Anwachsungsrecht

Anwachsungsrecht

Anwachsungsrecht (Rechtsw.), s. u. Accession.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Anwachsungsrecht — (Akkreszenzrecht, Jus accrescendi) bezeichnet in der Rechtssprache die Bestimmungen, auf Grund deren unter bestimmten Voraussetzungen der Anteil einer Person einer andern zufällt, anwächst. Abgesehen von der Bestimmung des § 738 des deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anwachsungsrecht — Anwachsungsrecht, Akkreszenzrecht, s. Akkreszenz …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Anwachsungsrecht — Anwachsungsrecht, 1. im eigentl, Sinne Accrescenzrecht, das Recht des nur in einen Theil eingesetzten Testamentserben auf das ganze Erbgut, wenn der Erblasser über das übrige nicht verfügt hat; ferner der Erwerb des Erben an den Theilen, welche… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Anwachsungsrecht, das — Das Anwachsungsrecht, des es, plur. die e, in den Rechten, 1) das Recht des Eigenthumes über ein von dem Wasser angesetztes Land; das Anwachsrecht, Anflößungsrecht, Anwurfsrecht, die Anschütt, Jus alluvionis. 2) Das Recht, von Verlassenschaften… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vertrag von Coulaines — Karl der Kahle, umgeben von Leibwachen und Beratern, erhält von einer Mönchs Delegation einen Bibel Codex, Bibiothéque Nationale, Paris. Der Vertrag von Coulaines, benannt nach der nordfranzösischen Stadt Coulaines, ist ein 843 geschlossenes… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbvertrag — (Pactum successorium), das zweiseitige unwiderrufliche Geschäft, dessen unmittelbarer Gegenstand die künftige Beerbung eines od. beider Contrahenten ist. Verträge dieser Ars waren nach Römischem Rechte durchaus unwirksam; dasselbe kannte nur eine …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Griesinger — Griesinger, 1) Georg Friedrich, geb. 1734 in Marschalken Zimmern, wurde 1764 Pfarrer bei St. Leonhard in Stuttgart, 1786 Consistorialrath u. Diaconus bei der Stiftskirche daselbst, 1791 Abt in St. Georgen, 1804 Probst, trat 1822 in Ruhestand u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Accrescéndi jus — (lat.), s. Anwachsungsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akkreszenzrecht — Akkreszenzrecht, s. Anwachsungsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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