode seiner Gemahlin Maria (1392) die Regierung von Ungarn übernahm, stellten die mißvergnügten Großen einen Gegenkönig, Ladislaw von Neapel, auf; der erste Woiwode von S., Stephan Laczk, erklärte sich für diesen, aber der zweite Woiwode, Stibor, blieb Sigismund treu u. verwendete sich auch für dessen Befreiung aus der Hast, in welcher ihn die ungarischen Magnaten in Ofen hielten. Nach seiner Befreiung u. Wiedergelangung auf Ungarns Thron bestätigte Sigismund. 1403 alle Vorrechte der Siebenbürger. Bald darauf machten die Türken 1421 u. 1433 die ersten Einbrüche in S. u. fanden sich mit ihnen auch die Zigeuner ein, welche seitdem in dem Lande geduldet wurden. Eine Gährung im Sachsenlande bewog den König Sigismund, die Gerichtsbarkeit der Woiwoden, welche sich diese angemaßt. hatten, aufzuheben. In dem ungarischen S. brach. gleichzeitig ein Aufstand der Leibeigenen aus, welche sich einen eigenen. König wählten; der Adel aber dämpfte die Empörung schnell. König Ladislaw hatte Johann, Hunyad zugleich mit Nikolaus von Ujlak die Woiwodenschaft übertragen. Hunyad vertheidigte S. gegen die Türken u. deshalb verlieh ihm König Ladislaw 1453 die Würde eines erblichen Obergespans von Bistritz. Wegen der Kriege gegen die. Türken hatten die, Siebenbürger schwere Lasten zu tragen.[30] Darüber mißvergnügt, empörten sie sich u. erwählten den Woiwoden Grafen Johann von St. Georg 1465 zu ihrem König. Dieser nahm, obgleich Günstling des Königs Matthias von Ungarn, die Würde an. Als aber König Matthias 1466 in S. erschien, um den Aufstand zu stillen, fielen Alle von dem nationalen König Johann ab u. unterwarfen sich dem König von Ungarn wieder. Zu den Zeiten des Königs Ladislaw von 1491–1516 gab es Streitigkeiten wegen der ungarischen Thronfolge, welche zwar von dem König, im Fall er ohne männliche Erben sterben sollte, dem Hause Österreich zugesichert war, worein aber viele Große nicht einwilligen wollten. Diese bestimmten den Erbgrafen von Zips, Johann von Zapolya, zum Thronfolger, welchem der König die Woiwodschaft verliehen hatte. Zapolya kam aber um sein Ansehen als er 1511 eine Schlacht gegen die Türken verlor; dagegen trieb er 1514 eine große Schaar liederliches Gesindel, welches sich unter dem Vorwande eines Kreuzzuges gegen die Türken, unter dem Szekler Georg Dosa, versammelt hatte u. Alles verheerte, zu Paaren, s. Ungarn (Gesch.).

Die Lutherische Lehre war bereits 1520 durch einige Handelsleute von Leipzig her in S. bekannt geworden u. fand Beifall. Bald traten die Einwohner von Hermannstadt, wo Ambrosius Schlesier u. Konrad Weich das Evangelium predigten, zum Lutherthum über. Der Erzbischof von Gran veranlaßte zwar Verfolgungen gegen die Lutheraner, richtete aber damit nichts aus. 1524 erregte Johann Verdöy einen Aufruhr, um den Zapolya auf den Thron von Ungarn zu erheben. Als diese Empörung gedämpft war, erließ der König den Befehl alle Lutheraner zu tödten, u. der Reichstag 1525 bedrohte ebenfalls alle von der Kirche Abfallenden mit dem Scheiterhaufen; da aber zugleich die Türken Ungarn mit Krieg überzogen, mußte von den Verfolgungen abgelassen werden, u. die Lutherische Lehre wurde bei den Sachsen allgemein. Nachdem König Ludwig 29. Aug. 1526 bei Mohacz gegen die Türken gefallen war, ein Bürgerkrieg ausbrach u. als Bewerber um die ungarische Krone Johann Zapolya gegen den König Ferdinand von Österreich auftrat, gab zwar Johann Zapolya 1527 einen Befehl zur Ausrottung der Lutherischen Lehre mit Feuer u. Schwert, aber die Siebenbürger traten auf die Seite Ferdinands, welcher ihnen Religionsfreiheit zugestand. Johann floh nach Polen. Um sich in Ungarn zu behaupten, rief er den Beistand des Sultans Soliman an u. setzte über S. Stephan Bathory zum Woiwoden, welcher 1527 das Land bis auf Hermannstadt eroberte. Der Krieg zwischen Johann u. Ferdinand wurde nun mehre Jahre mit abwechselndem Glück geführt, u. Johann behauptete sich durch Unterstützung der Türken in einem großen Theile Ungarns; als ihm die türkische Hülfe selbst beschwerlich wurde, schloß er 1535 einen Vergleich mit Ferdinand I., nach welchem ihm der Titel eines Königs von Ungarn u. alle Länder, welche er im Besitz hatte, verblieben, nach seinem Tode aber alle, bis auf S. u. Zips, an Ferdinand fallen sollten. Nach dem Erlöschen des Mannsstammes Johanns sollte alles an Österreich fallen, gegentheils bei dem Erlöschen des Hauses Österreich ganz Ungarn an Zapolyas Stamm. Der Friede des Königs Johann Zapolya mit Österreich wurde häufig unterbrochen. Johann hatte mit manchen Empörungen im Lande zu kämpfen, doch wußte er sie alle zu unterdrücken u. auch den Sultan, welcher ihm wegen seines Vertrages mit Österreich zürnte, zu beschwichtigen. Als Johann 1540 starb, ließ die Königin Elisabeth ihren Sohn, Johann Sigismund, dem Vertrage zuwider, zum König von Ungarn ausrufen, führte gemeinschaftlich mit dem Bischof Georg Martinucci von Warasdein, einem Feinde der Lutherischen Lehre, die Regentschaft u. suchte bei dem Sultan um Anerkennung