Tempelherrn

Tempelherrn

Tempelherrn (Templer, Fratres militiae templi, Milites s. Equites Templarii), ein zur Zeit der Kreuzzüge in Jerusalem gegründeter geistlicher Ritterorden. Nämlich 1118 verbanden sich mit Hugo von Payens u. Gottfried von St. Omer die sechs Ritter Gottfried Bisol, Payens von Montdidier, Archembald von St. Amand, Andreas von Montbarry u. Rorallus, welchen sich dann noch Graf Hugo von Champagne anschloß, zur Sicherung u. Säuberung der Pilgerstraßen zwischen Joppe u. Jerusalem von sarazenischem Räubergesindel. Mit ihrem Vorhaben vom König Balduin II. von Jerusalem freudig begrüßt u. seiner Unterstützung versichert, legten sie dem Patriarchen Guaremund die Gelübde der Keuschheit, der Armuth u. des Gehorsams mit der Verpflichtung des Schutzes christlicher Pilger ab u. erhielten dessen Bestätigung. Zu ihrem Unterkommen bekamen sie vom König Balduin einen Theil seiner an den Tempel stoßenden Residenz (wovon sie den Namen Pauperes commilitones Christi templique Salomonis erhielten) u. zur Förderung ihres ferneren Zweckes, der Beherbergung armer Pilger, von den Kanonikern des Heiligen Grabes mehre Gebäude in der Nähe. Die Wirksamkeit dieser neun Ordensbrüder bestand nun hauptsächlich darin, die in Joppe gelandeten Pilgrime auf dem sichersten Wege nach Jerusalem u. dann wieder dahin zurückzuführen, auch hülfsbedürftige in Jerusalem zu unterstützen. Aufgefordert vom König Balduin ihre Zahl zu vermehren u. ihrem Orden eine feste Regel zu geben, thaten sie dies u. nahmen unter ihre Gelübde den ewigen Kampf gegen die Ungläubigen auf u. wurden so auf dem Concil zu Troyes 1128 vom Papst Honorius bestätigt. Ihr Ordenskleid war ein weißer Mantel mit einem rothen Kreuz; ihr Ordensbanner (Beauseant, welches nach Einigen so v.w. Bellum sanctum sein soll), weiß u. schwarz getheilt, enthielt die Devise: Non nobis, Domine, sed nomini tuo gloria! ihr Siegel enthielt zwei Reiter auf Einem Pferde (nach der gemeinen Sage, weil sie so arm gewesen wären, daß zwei auf einem Pferde od. daß zwei abwechselnd auf ihrem gemeinschaftlichen Pferde geritten hätten; nach Andern als Symbol der innigsten Bruderliebe unter einander; nach Andern endlich als Sinnbild eines Templers in der Ausübung seiner Ordenspflicht, wie er einen hülflosen Pilger auf seinem Pferde mit aufnimmt, nach dem Vorbild des Barmherzigen Samariters im Evangelium); ihre Ordensregel, nach der des St. Benedict, war von Leonhard von Clairvaux entworfen (in ihrer spätern Form ist sie erst nach 1172 verfaßt). Zu Troyes wurde zugleich Hugo von Payens als Großmeister bestätigt, worauf er in Europa umherreiste u. sowohl hohe Herren zum Eintritt in den Orden veranlaßte als auch reiche Geschenke u. von den Fürsten Schenkungen an Ländereien für den Orden erhielt; in Deutschland begabte der Kaiser Lothar II. 1130 den Orden mit einem Theil der Grafschaft Supplinburg (s.d.). Darauf kehrte Hugo mit 300 Ordensbrüdern nach Jerusalem zurück, u. während der aristokratische Theil des Ordens sich dem Kampfe gegen die Ungläubigen widmete, beschäftigte sich[359] eine Anzahl von Brüdern mit dem Pilgerschutz. In Folge des Kriegerlebens der Brüder u. des in Kurzem sich sehr mehrenden Reichthums des Ordens rissen nach u. nach Unregelmäßigkeiten ein, weshalb in der Mitte des 13. Jahrh. besondere Ordensstatuten aufgezeichnet wurden, in denen die Pflichten der Mitglieder festgesetzt waren. Der Orden bestand darnach aus Rittern u. dienenden Brüdern. Bei der Aufnahme als Ritter wurde streng verfahren; der Aufzunehmende mußte aus Rittergeschlecht, aus gesetzmäßiger Ehe entsprossen, unverheirathet, rein von der Schuld eines schweren Verbrechens, ohne Gebrechen u. frei von Gelübden anderer Orden sein. Bei der Aufnahme versammelte sich das Capitel des Nachts in der Kirche unter dem Präsidium des Receptors u. im Beisein eines Caplans; zwei Brüder standen an der Thür, der Aufzunehmende wurde dreimal gefragt, ob er aufgenommen sein wolle. Nachdem er dies bejaht u. um Brod, Wasser