Storniren

Storniren

Storniren (ital.), 1) in Ordnung bringen, ordnen, berichtigen; bes. 2) im Hauptbuche einen begangenen Schreib- od. Rechnungsfehler verbessern, welches aber weder durch Ausstreichen, noch durch Radiren, sondern durch Ab- od. Zuschreiben (Ristorniren) geschehen darf. Dieses Verfahren heißt Storno; im Haben wird eine solche Post mit pr. Storno, im Sollen mit An Storno eingetragen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Storniren — Storniren, ital. deutsch, ordnen; verbessern; berichtigen; Storno, Berichtigung eines falsch eingetragenen Postens durch Zu und Abschreiben …   Herders Conversations-Lexikon

  • Redressiren — (v. fr.), 1) wieder zurecht machen; 2) wieder herstellen; 3) rückgängig machen; 4) so v.w. Storniren …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ristorno — (ital.), 1) Rückkehr; 2) Zurückschreibung, Ab u. Zuschreibung eines Postens im Hauptbuche. Daher Ristorniren, 1) zurück , ab od. zuschreiben, s.u. Storniren; 2) eine schon eingetragene Versicherung gegen Vergütung der Schreibegebühren… …   Pierer's Universal-Lexikon

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