u. Schutz für ihren Sohn nach, welchen sie auch erhielt. Ferdinand schickte ein Heer unter Castaldo nach S., welcher Anfangs S. besetzte, es aber bald wieder räumen mußte. Nun gewann er Martinucci durch Bestechung, daß er die Königin Mutter zur Abtretung von Ungarn gegen die Fürstenthümer Oppeln u. Ratibor bewog. Die Königin wollte den Vergleich nicht erfüllen, sah sich aber 1550 durch Martinucci dazu gezwungen, welcher zum Herzog von Gran erhoben wurde. Er ließ sich aber in geheime Unterhandlungen mit dem Sultan ein u. wurde deshalb 1552 ermordet. Die Türken singen einen neuen Krieg mit Ferdinand I. an, um Sigismund auf den Thron zu setzen, doch wurde 1556 ein Waffenstillstand geschlossen. Dessenungeachtet unterstützten die Türken die Königin Elisabeth, welche den Tausch gegen die Fürstenthümer Oppeln u. Ratibor widerrief u. sich fortwährend bis an ihren Tod 1559 in S. behauptete. Kurz vor demselben trat Kaiser Ferdinand I. dem Prinzen Sigismund S. u. was er noch sonst von Ungarn besaß, ab, wogegen derselbe den königlichen Titel ablegen mußte. Der Vertrag wurde aber nicht lange gehalten, u. Ferdinand I. forderte nun S. zurück. Durch seinen Feldherrn Stephan Bathory erhielt Sigismund sich zwar im Besitz des Landes, doch war er schwach u. ein Werkzeug seiner Günstlinge. Schon während der Verwaltung der Königin Elisabeth hatte die Lutherische Glaubenslehre auch in anderen Städten, namentlich 1541 in Kronstadt durch Johann Honter, 1541 in Bistritz durch Mich. Fleischer, 1541 in Schäßburg, Mediasch u. in vielen Landgemeinden Eingang gefunden. Daneben fanden sich auch Reformirte in S. ein, bes. verbreitete sich hier seit 1554 dieses Bekenntniß; aber auch in S. konnte keine Einigung der verschiedenen Ansichten erzielt werden. Von den Nationalitäten gehörten die Ungarn u. Szekler der reformirten, dagegen die Sachsen der lutherischen Richtung an, während die Walachen katholisch blieben. Auch das Sectenwesen verbreitete sich hierher, namentlich der socinianische Unitarismus, zu welcher Ansicht sich um 1568 selbst der Fürst Johann Sigismund bekannte.

Als Sigismund 1572 starb, wählten die Stände den Oberhauptmann Stephan Bathory zum Fürsten, welcher mild u. weise regierte, u. als er 1576 zum König von Polen gewählt wurde, die Regierung von S. an seinen Bruder Christoph abtrat. Dieser führte die Jesuiten ein, von welchen er auch seinen Sohn erziehen ließ, u. st. 1581. Für seinen minderjährigen Sohn Sigismund Bathory verwalteten Vormünder die Regierung bis 1586. Er mußte auf Antrag der Stände die Jesuiten aus dem Lande verweisen; diese blieben aber seine Beichtväter u. verwirrten durch ihre Rathschläge die Regierung. Da er mit den Türken den Frieden brechen u. sich mit dem Kaiser verbinden wollte, wurde 1595 eine Verschwörung gegen ihn gemacht, welche aber entdeckt wurde. Er vermählte sich darauf mit der [31] Schwester des Kaisers u. trat dann diesem 1598 S. gegen Oppeln u. Ratibor u. gegen ein Jahrgeld von 50,000 Ducaten ab. Bald bemächtigte er sich der Regierung wieder, trat aber S. eben so bald an seinen Vetter, den Cardinal u. Bischof von Ermland, Andreas Bathory, ab, doch wurde dieser von dem Woiwoden Michael von der Walachei, welcher ihn vertreiben wollte, 1599 geschlagen u. auf der Flucht von den Szeklern ermordet. Der Woiwode Michael wollte nun S. als ein Erbfürstenthum unter österreichischer Hoheit besitzen, doch wurde er erst von den Polen u. dann von dem kaiserlichen Feldherrn Basta geschlagen. Dieser wollte nun das Land im Namen des Kaisers regieren, die Siebenbürger beriefen aber ihren ehemaligen Fürsten Sigismund zurück; er kam, vertauschte jedoch, da sein Heer gegen die Kaiserlichen den Kürzeren zog, S. gegen einige Herrschaften in Böhmen. Die Siebenbürger, von Neuem von Basta mißhandelt, versuchten fortwährend sich der österreichischen Herrschaft zu entziehen; erst stellte sich 1603 Moses Szekely an die Spitze der Mißvergnügten, welcher sich mit den Türken verband, aber in der Schlacht blieb; dann Stephan Bocskai, welcher von dem Sultan als Fürst von S. bestätigt wurde. Er schloß mit Kaiser Matthias den Wiener Frieden (9. Febr. 1606), worin die Protestanten Religionsfreiheit, er selbst aber als Fürst Ober-Ungarn bis an die Theiß erhielt. Als er den 29. Dec. 1606 starb, wählten die Stände Sigismund Rakoczy zu ihrem Fürsten, welcher aber wegen Krankheit 1608 abdankte, worauf Gabriel Bathory zum Fürsten ernannt wurde. Dieser führte eine schlechte Regierung, weshalb immer Aufstände ausbrachen, in denen die Türken oft um Hülfe angerufen wurden, welche dann das Land schrecklich verheerten. Nachdem Gabriel Bathory 1613 von mißvergnügten Adeligen ermordet worden war, folgte ihm durch die Wahl der Stände Bethlen Gabor; dieser wußte in- u. außerhalb des Landes sich in Ansehen zu erhalten, er trat dem österreichisch-türkischen Frieden 1615 bei u. benutzte die Waffenruhe, um die innere Landesverwaltung zu vervollkommnen, er begünstigte Künste u. Wissenschaften, stiftete die Akademie