u. Ordenskleid gebeten hatte, wurde er eingelassen u. von den Thürstehern zum Ordensmeister geführt; von diesem wurde er nochmals gefragt, u. nachdem er das Gelübde abgelegt hatte dem Eigenbesitz auf immer zu entsagen, des Ordens Gebote gewissenhaft zu halten u. denselben nicht eigenmächtig zu verlassen, erhielt er knieend den Rittermantel mit der geweiheten Schnur (welche als Erinnerung an das Keuschheitsgelübde über dem Hemd getragen wurde) u. aufgerichtet den Bruderkuß, darauf dem Receptor gegenübersitzend hörte er das Wesentliche der Ordensstatuten. Prüfungszeit wurde entweder nicht abgehalten od. von dem Großmeister willkürlich bestimmt. Mit Schulden Behaftete wurden in der Regel nicht aufgenommen; Verheirathete nur, wenn sie einen Theil ihres Verm ögens dem Orden überwiesen, diese durften aber nicht den weißen Mantel tragen. Die dienenden Brüder (Fratres servientes, Frères servants) waren aus bürgerlichem Stande u. zerfielen in Waffenbrüder (Armigeri), welche eigene Schaaren im Kriege bildeten, niedere Ämter, selbst Priorate erhalten konnten u. dann in den Capiteln mit den Rittern Sitz u. Stimme hatten; u. Handwerksbrüder (Famuli), welche die Gewerbe u. die Ökonomie des Ordens betrieben. Weil die Zugehörigkeit zu diesem an Macht u. Einfluß immer zunehmenden Orden ehrenvoll im bürgerlichen Leben war, so schlossen sich auch Leute aus allen Ständen als Affiliirte (Donaten, Oblaten) an, welche um so lieber Aufnahme fanden, je reicher sie waren. Als der Orden seit 1172 sich von geistlicher Gerichtsbarkeit des Patriarchen u. anderer Cleriker zu emancipiren anfing, erhielt er auch eigene Geistliche u. Capellane, welche adlicher Abstammung sein mußten u. unmittelbar unter dem Papste standen; als Kleid trugen sie den engen Priesterrock, den weißen Mantel nur, wenn sie Bischöfe od. Erzbischöfe waren.

Zu den Ordensobern gehörte der an der Spitze stehende Großmeister, welcher fürstlichen Rang hatte; er vertheilte Pferde u. Waffen an die Ritter, führte die Aufsicht über den Ordensschatz, besetzte die niedern Ämter u. alle Ordenspfründen u. hatte die Gerichtsbarkeit über die Ordensgeistlichen. Wenn sein Amt erledigt war, so wurde von den Comthuren u. anderen Beamten (Baillifs) ein Großcomthur ernannt, welcher das Vicariat führte, bis ein Wahlausschuß von 12 Rittern nebst dem Caplan den neuen Großmeister erkoren hatte. Die andern lebenslänglichen Obern des Ordens waren: der Großprior, unter dessen Aufsicht die Provinzialobern standen; der Seneschall, welcher den Großmeister in dessen Abwesenheit vertrat; der Marschall, welcher das Kriegswesen leitete u. Waffen u. Pferde unter seiner Oberaufsicht hatte; der Großpräceptor (Comthur des Königreichs Jerusalem), welcher die Aufsicht über die Güter des Ordens führte u. Schatzmeister war; der Drapier, welcher die Ordenskleider unter seiner Aufsicht hatte; der Turkopolier, der Anführer der leichten Reiterei. Nur das Amt der Generalvisitatoren war nicht lebenslänglich. Die Hauscomthure standen der innern Verwaltung u. die Kriegscomthure den einzelnen Heeresabtheilungen im Kriege vor; der Großcomthur von Jerusalem hatte die Bewachung des heiligen Kreuzes. Der Großmeister hatte zur Seite das Generalcapitel od. an dessen Stelle den Convent zu Jerusalem; nur mit dessen Zustimmung durfte er über Krieg u. Frieden beschließen, höhere Ordensbeamte ernennen, Grundstücke veräußern, Anleihen machen etc. In den Provinzen des Ordens hatten die Vorsteher der einzelnen Landschaften ähnliche Capitel zur Seite. Über die Verhandlungen in allen Capiteln mußte ein so tiefes Stillschweigen beobachtet werden, daß nicht einmal die übrigen Brüder die Beschlüsse erfuhren. Der Abhaltung der Capitel ging Gebet, Predigt u. Sündenbekenntniß voran; beschlossen wurden sie mit Gebet durch den Vorsitzenden u. Absolutionsertheilung durch den Caplan. Die Bußen für Vergehungen waren im Ganzen gelind; die höchste Strafe bei gemeinen Verbrechen, Pfründenverkauf, Feigheit etc. war Ausstoßung aus dem Orden.

