Bannerherr

Bannerherr

Bannerherr, 1) der einen Banner führt; daher 2) sonst im Deutschen Reiche einer von hohem Adel, welcher unter seinem Banner (s.d. 1) dem Kaiser seine Truppen zuführte; auch 3) vom Kaiser an Herren des niederen Adels vergebene militärische Würde, durch welche ihnen eine eigene Fahne zu führen erlaubt war, die mit besonderen Feierlichkeiten überreicht ward; daher führen noch einige freiherrliche Familien den Titel als B.; 4) in der alten Schweiz der Träger des Banners als der Hauptfahne; 5) im Mittelalter ein mit der peinlichen Gerichtsbarkeit, deren Zeichen das Banner war, Beliehener.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bannerherr — Die Namen Bannerherr oder Pannerherr, vom Feldzeichen, dem Banner bzw. Panier hergeleitet, daher auch Banier oder Panierherr (von baniere oder banier = Panier), in Italien alfiere oder banderale, in Frankreich banneret oder bandelier, lat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bannerherr, der — Der Bannerhêrr, des en, plur. die en, überhaupt derjenige, welcher ein Panier führet, oder zu führen befugt ist. Besonders, 1) einer von hohen Adel, welcher eine beträchtliche Anzahl Vasallen in das Feld führet, und folglich das Recht hat, sein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Schwenkfahne — Trauerzug Elisabeths I. von England, Unbekannt, 1603 …   Deutsch Wikipedia

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