in Weißenburg u. rief Künstler u. Gelehrte ins Land. 1620 schloß er ein Bündniß mit den protestantischen Ungarn u. nahm den Titel eines Königs von Ungarn an. Darauf machte er zwar 1622 mit dem Kaiser den Frieden von Niklasburg, trat aber doch noch einmal als Bundesgenosse der deutschen Protestanten auf, u. Ferdinand II. mußte ihn durch Abtretung mehrer Gespanschaften zum Frieden bewegen. Er st. 1629 ohne Kinder, hatte aber seine Gemahlin, Katharina von Brandenburg, von den Ständen zu seiner Nachfolgerin erwählen lassen, welche den Bruder ihres Gemahls, Stephan Bethlen, zum Statthalter ernannte. Sie wurde aber, da sie sich manche Eingriffe in die ständischen Rechte zu Schulden kommen ließ, von den Ständen der Regierung für verlustig erklärt u. 1630 Georg I. Rakoczy zum Fürsten erwählt. Dieser hatte viel mit der Familie Bethlen zu kämpfen, die ihm die Regierung streitig machte u. mit den Türken in Kriege verwickelte, welche bis 1636 dauerten. Da er ein Gegner der Jesuiten war, so erregten diese ihm vielen Verdruß u. verfeindeten ihn bes. mit dem kaiserlichen Hofe. Deshalb verbündete er sich 1644 mit Frankreich u. Schweden gegen den Kaiser, u. dieser erkaufte durch Abtretung beträchtlicher Gebiete den Frieden von ihm. Georg st. 1648. Sein Sohn u. Nachfolger, Georg II. Rakoczy, verjagte den Woiwoden Basil von der Moldau, stand dann dem von der Walachei gegen seine aufrührerischen Unterthanen u. den Polen gegen die Tataren bei, schloß aber später ein Bündniß mit König Karl Gustav von Schweden gegen Polen u. brach 1657 mit einem Heer von 60,000 M. dahin auf, obgleich der Sultan u. der Tatarenkhan ihn davon zurückzuhalten suchten; er konnte aber nicht mit den Schweden zusammenwirken u. kehrte deshalb nach S. zurück u. büßte auf dem Rückzug fast sein ganzes Heer durch einen Überfall der Tataren ein. Die Stände wählten nun, um den auf Georg II. ergrimmten Sultan zu versöhnen, im Nov. 1657 Franz Rhedei zum Fürsten, welcher so lange regieren sollte, bis Georg sich mit dem Sultan verglichen haben würde. Dennoch zwang Georg den Rhedei schon im Jan. 1658 zur Abdankung, u. da die Stände nicht offenbar feindlich gegen ihn verfahren wollten, so bekriegten Türken u. Tataren S., u. erst nachdem dem Sultan 1/2 Mill. Thlr. als Brandschatzung gezahlt u. ein höherer Zins versprochen worden war, zog er sein Heer aus S. zurück u. setzte Barcsay mit Gewalt zum Fürsten ein Barcsay benahm sich zweideutig gegen Georg Rakoczy u. die Türken, u. Erster begann Krieg gegen ihn. Barcsay trat nun seine Würde an Johann Kemeny ab (1656); Georg II. dagegen verband sich mit dem Fürsten der Walachei, drang in S. ein u. zwang die Stände ihn wieder als Fürsten anzuerkennen (Sept. 1659). Aber seine Regierung war nur von kurzer Dauer, denn nachdem er von den Türken unsern des Eisernen Thores u. dann bei Klausenburg, wo sein ganzes Heer vernichtet wurde, besiegt worden war, starb er am 27. Mai 1660 an seinen in der Schlacht erhaltenen Wunden. Da Barcsay sich nur als ein Werkzeug der verhaßten Türken zeigte, so wählten die Stände Jakob Kemeny zum Fürsten, welcher den fortwährend unruhigen Barcsay fing u. ermorden ließ. Der Großvezier bot ihm die Bestätigung an, wenn er seinen Sohn als Geißel für seine Treue geben wolle; da er aber sich hierzu nicht verstand, so rückte ein türkisches u. tatarisches Heer in S. ein, eroberte Mühlenbach, Broß u. Weißenburg, verheerte das Land u. setzte Michael Apafi zum Fürsten ein. Vergebens suchte Kemeny mit einem kaiserlichen Heer die Türken zu vertreiben; doch behaupteten sich die Kaiserlichen in Klausenburg u. plünderten von da aus das Land. 1662 blieb Kemeny in der Schlacht bei Schäsburg gegen die Türken. Nachdem die Türken 1664 bei St Gothard geschlagen waren, wurde der Friede zu Vascar geschlossen, wornach S. zwar von den fremden Heeren geräumt wurde, aber Karensebes, Lugos u. Warasdein an die Türken, Czabalz, Czathmar, Kallo u. Tockay an Ungarn abgetreten werden mußte. Die Siebenbürger waren darüber unzufrieden mit ihrem Fürsten, doch hielten die Drohungen des Großveziers sie von einer Empörung ab. Da der thätige, friedliebende Michael Apafi viele Krongüter verschenkte, so beschränkten die Stände seine Freigebigkeit durch ein Gesetz. Den Antrag der mißvergnügten Ungarn sich mit ihnen gegen den Kaiser zu verbinden wies er zurück, gewährte aber den flüchtigen Verschworenen eine Zuflucht in seinem Lande. 1872 wurde eine orientalische Handelsgesellschaft in Weißenburg errichtet; auch erhielten reiche armenische Kaufleute die Erlaubniß sich in einigen Grenzstädten niederzulassen.