Unablöslicher Zins

Unablöslicher Zins

Unablöslicher Zins, derjenige Zins, welcher auf ein Grundstück in dem Maße gelegt ist, daß der Grundstücksbesitzer sich davon nicht einseitig durch Zahlung des Capitalwerthes des jährlichen Zinses befreien kann.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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