Beistand

Beistand

Beistand, 1) Hülfe, welche Einem geleistet wird; bes. 2) (Concursus dei, Dogm.), die den Menschen von Gott geleistete Hülfe; er ist entweder ein physischer B. (nach Cartesius), indem Leib u. Seele nur durch die Mitwirkung Gottes auf einander wirken könnten; od. ein moralischer B., die Unterstützung Gottes bei dem Streben des Menschen nach sittlicher Vollkommenheit; 3) Person, die Einem Hülfe leistet, bes. vor Gericht (rechtlicher B.), so v.w. Sachwalter; 4) Person, welche von Weibern ausgestellte Vollmachten mit unterzeichnet; 5) bei Feierlichkeiten ein der Hauptperson beigegebener Gehülfe; so in manchen Gegenden bei Trauungen dem Brautpaar beigegebene Person, um mancherlei Gebräuche zu beobachten; 6) (Beisteher), beim Tirailliren einer der 2, zu einer Rotte gehörender, sich gegenseitig vertheidigenden Leute; 7) (Beiständer), Schiff, das zur Bedeckung od. Verstärkung eines andern dient; bei Flotten sind gewöhnlich 2–3 Schiffe einander wechselseitig als B. bestimmt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Beistand — Beistand …   Deutsch Wörterbuch

  • Beistand — Beistand, im allgemeinen derjenige, der einem andern in einer Rechtsangelegenheit helfend und fördernd zur Seite steht (vgl. auch Rechtsanwalt). Sodann heißt auch B., wer einer Mutter vom Vormundschaftsgericht als Gehilfe zur Ausübung der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beistand — Beistand, im Familienrecht ein Mann, welcher der Mutter entweder auf Anordnung ihres verstorbenen Gatten oder auf ihren eigenen Antrag oder von Amts wegen zur Unterstützung bei Ausübung der elterlichen Gewalt bestellt wird und der im wesentlichen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beistand — 1. ↑Assistenz, ↑Sekundanz, 2. Sekundant …   Das große Fremdwörterbuch

  • Beistand — Beistand, beistehen ↑ stehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Beistand — Hilfe; Erleichterung; Hilfestellung; Support; Unterstützung; Betreuung; Kooperation * * * Bei|stand [ bai̮ʃtant], der; [e]s: Hilfe: jmds. Beistand benötigen; jmdm. [ärztlichen] Beistand leisten. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • Beistand — Ein Beistand ist eine Person oder eine Institution, die Menschen in mündlichen Verhandlungen, Verwaltungs oder Verfahrensvorgängen Hilfe und Unterstützung bietet. In vielen Rechtssystemen und gebieten ist ein Beistand vorgesehen, um in… …   Deutsch Wikipedia

  • Beistand — der Beistand (Mittelstufe) geh.: Hilfe, Unterstützung Beispiel: Sie hat sich an mich um Beistand gewandt. der Beistand, ä e (Aufbaustufe) eine Person, die Menschen bei mündlichen Verhandlungen oder Verwaltungsvorgängen hilft Synonyme:… …   Extremes Deutsch

  • Beistand — Bei·stand der; (e)s, Bei·stän·de; 1 nur Sg; die Hilfe, die man jemandem in einer schwierigen Lage gibt <jemanden um Beistand bitten; jemandem Beistand leisten> || K : Beistandspakt, Beistandsvertrag 2 Jur; jemand, der besonders einem… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Beistand — 1. Assistenz, Dienst, Hilfe[stellung], Unterstützung; (veraltend): Beihilfe. 2. Rechtsbeistand; (Rechtsspr.): Rechtshelfer, Rechtshelferin. * * * Beistand,der:1.⇨Hilfe(1)–2.⇨Rechtsbeistand–3.B.leisten:⇨helfen(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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