[32] Wegen der Bedrückungen der Protestanten in Ungarn gerieth Fürst Michael mit dem Kaiser in Mißhelligkeiten, schlug 1674 dessen Feldherrn Spankau u. forderte die im Frieden zu Vascar abgetretenen Ortschaften zurück. Nun verbündete er sich mit den Ungarn u. stellte ein Heer von 5000 M. gegen Österreich, aber sein Feldherr Paul Beldi unterhielt ein heimliches Einverständniß mit Österreich u. strebte selbst den Fürsten zu verdrängen, er mußte jedoch flüchten, u. der Fürst stellte sich nun mit dem Haupte der ungarischen Mißvergnügten, dem Grafen Emmerich Tököly, selbst an die Spitze des Heeres, hatte aber im Felde kein Glück. Nachdem der Kaiser 1583 die Türken bei Wien geschlagen hatte, schickte er Truppen nach S., welche das Land schwer drückten; u. obgleich Fürst Michael 1686 ein Bündniß mit Österreich schloß u. sich zu einem jährlichen Tribute von 25,000 Ducaten verstand, so drangen doch neue Heere ins Land, zwangen die Stände dem Kaiser zu huldigen, plünderten u. raubten u. führten dem Vertrage zuwider die Jesuiten ein; viele Siebenbürger wendeten sich zu dem Grafen Tököly, welchem der Sultan S. verliehen hatte. Der Fürst st. 1690, u. der Kaiser Leopold erkannte dessen minderjährigen Sohn, Michael II. Apafi, als Fürsten von S. an, wogegen Tököly von dem Sultan unterstützt den kaiserlichen General Heusler schlug u. von den Ständen die Huldigung empfing; der Markgraf von Baden vertrieb aber 1691 die Türken, setzte den General Veterani zum Statthalter von S. u. zwang die Stände dem Fürsten Michael II. 10. Jan. 1692 zu huldigen. Der Kaiser begünstigte als Vormund des Landesherrn die Jesuiten u. suchte die Protestanten zu unterdrücken; doch als 1693 der Sultan ein Heer rüstete, um S. zu erobern, erhielten die Protestanten die feierliche Zusicherung der Erhaltung ihrer Gerechtsame. Nachdem Franz Tokay 1697 noch einen mißlungenen Versuch gemacht hatte Em. Tököly auf den Thron S-s zu bringen, vermochte endlich der Kaiser nach dem Karlowitzer Frieden 1699 den Fürsten Michael II. zur Abdankung, welcher darauf das Land verließ u. in Wien lebte, u. der Kaiser Leopold I. wurde selbst Fürst von S., nachdem er dem Lande bereits in dem sogenannten Leopoldinischen Diplom vom 4. Dec. 1699 das gesammte öffentliche u. Privatrecht, eingeschlossen den Confessionsstand u. deren Rechte, garantirt hatte. Aber es blieben viele Unzufriedene, welche von der österreichischen Regierung nichts wissen wollten; an die Spitze derselben stellte sich Franz Leopold Rakoczy u. wurde, da die kaiserliche Kriegsmacht gegen Frankreich beschäftigt war, 1704 von den Landständen zum Fürsten von S. erwählt. Ein kaiserliches Heer zwang zwar 1705 die Stände die Wahl für ungültig zu erklären, dennoch behauptete Rakoczy bald wieder das Übergewicht, u. erst nachdem er 1708 bei Trentschin u. 1710 bei Rombay geschlagen worden u. der Fürst Michael II. am 1. Febr. 1713 in Wien gestorben war, unterwarfen sich die Siebenbürger dem Kaiser 1713.

S. war nun mit Österreich verbunden. Trotz des Leopoldinischen Diploms u. obgleich die österreichischen Kaiser als Fürsten von S. mach dem garantirten siebenbürgischen Staatsrechte vor dem Antritt der Regierung durch ein sogen. Assecurationsrescript die Aufrechthaltung der gesetzlichen Rechte der recipirten, Confessionen feierlich zusichern mußten, worauf die Stände erst huldigten: so erlitten die Protestanten doch mannigfache Bedrückungen, auch wurden mehre wesentliche Punkte der Verfassung geändert. Die Türken versuchten noch einmal S. zu erobern, mußten aber in dem Frieden zu Passarowitz den 21. Juli 1718 Österreichs Herrschaft über dieses Land anerkennen, welches von da an im Besitz desselben geblieben ist. Von Maria Theresia wurde S. 1765 zu einem Großfürstenthum erhoben, ohne daß jedoch dadurch eine Änderung in den übrigen Verhältnissen des Landes erfolgte. Schreckliche Scenen erlebte S. unter Kaiser Joseph II., als derselbe durch seine zahlreichen Reformen dem Volke in S. eine freiere Stellung bereitete, dabei aber auch unter demselben den Glauben hervorrief, daß sie ihren Grundherren den bisher geleisteten Gehorsam aufkündigen dürften. An der Spitze der damaligen Bewegung in S. stand Nikolas Urß, bekannter unter dem Namen Horjah (s.d.), welchem es bald gelang die Unzufriedenen zum Aufruhr gegen die Edelleute aufzuwiegeln. Mehr als 120 Edelleute wurden in den ersten Tagen des Novembers 1784 ermordet u. eine Menge Schlösser niedergebrannt. Der Kaiser sah sich zu energischen Maßregeln gezwungen, er ertheilte nicht nur den Generalen Fabris, Pankowicz u. Papilla unumschränkte Vollmacht, sondern setzte auch auf den Kopf Horjahs einen Preis von 300 Ducaten. Die Zahl der Empörer war bereits auf 16,000 M. angewachsen; Horjah nannte sich erst Capitän u. Obergespan des Hunyader Komitats, dann sogar Dux Körösiensis (vom Flusse Körös) od. Rex Daciae. Die Unruhen, wobei 264 Schlösser der Adeligen niedergebrannt u. ausgeplündert wurden, dauerten bis gegen das Ende des Jahres 1784, wo erst die Empörung niedergeworfen wurde. Von 6 Walachen eingefangen, wurde Horjah mit seinem Begleiter Klotska am 3. Januar 1785 gerädert. Ein dritter Rädelsführer, Salius, rettete sich durch die Flucht, ein vierter aber, der griechische Mönch Krischan, entging der Strafe durch Selbstmord. Die langwierigen Kriege, in welche Österreich bald nachher verwickelt ward, lieferten eine Entschuldigung dafür ohne Reichstag zu regieren.

