Münzherr

Münzherr

Münzherr, 1) der Regent eines Staates, als befugt, Münzen schlagen zu lassen: 2) vormals ein vom Kaiser mit dem Münzrecht begnadigter Reichsstand; 3) in den Freien Reichsstädten, welche Münzen schlagen lassen durften, der mit der Aufsicht über das Münzen Beauftragte.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Münzherr, der — Der Münzhêrr, des en, plur. die en. 1) Ein Herr, welcher das Recht hat, Münzen schlagen zu dürfen. 2) In den Reichsstädten sind die Münzherren diejenigen Rathsherren, welche die Aufsicht über die Münzanstalt führen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Münzherr — Mụ̈nz|herr, der: Inhaber des Münzrechts …   Universal-Lexikon

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  • Florene — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze (ursprünglich aus Gold, später auch aus Silber) und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus …   Deutsch Wikipedia

  • Florener — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze (ursprünglich aus Gold, später auch aus Silber) und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus …   Deutsch Wikipedia

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  • Gulden — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus, französisch Florin, ungarisch Forint. Sie… …   Deutsch Wikipedia

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