Die Empfehlung durch einflußreiche Männer, die Gunst der Päpste, die Wirksamkeit der Ritter machte den Orden sehr angesehen u. ausgedehnt; er zählte kaum 150 Jahre nach seinem Entstehen an 20,000 Ritter u. besaß 9000 Comthureien, Balleien, Tempelhöfe etc. mit liegenden Gründen, welche zehentfrei waren. Im Orient waren die, auch durch Eroberungen vermehrten Besitzungen in 4 Provinzen getheilt: Jerusalem, Tripolis, Antiochien u. Cypern; im Occident: Portugal, Castilien u. Leon, Aragonien, Frankreich u. Auvergne, Aquitanien u. Poitou, Provence, England, Deutschland, Ober- u. Mittelitalien, Apulien u. Sicilien. Der erste Großmeister Hugo de Payens starb 1136; ihm folgten: Robert le Bourguignon, 1136–47, Evrard des Barres bis 1149, Bernard de Tramelai bis 1153, Bertrand de Blanquefort bis 1168, Philipp de Naplouse bis 1171, Odo de St. Amand bis 1179, Arnold de Toroge bis 1184, Terrich (Thierry, Terenz) bis 1189, Gerard von Riderfort bis 1191, Robert de Sablé bis 1196, Gilbert Horal bis 1201, Philipp du Plessiez bis 1217, Wilhelm von Chartres bis 1219, Peter von Montaigu bis 1233, Armand (Hermann) von Perigord bis 1247, Wilhelm von Sonnac bis 1250, Renaud de Vichiers bis 1256, Thomas Berant bis 1273, Guichard (Wilhelm) de Beaujeu bis 1291, Mönch Gaudini, unter welchem der Orden im Mai 1291 Jerusalem vor den Sarazenen verlassen mußte u. sich nach Cypern zurückzog, wo nun der Großmeister seinen Sitz nahm. Obgleich die T. bis 1298 im Morgenlande tapfer für die christliche Sache fochten, so erhoben sich doch schon im 12. Jahrh. Klagen über ihre Anmaßlichkeit, Treulosigkeit u. Ausschweifungen. Oft[360] standen sie mit den Sarazenen im geheimen Bunde; den Kaiser Friedrich II. wollten sie an die Sarazenen verrathen; Ludwig dem Heiligen, König von Frankreich, standen sie nicht nur nicht bei, sondern vereitelten auch die Belagerung von Damask; mit den Johannitern, welche eifersüchtig auf sie waren, lebten sie in stetem Hader; von den Bischöfen u. Weltgeistlichen wurden sie wegen ihrer großen Freiheiten gehaßt. Durch ihre Reichthümer u. ihre Macht zogen sie auch die Augen des Königs Philipp des Schönen auf sich, u. er suchte nach einer Gelegenheit sie auch dem Papst Clemens V. verdächtig zu machen. Nachdem ihm dies gelungen war, lockte er Jakob von Molay, seit 1298 Großmeister des Ordens, welcher sich damals zu einem neuen Zuge nach Palästina rüstete, unter dem Vorwande wegen dieses Zuges sich mit ihm berathen zu wollen, 1306 mit 60 Rittern von Cypern nach Frankreich, ließ am 13. Oct. 1307 alle T. in Frankreich nebst Molay gefangen nehmen u. übertrug die Untersuchung einer Commission unter dem Dominicaner Wilhelm. Die Beschuldigungen gegen den Orden, welche meist von treulosen u. ausgestoßenen Ordensbrüdern herrührten od. sonst übertrieben od. ganz grundlos waren, waren bes. Gotteslästerung (sie sollten bei der Aufnahme Christum verleugnen u. das Kreuz verhöhnen, ja anspeien), Abgötterei (s. Baphomet), gnostische Irrlehren, Abfall zum Islam, Zauberei, Unzucht, Männerliebe etc. Der Proceß wurde mit allen Abscheulichkeiten der Inquisition geführt, u. nachdem mehre Ritter u. selbst der Großmeister, durch die Folter u. moralische Mißhandlungen dazu gebracht, Geständnisse im Sinne der Untersuchungscommission abgelegt hatten, ordnete der Papst, auf das Drängen des Königs, im August 1308 für alle Provinzen Commissionen an, welche die Untersuchung fortführten. Die pariser that dies vom 7. Aug. 1309 bis 26. Mai 1311 ganz in der Weise der frühern königlichen; achtete weder auf Protestationen, noch Widerruf, noch