Maßgebend für die weitere Entwickelung des politischen Lebens in S. war das Jahr 1830. Die Ereignisse desselben, welche ganz Europa erschütterten, riefen auch S. aus seinem lange Zeit beobachteten politischen Indifferentismus zu neuem Leben. Einstimmig verlangte man in dem Lande nach einem Reichstag. Führer des Jungen S-s wurde Baron Nikol. Wesselenyi. Das Erste, was die Regierung zugab, waren Bezirksversammlungen, u. bei dem Mangel an einer freien Presse wurden dieselben das Mittel zu gegenseitiger Verständigung u. zum Austausch der zahlreichen langverhaltenen Klagen. Man beschwerte sich über das unconstitutionelle Verfahren bei dem so langen Vorenthalten eines Reichstags; man klagte, daß seit dem letzten Reichstag 20,000 Soldaten in S. ohne Zustimmung der Nation neu ausgehoben u. daß die Abgaben, obgleich urkundlich auf 300,000 Fl. festgesetzt, dennoch auf 11/2 Mill. erhöhet worden seien, daß die während der Kriegsjahre erhöhte Salzabgabe ungeachtet eines 15jährigen Friedens in dieser Erhöhung fortbestehe, daß der Ein- u. Ausfuhrzoll zu der Höhe eines förmlichen Prohibitivsystems gestiegen sei; die Szekler klagten, daß[33] ein Theil ihres Landes, ungeachtet außerordentlicher Aushebungen, dennoch auch noch Abgaben bezahlen müsse; die Sachsen, daß ihre bürgerliche Constitution durchaus widerrechtlich verändert worden sei; die Protestanten endlich klagten über unerhörten Druck sowie über widerrechtliche Bevorzugung der Katholiken. Die liberale Partei siegte fast. in jeder Versammlung. Aus Bitten wurden bald Forderungen, aus den Forderungen bald Drohungen. Wesselenyi erklärte öffentlich, daß er, bevor ein Reichstag berufen sei, eine weitere Soldatenaushebung auf seinem Grundeigenthum nicht mehr gestatten würde. Der Gouverneur, Baron Josika, erkannte in alle dem nur Revolutionsversuche u. verlangte von Wien Truppen, um die allgemeine Aufregung zu unterdrücken. Die Regierung sendete mit den Truppen den General Vlasits als Commissär zur Untersuchung, u. gleich darauf erschien eine kaiserliche Bekanntmachung, worin alle Beschlußnahmen der bisherigen Versammlungen für nichtig erklärt, dabei aber auch, wofern man von weiterer Opposition abstehe, ein Reichstag in Aussicht gestellt wurde Ob nun gleich diesem Verfahren mehre Bezirke widersprachen, so berichtete doch der Commissär nach Wien, daß das ganze Land ruhig sei, u. bald wurde der Reichstag zugestanden. Derselbe trat 1834 zusammen. Über den muthmaßlichen Erfolg desselben ließen schon die Wahlen keinen Zweifel; die Mitglieder der Städte u. Bezirke waren fast alle entschieden liberal, die königlichen Beamten zum großen Theil ebenso. Da der Reichstag gesetzlich von einem kaiserlichen Commissär eröffnet werden mußte, so war diesmal hierzu der Erzherzog Ferdinand d' Este, Bruder des Herzogs von Modena u. ein naher Verwandter des Kaisers, auserwählt. Gleich im Anfang der Verhandlungen zeigte sich eine mächtige Opposition, u. die Debatten wurden um so lebhafter, da der lange Zwischenraum, in welchem kein Reichstag gehalten worden war, theils manche Rechte u. Privilegien der Kammer zweifelhaft machte, theils auch zu dem Übelstande Veranlassung gab, daß man eine Menge Dinge mit zur Sprache brachte, welche durchaus von den zu behandelnden Fragen abschweiften. Haupt der Opposition war Wesselényi, u. allerdings trug sein Benehmen nicht wenig dazu bei die Gemüther, trotz der vom Professor Szaß u. Grafen Bethlen Janos ergehenden Mahnungen zur Mäßigung, von Tag zu Tag mehr zu erhitzen. Die Regierung glaubte zum Äußersten schreiten zu müssen. Bereits am 6. Februar 1835 erschien eine kaiserliche Proclamation, welche den Reichstag auflöste, die Constitution suspendirte u. den Erzherzog zum absoluten Gouverneur machte. Zur Wahrung der öffentlichen Ruhe aber wurde gleichzeitig in u. um Klausenburg eine beträchtliche Truppenmasse zusammengezogen. Ebenso resultatlos verstrich der nächstfolgende, am 14. März 1837 einberufene u. am 17. April eröffnete Reichstag. Die auch hierbei sich abermals kundgebende große Meinungsverschiedenheit zog nicht nur einzelne Verhandlungen in die Länge, sondern wirkte auch auf die weitere politische Ausbildung S-s hindernd ein. Noch war der Reichstag nicht geschlossen, als ein, wie den ganzen Südwesten Europas, so auch S. betreffendes Unglück die öffentliche Theilnahme so in Anspruch nahm, daß alle übrigen Angelegenheiten in den Hintergrund traten. Dies war das am 23. Januar 1838 erfolgende Erdbeben, von welchem bes. Kronstadt u. Hermannstadt heimgesucht wurden. Sonst verfloß diese Zeit bis 1839 ziemlich ruhig, wenn auch einzelne Stimmen des Mißvergnügens. namentlich wiederholte Klagen der Protestanten gegen das zelotische Verfahren des Bischofs von S., laut wurden, zu welchem Ende nun zwar 1839 ein kaiserliches Rescript den Bischöfen in Ungarn u. S. ernstlich befahl die Toleranzgesetze Josephs II. zu respectiren, dadurch aber den schmerzlich gefühlten Mißständen nicht abzuhelfen im Stande war.

