Sterbelehn

Sterbelehn

Sterbelehn, 1) Geldsumme, welche nachdem Tode eines Erbzinnsmanns von den Erben an den [779] Grundherrn gezahlt werden muß, zur Anerkennung des Lehnsverhältnisses, in welches sie an Stelle des Verstorbenen treten; 2) (eigentliches S., Mortuarium), eine als Reallast auf den Gütern persönlich freier Bauern ruhende Berechtigung des Lehns- u. Erbzinsherrn auf einen bestimmten Gegenstand od. Theil des Nachlasses (z.B. das beste Stück Rindvieh ausdem Stalle, daher Besthaupt).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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