Vertheidigung u. ließ während des Processes 54 Ritter verbrennen. Obgleich in den andern Ländern die Untersuchung keine Schuld an dem Orden ergeben, auch mehre Provinzialconcilien sich für denselben verwendet u. selbst das allgemeine Concil zu Vienne 1311 verlangt hatte, daß den Rittern Gehör u. Vertheidigung zu bewilligen sei: so entschied sich doch der Papst 22. März 1312 in einem geheimen Consistorium für die Aufhebung des Ordens u. sprach dieselbe in der Bulle Ad providam vom 2. Mai 1312 aus, ohne jedoch ein Verdammungsurtheil zu wagen, sondern nur wegen des Verdachtes u. der vielfach gemachten Geständnisse von Irrthümern u. Verbrechen der Ritter. Die Ausführung des Aufhebungsdecretes, in welchem der Papst die Verfügung über die Personen u. die Güter des Ordens sich u. der Kirche vorbehalten hatte, veranlaßte blutige Auftritte; Jakob von Molay wurde nebst dem Großprior Guido von der Normandie u. zwei anderen Ordensobern den 11. (19.) März 1314 auf Befehl des Königs öffentlich verbrannt. Die anderen noch am Leben befindlichen Ritter wurden der Verfügung des Papstes u. der fernern Untersuchung der Provinzialconcilien überwiesen. Die Güter des Ordens wurden von dem Papste den Johannitern zugesagt, doch gab König Philipp, welcher dieselben inzwischen eingezogen hatte, nicht heraus, u. erst nach seinem Tode erhielten die Johanniter dieselben, nachdem sie sie mit schweren Kosten eingelöst hatten. Wo die Untersuchung den Provinzialbehörden überlassen wurde, verfuhr man glimpflicher mit ihnen. Die Einziehung der Güter für die Krone erfolgte nur noch in Castilien u. zum Theil in England; in Aragonien u. Portugal wurden sie dem Orden von Calatrava geschenkt, in Deutschland den Johannitern u. Deutschen Rittern; in Böhmen, wohin sich die T. schon 1232 gezogen hatten, erfolgte die Auflösung des Ordens nur nach u. nach. Nach der Aufhebung wurden die Schuldigen mit ewigem Gefängniß bestraft od. in Klöster gesteckt; die Freigesprochenen traten meist in den Orden der Johanniter od. kehrten in die Welt zurück, an anderen Orten bestanden sie fort, wie in Deutschland bis 1319; König Dionys von Portugal hob den Orden gar nicht auf, sondern ließ ihn fortbestehen u. gab ihm nur einen neuen Namen (s. Christusorden). Auch nach Schottland flohen einzelne T.

Erst später erstand hier u. da, bes. in Frankreich, der Name des erloschenen Ordens wieder, u. bes. machte die französische Freimaurerei den Templerorden zu einem ihrer Grade (s.u. Freimaurerei S. 683). Doch war hierbei jesuitischer Einfluß int Spiele, um auf diese Weise die Zwecke der Katholischen Kirche zu fördern. Einen eigenen Templerorden stiftete 1754 eine Anzahl aus dem Clermontcollegium zu Paris ausgeschiedener vornehmer Mitglieder zur Bewahrung ritterlichen Geistes u. zur Pflege der religiösen Aufklärung. Großmeister dieses Ordens war bis 1779 Bourbon Conti u. bis 1792 der Herzog von Cossé-Brissac. In der Revolution ging dieser Bund ein, sammelte sich aber gegen Ende des 18. Jahrh. von Neuem unter dem Großmeister Fabré de Palaprat u. suchte in politischer Beziehung zu wirken; selbst Napoleon begünstigte denselben als ein Adelsinstitut,) u. er trat mit seinem äußeren Pomp sogar an die Öffentlichkeit, wie namentlich 1808, wo der Todestag Molays gefeiert wurde. 1811 wurde ein neues Statutenbuch entworfen. Um sich nach der Restauration dem Verdacht aufgeklärter Tendenzen zu entziehen, betheiligten sich die Mitglieder, nach der alten Bestimmung des Ordens, der Bekämpfung der Ungläubigen, an den Bestrebungen der Griechen gegen die Türken.