Von wesentlicher Bedeutung für die weitere Entwickelung des staatlichen Lebens in S. wurde der Landtag von 1842, auf welchem sich zunächst die Sachsen über die landtäglich beschlossene Erhebung der Ungarischen Sprache zur Landessprache in S. beschwerten; dann aber auch der Beschluß des kurz vorher abgehaltenen ungarischen Landtags, wodurch eine Vereinigung Ungarns u. S-s mit großer Mehrheit abgelehnt ward; selbst die von Ungarn geforderte Übergabe der drei einstens zu Ungarn gehörenden Comitate wurde abgeschlagen. Die liberale Richtung des Landtags gab sich bes. durch die Beschlüsse vom 16. August kund, wonach Jedem das Klagrecht u. das Recht liegende Güter jeder Art zu erwerben u. zu besitzen zustehen, die freigekauften Bauern über ihren Erwerb mit vollster Freiheit disponiren können, endlich die Strafe der Stockschläge aus dem peinlichen Recht der Gutsherren ganz ausgeschlossen sein sollte. Diese Richtung zeigte sich auch noch durch andere Beschlüsse; so wurde am 12. August das Princip landtagsmäßig ausgesprochen, daß. Jeder ohne Ausnahme an den gemeinsamen Arbeiten des Landes Theil zu nehmen verpflichtet sei; am 5. Sept. ward die Entwerfung eines Gesetzartikels beschlossen, demzufolge jeder grundbesitzende Bürgerliche u. Nichtadelige bei Besitz der erforderlichen Eigenschaften die höheren u. höchsten Staatsstellen bekleiden dürfe. Grund zu neuen Beschwerden an den Kaiser gab wieder die überwiegende Begünstigung der Katholischen Kirche, wie sie hervortrete durch das Gebot der Feier der katholischen Festtage, die Bevorzugung der Katholiken bei Besetzung der Landesämter etc. Am 11. Februar 1843 wurde der Landtag geschlossen. Die nächsten Jahre vergingen in ungestörter Ruhe für das Land; im Gegensatz zu dem aufgeregten Ungarn blühten unter der Pflege des Landesgouverneurs Grafen Teleki von Szék Künste u. Wissenschaften, 1842 war ein siebenbürgisches Nationalmuseum begründet worden u. am 2. Novbr. 1844 wurde die auf Kosten des sächsischen Nationalvermögens neugegründete juridische Lehranstalt in Hermannstadt eröffnet. Im Vordergrund der politischen Erscheinungen stand die von dem ungarischen Reichstag auch 1844 wieder neu angeregte Frage wegen der Vereinigung S-s mit Ungarn, wogegen sich im Lande ein immer tieferer Widerwille aussprach. Am 7. Mai 1845 war der sächsische Nationsgraf Wachsmann gestorben. Große Befriedigung gewährte nun der Sachsennation die auf vielfache Vorstellungen endlich erfolgende kaiserliche Hofresolution vom 31. Dec. 1845, wonach das den Sachsen 1796 mit Aufhebung der Hermannstädter Königsrichterwürde genommene Recht den Nationsgrafen selbst zu wählen, zugleich mit der Königsrichterwürde wieder hergestellt wurde, nur mit der Modification, daß nun anstatt des Hermannstädter Kreises allein alle sächsische Kreise[34] das mittelbare Wahlrecht erhielten. Darum ward auch die feierliche Installation des so gewählten u. vom Kaiser bestätigten Nationsgrafen Grafen von Salmen am 26. August 1846 im Lande nach alt hergebrachter Weise gefeiert. Die vom allgemeinen Landtag später wegen dieser Wahlart, als nicht auf ein verfassungsmäßiges Gesetz begründet, erhobenen Bedenken hinsichtlich des Landtagsrechtes des Erwählten blieben blose Formfragen. Der auf den 9. Sept. 1846 nach Klausenburg ausgeschriebene allgemeine Landtag wurde am 10. durch den kaiserlichen Landtagscommissär, den Commandirenden des Landes ch. Puchner, eröffnet. Die Wahlen waren meist ruhig vor sich gegangen u. fast durchgehends auf Anhänger der dem besonnenen Fortschritt huldigenden Regierung gefallen. Die Sachsen hatten jetzt zum erstenmal nicht ausschließlich Beamte gewählt. Bis zur Vertagung des Landtages am 9. Oct. waren die verhandelten Gegenstände nur von geringem Belang; es handelte sich zumeist um die Wahlen eines sächsischen Hofkanzlers, die Besetzung des kaiserlichen Schatzmeisteramtes u. andere Landesämter. Doch war schon da der freisinnige Charakter der Versammlung hervorgetreten, wie bei den Debatten über die Verfassungsmäßigkeit des Mitgliederverzeichnisses. Unter den an den Thron zu bringenden Wünschen wurde auch der nach alljährlicher Wiederkehr von viermonatlichen. Landtagen ausgesprochen. Übrigens war die Öffentlichkeit der Sitzungen wie die Veröffentlichung der Verhandlungen durch die Presse vollständig gestattet. Am 4. Januar 1847 wurden die Sitzungen des Landtags wieder aufgenommen u. galten nun vorzugsweise der Berathung des wichtigen Urbarialgesetzentwurfes, wodurch die wechselseitigen Urbarialverhältnisse zwischen Bauern u. Grundherren bestimmt u. zum Besten des Bauernstandes verbessert werden sollten. Dies von der Regierung längst erstrebte Gesetz hatte von ihr schon 1819 einseitig (da kein Landtag bestand) durchgesetzt werden sollen, aber immer hatten die Verhältnisse, die Sonderverfassungen der drei gleichberechtigten Nationen, wie die bisherige halb patriarchalische, halb willkürliche Herrschaft der Grundherren die Einführung unmöglich gemacht. Nach dem nun vorliegenden Entwurf sollten die bäuerlichen Grundstücke genau von den herrschaftlichen getrennt, für bäuerlichen Grund aber Alles angesehen werden, was sich im J. 1820 im Besitz der Bauern befunden; die Güter sollten zusammengelegt u. Bauer- u. Halbbauerhöfe von bestimmtem Umfange geschaffen werden, die bisherigen Besitzungen ohne Feld aber Häuslerstellen bleiben, bis alle bisherigen Bauern nach dem gesetzlichen Maße ausgestattet seien; das Hutungs- u. Holzungsrecht aber sollte den Bauern bleiben od. nur gegen Entschädigung abgetreten werden. Nach mehrmonatlichem Kampfe, wobei die Opposition fast stets unterlag, wurde das Gesetz endlich zu Stande gebracht u. dem Bauer danach zwar ein geringerer Grundbesitz als bisher bestimmt, dafür aber auch das Maß seiner Leistungen sehr verringert. Ein von der Opposition gestellter Antrag wegen gänzlichen Freikaufs. der Bauern wurde verworfen. Die dann von der Regierung noch beliebten Abänderungen des Gesetzes waren noch mehr zu Gunsten der Bauern, welche nun aus armen, an die Scholle des Landes gefesselten leibeigenen Personen Leute mit eigenem Rechte, befähigt zur Erwerbung freien Grundeigenthums u. den herrschaftlichen Bedrückungen entrückt wurden. Erfreulich bes. für die ungarischen Landstände war das schon 1837 beantragte, 1843 zur kaiserlichen Bestätigung vorgelegte u. jetzt vom Kaiser bestätigte Gesetz über den diplomatischen Gebrauch der Ungarischen Sprache nicht nur bei den sächsischen Gesetzen, sondern auch in den Landtagsprotokollen, Berichten an den Kaiser etc. Der betreffs der Sachsen gemachte Zusatz, daß für eine deutsche Übersetzung der Gesetze gesorgt werden solle, genügte den Abgeordneten derselben so wenig, daß sie gegen das ihre Nationalität beeinträchtigende Gesetz mehrfache Vorbehalte zu Protokoll gaben. Unter den übrigen 27 vom Kaiser bestätigten Gesetzartikeln war keiner von allgemeinem Interesse. Die Vereinigung S-s mit Ungarn, wie die Abtrennung der einst zu Ungarn gehörigen Theile, kam wohl mehrfach zur Sprache, doch nicht zu förmlicher Verhandlung. Am 10. November wurde der Landtag geschlossen.

