Accidentalia

Accidentalia

Accidentalia (lat.), Zufälligkeiten, zufällige Eigenheiten eines Rechtsgeschäftes, welche meist aus besonderen Verträgen entspringen u. zu dem Wesen u. der Gültigkeit des Hauptgeschäfts nicht gehören, mithin eben so gut vorhanden sein, als fehlen können; dagegen Substantialia, Wesentlichkeiten, Eigenschaften, ohne welche ein Rechtsgeschäft zu bestehen aufhören würde, u. Naturalia, Natürlichkeiten, welche gewöhnlich vorkommen, aber durch Übereinkunft der Contrahenten abgeändert werden können.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Accidentalia negotii — (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages. Zwar müssen sich die Vertragsparteien z. B. bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und die Miete… …   Deutsch Wikipedia

  • Nebenabrede — Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages. Zwar müssen sich die Vertragsparteien z. B. bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache… …   Deutsch Wikipedia

  • Essentialia Negotii — (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über die die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt geschlossen werden kann. So… …   Deutsch Wikipedia

  • Opting-out-Klausel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertragsklausel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte… …   Deutsch Wikipedia

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Droit de régale — Droit de régale[1], a medieval legal term, originally denoted those rights that belonged exclusively to the king, either as essential to his sovereignty (jura majora, jura essentialia), such as royal authority; or accidental (jura minora, jura… …   Wikipedia

  • Акциденталии — (т. е. случайности, accidentalia negotii) означают в юридических сделках те определения, которые основаны на произвольном волеизъявлении договаривающихся сторон (противоположность essentialia negotii существенной части договора), они могут быть… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Einigungsmangel — Ein Einigungsmangel (Dissens) liegt im Vertragsrecht vor, wenn sich Willenserklärungen nicht decken. Man unterscheidet den offenen Einigungsmangel (§ 154 BGB) und den versteckten Einigungsmangel (§ 155 BGB). Inhaltsverzeichnis 1 Offener …   Deutsch Wikipedia

  • Essentialia negotii — (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über die die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt geschlossen werden kann. So… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”