Staatsschuldscheine

Staatsschuldscheine

Staatsschuldscheine, s. Staatspapiere.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsschulden — Staatsschulden. I. Begriff und Arten der S. Auch bei durchaus geordnetem Staatsleben ist eine unmittelbare Deckung der erforderlichen Ausgaben nicht immer möglich. Oft können Leistung und Gegenleistung der Natur der Sache nach nicht sofort… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatspapiere, Staatseffecten — Staatspapiere, Staatseffecten. Der Mangel an baarer Münze, sowie das Bedürfniß, die Elasticität des Handels in allen seinen Schwingungen durch ein leichtes, die commerziellen Ideen selbst beflügelndes Tauschmittel zu heben, schuf die stets… …   Damen Conversations Lexikon

  • Bürgerministerium — und Doktorenministerium waren die in der politischen Diskussion und später auch in der Geschichtsschreibung verwendeten inoffiziellen Bezeichnungen für die Regierung der österreichischen Reichshälfte Österreich Ungarns von 30. Dezember 1867 bis 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Konstituante — Als Konstituante (französisch Assemblée nationale constituante ‚verfassunggebende Nationalversammlung‘) wird jene französische Nationalversammlung bezeichnet, die vom 9. Juli 1789 bis zum 2. September 1791 mit dem Ziel tagte, Frankreich eine …   Deutsch Wikipedia

  • Papiergeld — (Papier monnaie, Paper money), Werthzeichen von Papier, welche bestimmt sind, im gemeinen Verkehr gleich baarem Metallgeld zu circuliren u. diejenige Werthsumme zu repräsentiren, welche ihm aufgedruckt ist. Das P. kann ebensowohl vom Staate… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seehandlungsgesellschaft — Seehandlungsgesellschaft, 1) die preußische S.; Friedrich der Große, welcher überall in seinen Landen den indirecten u. passiven Handel in einen directen u. activen zu verwandeln strebte u. Monopole gründete, verordnete am 3. Oct. 1772 die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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