Ausmärker

Ausmärker

Ausmärker, 1) Personen, welche, ohne in der Gemeinde zu wohnen u. das volle Ortsbürgerrecht zu haben, doch Grundstücke in der Gemeindeflur besitzen, s. Foreuser; 2) bei einem Markwald (s.d.) Diejenigen, welche nicht Mitglieder der eigentlichen Markgenossenschaft sind u. daher, wenn sie auch vielleicht in den Gemeinden wohnen, in denen die Markgenossen sitzen, doch an den Rechten auf Benutzung des Markwaldes keinen Theil haben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ausmärker, der — * Der Ausmärker, des s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. der Wetterau, der Einwohner einer Holzmark, welcher aber die Rechte und Freyheiten der Mark nicht zu genießen hat; im Gegensatze der Inmärker. S. Holzmark. Oft auch überhaupt… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Forense — Forensen sind auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die durch Kommunalpolitik betroffen sind, obwohl sie weder Bürger noch Einwohner einer Kommune sind. Sie werden auch „Ausmärker“ genannt (als außerhalb der Dorfgemarkung ansässige… …   Deutsch Wikipedia

  • Forensen — sind auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende, die durch Kommunalpolitik betroffen sind, obwohl sie weder Bürger noch Einwohner einer Kommune sind. Sie werden auch „Ausmärker“ genannt (als außerhalb der Dorfgemarkung ansässige Beteiligte).… …   Deutsch Wikipedia

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