Im Jahr 1830 traten sie als Neue Tempelherrn mit communistischen Tendenzen in Paris hervor; ihr Führer war der Abbe Châtel (s.d.), Coadjutor des Primas von Gallien im Orden; sie nannten sich Chrétiens catholiques primitifs u. Eglise catholique française (E. unitaire franç., E. primatiale franç.). Sie trugen eine weiße wollene Tunica mit rothen Kreuzen auf der Brust, einen ähnlichen Mantel, überhaupt Ritterkleidung u. große Schwerter in der Hand u. äfften ganz die alten Templer nach, sprachen von Comthurhäusern in Asien, Afrika u. Europa u. vergaben dieselben, ohne wirklichen Besitz zu haben. Sie gaben vor, der Evangelist Johannes sei von Jesu zu seinem Statthalter eingesetzt u. die ihm ertheilte Macht, in der Kirche fortgeerbt, sei 1118 bei der Gründung des Templerordens demselben übergeben u. nach der Aufhebung desselben durch Molays (angeblichen) Nachfolger, Larmenius, auf den im Geheim fortbestehenden Orden bis auf die neueste Zeit vererbt worden. Die Glieder mußten sich zur Unterwerfung unter die königliche Gewalt im Weltlichen u. unter die von Johannes stammende Hierarchie im Kirchlichen verpflichten; sie verwarsen[361] Alles in der Bibel, was gegen die Vernunft u. die Liebe zu Gott u. dem Nächsten wäre, u. nahmen nur drei Sacramente, Taufe, Eucharistie u. Priesterweihe, an. Ein Theil der Geheimschriften des Ordens wurde 1831 unter dem Titel Leviticon herausgegeben, aus welchem man ersieht, daß sich in ihren Glauben viel pantheistische Elemente gemischt hatten. 1837 erlosch der Orden wieder.

Vgl. Gürtler, Historia Templariorum, Amsterd. 1703; Alex. Ferreira, Memorias e noticias da celebre Ordem dos Templarios, Lissabon 1755, 2 Bde.; C. G. Anton, Versuch einer Geschichte des Templerordens, Lpz. 1779, n. A. 1791; Histoire crit. et apolog. des Templiers, Par. 1789, 2 Bde.; Cramer, Geschichte des Tempelritterordens, Lpz. 1806; W. F. Wilcke, Geschichte des Templerordens, ebd. 1826 ff., 2 Bde., 2. A. Halle 1860; Gurlitt, Geschichte der T., Hamb. 1823; I. W. Graf, Geschichte der T. in Böhmen, Prag 1825; Havemann, Geschichte des Ausgangs des Templerordens, Stuttg. 1847; P. Grouvelle's Memoiren über die T., übersetzt von C. F. Kramer, Lpz. 1806; Regula pauperum commilitonum Christi, herausgegeben zuerst von Miräus im Chronicon cirstenciense u. ö., zuletzt von Maillard de Chambure, Règles et statuts secrets des Templiers, Par. 1841; Fr. Münter, Statutenbuch der T., Berl. 1794; C. G. Anton, Untersuchungen über das Geheimniß u. die Gebräuche der T., Dessau 1782; F. Nikolai, Versuch über die Beschuldigungen gegen die T., Berl. 1782, 2 Thle.; Dupuy, Histoire de la condamnation des Templiers, Par. 1654 u. ö.; Moldenhawer, Proceß gegen den Orden der T., Hamb. 1792; Raynouard, Monumens hist. relatifs à la condamnation des chevaliers du Temple, Par. 1813; Michelet, Procès des Templiers, ebd. 1841. Raynouard u. Z. Werner (in den Söhnen des Thals) haben die Geschichte Molays zu Dramen benutzt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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