Zeugengebühren

Zeugengebühren

Zeugengebühren, s.u. Zeuge S. 587.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Zeugengebühren — nennt man die Entschädigung die nach dem Gesetz den als Zeugen vor eine Behörde geladenen Personen für den dadurch entstehenden Auf wand und für die Zeitversäumnis zu gewähren ist Z. sind namentlich den in einer Strafsache oder in einem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens — Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland setzen sich aus gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen. Grundsätzlich entstehen bei der Durchführung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland — Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland setzen sich aus gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen. Grundsätzlich entstehen bei der Durchführung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalkosten — (Expensae criminales), der Aufwand, welcher durch die Criminalrechtspflege, insbesondere durch die processualische Behandlung der Strafsachen u. die Vollziehung der erkannten Strafen entsteht. Sie theilen sich in a) allgemeine, d.h. diejenigen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prozesskosten — Pro|zẹss|kos|ten 〈Pl.〉 aufgrund eines Prozesses für eine od. beide Parteien anfallende Kosten (Gerichtskosten, Anwalts od. Zeugengebühren) * * * Pro|zẹss|kos|ten <Pl.>: in einem ↑ Prozess (1) für eine Prozesspartei anfallende Kosten. * *… …   Universal-Lexikon

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