Mit der Bewegung des Jahres 1848 brach für S. eine sehr verhängnißvolle Zeit an. Die nach dem gewaltigen Vorschreiten Ungarns seit dem März sofort wieder in den Vordergrund gerückte Vereinigungsfrage stürzte das Land alsbald in die heftigste Aufregung. Die Sachsen, bes. die Hermannstädter, erklärten sich gegen Ungarn u. für Österreich; ihrer Schwäche bewußt, regten sie auch die Walachen gegen Ungarn auf. Diese aber, einmal aufgerufen, ergriffen sogleich die Gelegenheit weitere kühne Pläne für sich selbst zu verfolgen. Eine Volksversammlung der Walachen zu Blasendorf am 15. Mai erklärte sich unbedingt gegen jede Vereinigung mit Ungarn u. für das Festhalten an Österreich; zugleich aber wurde auch ausgesprochen, daß die Walachen als vierte politisch berechtigte Nation mit eigener Landessprache anerkannt werden müßten u. sogar die Herrschaft über das Land, welches ihnen ja ureigenthümlich gehöre, zu erstreben hätten; die Führer träumten bereits von einer Dacisch-romanischen Republik. Mit solchen Forderungen ging sofort eine Deputation nach Wien ab. Am 29. Mai sollte nun der siebenbürgische Landtag eröffnet werden, um über die Lebensfrage für das Land zu entscheiden. Umtriebe aller Art, von den Ungarn u. Szeklern für, von den Walachen u. Sachsen gegen die Union, gingen durch das Land. Bei der Eröffnung des Landtages waren die Sachsen nur schwach, die Walachen gar nicht vertreten, u. so kam es, daß der Landtag am 30. Mai die Vereinigung S-s mit Ungarn, jedoch unter Vorbehalt seiner alten Rechte u. Freiheiten, aussprach, ohne Sondermeinung einen Gesetzartikel darüber verfaßte u. durch Courier an den Kaiser zur Bestätigung sandte. Die Minorität war ganz eingeschüchtert, auch abgesehen davon, daß die damaligen Zustände des Kaiserreiches, die slawischen Bestrebungen u. die Anmaßungen der Walachen zur Einigung treiben mußten. Übrigens war auch schon Tags vorher durch kaiserliches Handbillet aus Innsbruck sowohl die Civil-, als die Militärregierung S-s in die Hände des Erzherzog-Palatins von Ungarn gelegt worden, so daß dieselben jetzt ohnehin unter dem ungarischen Ministerium standen. In der Landtagssitzung vom 6. Juni. wurde weiter die Freilassung der Bauern beschlossen, vom 18. Juni an sollten dieselben keine Robot mehr zu leisten haben, frei sein u. den Grund u. Boden als[35] unumschränkte Eigenthümer besitzen. Unterdessen war die Union mit Ungarn durch kaiserliches Rescript bestätigt worden, während allerdings die Unterfertigung des Gesetzartikels selbst auf sich warten liest. So ward am 23. Juni auf dem Landtage die Union verkündigt. Trotzdem blieben die Sachsen, bes. die Hermannstädter, bei ihrer erklärten Abneigung dagegen. Der ungarische Landtag wurde beschickt. Unterdessen waren die Walachen schon zu bedenklichen Aufständen übergegangen. Zwei Dorfschaften, welche das Eigenthum der Grundherren verheerten, mußten durch Militärgewalt zur Ruhe gebracht werden; am 2. Juni bestanden zwei Compagnien Szekler vor dem Dorfe Mihalez gegen 400 Walachen ein förmliches Gefecht, in welchem auf beiden Seiten Todte blieben. Das ungarische Recrutirungsgesetz stieß bei den Sachsen u. Walachen auf die erheblichsten Schwierigkeiten; Beide erklärten, daß sie nur auf Befehl des Kaisers Recruten stellen würden. Der Zwiespalt wurde immer tiefer. Noch bevor der offene Aufstand gegen die kaiserliche Gewalt in Ungarn ausgebrochen war, traten am 19. Septbr. Die sechs Abgeordneten der Siebenbürgisch-sächsischen Nation aus dem ungarischen Reichstage, weil derselbe den Weg der Gesetzlichkeit verlassen habe. Und kaum war der Krieg zwischen Magyaren u. Kroaten entbrannt, so begann auch in S. der fürchterlichste Racenkampf; eine allgemeine Zerrüttung riß ein; schon im Nov. gab es überall Mord, Brand u. Plünderung. Als Oberstlieutenant Urban im December nach Zurücktreibung der Szekler Klausenburg besetzte, fand er bereits fast alle walachischen Dörfer niedergebrannt u. eine große Anzahl Walachen an Galgen aufgehängt. Bei dem wirklichen Beginn des Krieges (s. Ungarn, Gesch.) gestalteten sich die Dinge für S. sofort in der traurigsten Weise. Bem schlug die Österreicher unter Urban u. besetzte Klausenburg; einen Versuch gegen Hermannstadt wies Feldmarschalllieutenant Puchner zwar zurück, erkannte aber bald, daß er zu schwach sei S. länger zu halten, welches unter Bems Verwüstungen furchtbar litt. Durch den wiederholten Aufstand der Szeklerregimenter war das Land bereits bis auf Karlsburg verloren. Da verlangten die Sachsen u. Walachen selbst, daß Puchner die an der Grenze stehenden Russen zu Hülfe rufe. Anfangs Februar 1849 rückten dieselben unter Oberst Engelhardt von der Moldau aus ein u. besetzten