Berathung

Berathung

Berathung, 1) das Ertheilen eines Rathes an Einen. 2) (Berathschlagung), wenn man mit Andern über etwas Rath hält, um durch den Meinungswechsel zu einer Norm od. einer Regel des Handelns zu kommen. Daher Berathschlagende Versammlungen, solche, deren Glieder sich gegenseitig berathen, u. ihre Stimme ist eine berathende (deliberative, consultative), wenn sie nur ihre Meinung als Rathgeber sagen, aber beim Beschlußfassen keine Stimme haben. Das Berathungsrecht mit dem Regenten über wichtige Angelegenheiten der Regierung haben in constitutionellen Staaten die Stände; 3) s.u. Berathene Kinder.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mecklenburg [2] — Mecklenburg (Gesch.). Die ältesten Bewohner M s waren Germanen, namentlich die Suardonen, nach deren Abzug in der Völkerwanderung nahmen slawische Stämme ihre Wohnsitze ein, unter denen die Obotriten u. Wilzen die ansehnlichsten waren, nächst… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Oldenburg [2] — Oldenburg (Gesch.). O. bewohnten in ältesten Zeiten die Chauken, deren Name nachher in den der Friesen aufging; der Ammer u. Lerigan gehörten zu dem Lande der Herzoge von Sachsen. 1088 u. 1108 kommt Graf Elimar I. vor; sein Sohn Elimar II. führte …   Pierer's Universal-Lexikon

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