Kronstadt u. Hermannstadt, wodurch Puchner in den Stand gesetzt wurde am 4. Februar bei Salzburg entscheidende Vortheile über Bem zu erringen. Die herbeigerufenen Hülfstruppen ließen übrigens die Sachsen die Lasten des Krieges kaum weniger fühlen, als die Horden Bems. Bald war jedoch auch ganz S. wieder in den Händen Bems, welcher am 11. März Hermannstadt u. am 20. Kronstadt gewann u. Russen u. Österreicher auf türkisches Gebiet hinüberwarf. Furchtbare Greuel, bes. in Hermannstadt durch die Szekler, begleiteten diese Siege der Magyaren; auch auf walachischem Boden wurde gewüstet u. gemordet. Erst nach dem Einrücken größerer russischer Streitkräfte wurde das Land allmälig von seinen Drängern befreit. General Lüders drang von der Walachei her ein u. besetzte am 21. Juni Kronstadt, General Grotenhjelm stand im Nordosten bei Bistritz. Noch immer aber kämpfte Bem einen Verzweiflungskampf, drängte Großßnhjelm, nachdem er ihn am 29. Juni bei Rakendorf geschlagen hatte, nach der Moldau zu, ging dann gegen Lüders, mit welchem sich Mitte Juni die Österreicher unter Clam-Gallas vereinigt hatten, unterlag denselben jedoch am 20. Juli u. mußte es geschehen lassen, daß sie Hermannstadt besetzten. Weitere Vortheile zu verfolgen, wurden jedoch die Russen durch einen neuen Szekleraufstand verhindert. Dagegen war Grotenhjelm inzwischen gegen die Maros vorgedrungen, während Bem vergeblich die Moldo-Walachen. in den Aufstand zu ziehen versuchte. Erst mit den Niederlagen bei Schäßburg am 31. Juli u. bei Großscheuern am 6. August war Bems Macht gebrochen. Zwar versuchte er noch einmal von Ungarn aus sich nach S. zu werfen; als aber sein entmuthigtes Corps am 18. August bei Dewa auf die Russen unter Lüders stieß, verweigerte die Mehrzahl den Kampf u. streckte die Waffen, während die Minderzahl auf türkisches Gebiet nach Orsowa übertrat. Herbei hatte sich die magyarische Besatzung der Bergfeste Dewa mit dieser zugleich in die Luft gesprengt. Nun erst konnte man an eine allmälige Beruhigung u. Reinigung des Landes gehen; an den zerstreuten Honveds wurde noch, bes. von den Walachen, furchtbare Rache geübt. Der Volkstribun der Walachen, Janku, rief den Landsturm zur völligen Vernichtung der magyarischen Revolution auf; ja die Walachen machten bereits Anstalt die deutschen u. ungarischen Grundstücke unter S. zu vertheilen. Erst die Verkündigung des Standrechts unterdrückte diese Gelüste. Den letzten Zuckungen machte Clam-Gallas ein Ende, indem er mit Sturmcolonnen die Szeklerdörfer durchzog u. entwaffnete. Von da an geht die Sondergeschichte S-s, welches nun wieder zu einem eigenen Kronland erklärt wurde, fast gänzlich in die allgemeine Geschichte Österreichs auf. Durch das Diplom vom 20. Oct. 1860 wurde die frühere Verfassung S-s hergestellt u. durch Patent vom 26. Febr. 1861 die Landesordnung u. Landtagswahlordnung sanctionirt. Vgl. L. Toppeltin de Megyes, Origines et occasus Transylvanorum, Leyd. 1667; I. von Bethlen, Res Transylvaniae, Hermannst. 1663, Wien 1778; I. Tröster, Bedrängtes Dacia, d.i. Siebenbürgische Geschichte, Nürnb. 1666; G. I. Haner, Geschichte von S., Erl. 1763; Illia, Ortus et progressus variarum in Dacia gentium et religionum. Klausenb. 1764; Jos. Benkö, Transylvania, Wien 1778, 2 Bde., 2. A. Klausenb. 1884; W. von Bethlen, Historia de rebus Transylvanieis, Hermannst. 1782–93, 6 Bde.; L. A. Gebhardi, Geschichte des Großherzogthums S. etc., Wien 1803; D. G. Scheint, Das Land u. Volk der Szekler, Pesth 1833, 2 Bde.; John Paget, Hungary and Transylvania, Lond. 1839, 2 Bde. (deutsch von Moriarty, Lpz. 1845); Kövary, Siebenbürgische Alterthümer, Klausenb. 4850; Derselbe, Alterthümer des siebenbürgischen Bodens, ebd. 1853; Teutsch, Urkundenbuch zur Geschichte S-s (der 15. Band der Fontes rerum austriacum), Wien 1856; Der Revolutionskrieg in S. 1848 u. 1849, Lpz. 1863; Haner, Historia ecclesiarum transsilvanicarum, Frankf. 1694; Schmeizel, de statu ecclesiae Lutheranorum in Transsilvania, Jena 1722; Lampe, Hist. ecclesiae reformatae in Hungaria et Transsilvania, Utr. 1728; Jos. Salomon. De statu ecclesiae evangelico-reformatae in Transsilvania, Klausenb. 1840; Hintz, Geschichte des Bisthums der griechisch nichtunirten [36] Glaubensgenossen in S., Hermannst. 1850; Teutsch, Die Reformation im Siebenbürgischen Sachsenlande, 3. Aufl. Kronst. 1860; Rannicher, Die neue Verfassung der evangelischen Landeskirche Augsburgischer Confession im Großfürstenthum S., 2. Aufl. Hermannst. 1857; Handbuch für die evangelische Landeskirche Augsburgischer Confession in S., Wien 1857.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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